Was ich an der Sache nicht verstehe:
§ 30 Plätze und Bespielbarkeit Punkt 4
Ein angesetztes Spiel darf auf einem anderen als den gemeldeten Haupt- und Ausweichplatz nur dann
ausgetragen werden, wenn der gemeldete Haupt- und bzw. Ausweichplatz vom Eigentümer gesperrt bzw. vom
SR für unbespielbar erklärt wurde und der SR einem Spielen auf dem angebotenen Platz zustimmt. Lehnt der
SR das ab,, ist die Ablehnung von ihm zu begründen. Der Gastverein ist nicht berechtigt einen solchen weiteren
Ausweichplatz abzulehnen.