Sportgerichtsverfahren gegen TEBE und BFC...

  • Es nervt einfach, dass hier noch ein Thread zu diesem Thema eröffnet wird, und dann noch von jemanden, der nicht dabei war und alles live erleben "durfte". Im Mommse wurde eine Grenze überschritten, wundern sollte man sich jetzt über gar nichts mehr...


  • Auch auf nofv-online.de


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    Rechts-und Verfahrensordnung des NOFV


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    Für beide Vereine wird es dabei im Sportgerichtsverfahren vor allem darum gehen müssen. im Falle einer Bestrafung so glimpflich wie möglich davonzukommen!


    (Mögliche Strafen bei Schuldspruch nach § 31, Absatz 1, Buchstabe c der Rechts- und Verfahrensordnung des NOFV:
    - Sperre für den Verein bzw. die Mannschaft
    - eine Spielsperre
    - eine Platzsperre, bzw. dem Spielen unter Ausschluss oder begrenztem Ausschluss der Öffentlichkeit
    - Geldstrafe bis zu 20.000,00 Euro.


    Dem BFC Dynamo wird es hoffentlich im sportgerichtlichen Verfahren vor allem gelingen, die im Falle eines Schuldspruches nach dem erhobenen Vorwurf des Wiederholungsfalles zulässige Verhängung von Geldstrafe und Punktabzug durch das Sportgericht abzuwehren.


    Mal ganz davon abgesehen, solche Vorkommnisse wie am letzten Sonntag lassen sich leider nie ganz verhindern!
    Es würde mich gar nicht mehr wundern, wenn zur prophylaktischen Verhinderung ähnlicher Störungen bei anderen Ansetzungen die jeweils betroffene Vereine gegenseitig als jeweiliger Gastverein zur Verhinderung ähnlicher Vorkommnisse ihre Anhänger gegebenenfalls auch zum Nichtbesuch entsprechender Auswärtsspiele aufrufen und künftig nur noch offizielle Vertreter der Vereins die eigene Mannschaft begleiten.
    Dass dabei den jeweils gastgebenden Vereine auf einen Teil der gerade in den höheren Amateurklassen überlebenswichtige Zuschauereinnahmen verzichten müssten wäre schon besonders tragisch!