ZitatOriginal von keepera9
Ich denke mal du bist vielleicht SR und beziehst es auf das Regelbuch, wenn das so ist wie du sagst, dann kann man ja wieder gegen das sportgericht vorgehen ...
Könnte Gladbach, wollen sie aber anscheindend nicht, da sie die Starfe ja akzeptiert haben. Hier im übrigen mal die Regel:
>>>Regel 12: Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
...
Persönliche Strafen
Verwarnungswürdige Vergehen:
Ein Spieler muss durch Zeigen der gelben Karte verwarnt werden, wenn er eine der folgenden sieben Regelübertretungen begeht:
1. sich unsportlich verhält,
...
Anweisungend es DFB
...
12. Normalerweise wird ein Spieler wegen Handspiels nicht verwarnt. Eine Verwarnung wird aber erforderlich, wenn ein angreifender Spieler versucht, mit Hilfe seiner Hände ein Tor zu erzielen, und wenn ein Spieler ein unsportliches Handspiel begeht (z.B. Verhinderung eines aussichtsreichen Angriffs). <<<
Also bekommt Neuville für eine verwarnungswürdige Tat zwei Spiele Sperre. Der einzige, der gesperrt gehört, ist der Linienrichter, denn der hätte es sehen müssen.