ALTE THEMEN

  • weißt Du,dass die Dokumente, die Du hast bzw. zugänglich sind, vollständig sind? Woher weißt Du, dass der komplette Sachverhalt im Netz steht?


    Es gibt bei solchen Dingen eine Veröffentlichungspflicht!
    Als Inhaber eventuell kollidierender rechte, muss ich ja von einer Konkurrenzeintragung Kenntnis erlangen können, sonst kann ich ihr nicht widersprechen.

    § 4 Entstehung des Markenschutzes
    Der Markenschutz entsteht


    1.
    durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
    2.
    durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
    3.
    durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.


    § 32 Erfordernisse der Anmeldung
    (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Patentamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.
    (2) Die Anmeldung muß enthalten:


    1.
    Angaben, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen,
    2.
    eine Wiedergabe der Marke und
    3.
    ein Verzeichnis der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird.


    (3) Die Anmeldung muß den weiteren Anmeldungserfordernissen entsprechen, die in einer Rechtsverordnung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 bestimmt worden sind.
    (4) (weggefallen)


    § 33 Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung
    (1) Der Anmeldetag einer Marke ist der Tag, an dem die Unterlagen mit den Angaben nach § 32 Abs. 2


    1.
    beim Patentamt
    2.
    oder, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, bei einem Patentinformationszentrum eingegangen sind.

    (2) Die Anmeldung einer Marke, deren Anmeldetag feststeht, begründet einen Anspruch auf Eintragung. Dem Eintragungsantrag ist stattzugeben, es sei denn, daß die Anmeldungserfordernisse nicht erfüllt sind oder daß absolute Eintragungshindernisse der Eintragung entgegenstehen.
    (3) Die Anmeldung einer Marke, deren Anmeldetag feststeht, wird einschließlich solcher Angaben veröffentlicht, die es erlauben, die Identität des Anmelders festzustellen.

    Klick auf meine Homepage :-) http://www.bfcd.de
    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • Im Markengesetz steht alles Wesentliche. Unwesentliches steht nicht in Gesetzen.
    Jede geschützte Marke wird natürlich veröffentlicht.


    Hätte ich Unrecht, könntest du ganz schnell die Marke des BFC Dynamo hier einstellen - "klauen" kann sie nämlich keiner, deshalb darf man sie auch ruhig finden, dazu ist ja Markenschutz da.


    Marke des BFC Preussen als Anhang.

    Dateien

    • preussen.zip

      (243,63 kB, 107 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

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  • Maja, Du kannst hier Deine "Gerüchte" und "Thesen" gerne noch so oft verlinken, ich persönlich tue mir Deine "Recherchen" oder "Meinungsbildung" nicht mehr an.


    Mache was Du willst, schreibe was Du willst - es nimmt Dich (leider) kaum noch einer ernst. Die Vergangenheit hats es wiederholt aufgezeigt...


    PS: Sport Frei!

  • Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ich recht hatte.


    Sonst wäre der BFC in den letzten beiden Jahren aufgestiegen. Ist er aber nicht.
    Sonst wäre...
    Ob, du meinst, dass mich jemand ernst nimmt oder nicht - ist unwesentlich.
    Fakten bleiben Fakten. Ob ich sie benenne - oder ein anderer Mensch.
    Wer da nicht zuhört, der ist selbst schuld.

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  • Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ich recht hatte.


    Sonst wäre der BFC in den letzten beiden Jahren aufgestiegen. Ist er aber nicht.
    Sonst wäre...
    Ob, du meinst, dass mich jemand ernst nimmt oder nicht - ist unwesentlich.
    Fakten bleiben Fakten. Ob ich sie benenne - oder ein anderer Mensch.
    Wer da nicht zuhört, der ist selbst schuld.


    Was für ein Quatsch... Was hat der Aufstieg in den letzten beiden Jahren mit dem Thema Logo zu tun?


    Achja...



    Ende meinerseits zum Thema!

  • Ob Logo oder Aufstieg - beide Sachen sind wichtig für den BFC.


    Aber dadurch, dass man Dinge wegwischt, als seien sie nicht existent - verschwinden sie noch lange nicht.


    Ich vermute mal, dass Cottbus 2 aufsteigen wird in diesem Jahr. Die werden alles daransetzen, ihre Ausbildungsmannschaft nicht allzu weit unten spielen zu lassen.
    Und nächstes Jahr kommt Union 2 hoch. Auch die brauchen unbedingt eine Ausbildungsmannschaft in der "Nähe".


    Und: Wegen des Logos habe ich schon Alarm geschlagen, als mancher noch gar nicht wusste, wem die Marke gehört.


    Und wenn die von mir in meinem Blog verlinkten erfolglos gebliebenen Anträge auf Eintragung keienrlei Bedeutung haben, dann waren die 2600 €, die der Antrag für beide gekostet hat, schon von vornherein rausgeschmissenes Geld.
    F+ür so dämlich halte ich wirklich niemand.

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  • beim Pokern. Man geht auch mit nichts auf der Hand All-in und hofft, dass man was trifft und gewinnt.


    Beim Pokern wissen alle, die am Tisch sitzen, worauf sie sich einlassen.


    Als der BFC Dynamo das BFC als Wortmarke beantragt hat - wussten die anderen BFC-Vereine von nichts. Auch das ist ein Unterschied.
    Sie hätten verloren, ohne ins Spiel eingewilligt zu haben.

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  • Die Lösung:


    Antrag auf Eintragung der Wortmarke - Artikel dazu: hier


    Antrag auf Eintragung des neuen Logos als Bild/Wortmarke hier.


    Kosten: Jeweils 300€ für die ersten 3 Warengruppen und 100 € für jede weitere - ergibt nach Adam Riese 2600 €. Dafür hätte man schön viel Sand für den Spielplatz kaufen können.

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  • Ich warte ja immer noch darauf, dass jemand mir einen FEHLER bei der Recherche nachweist.
    Für das, was ich hier schreibe, liegen Dokumente vor. Für das, was ihr behauptet, habe ich noch keine gesehen.



    Dabei wäre das so einfach. Hochladen und anheften :-).

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  • ... fällt das eigentlich niemandem auf:


    Maja - sie kann noch so verhasst sein - legt zu ihren Behauptungen Dokumente vor, die eindeutig sind.


    Ihr entgegen gehalten wird die wiederholte Aussage, dass das nicht stimme und alles gaaanz anders sein. Ohne jeden Beleg oder eine nachvollziehbare, logische Argumentation.


    Wo ist nun angesichts der eindeutigen und sinnlosen Verbrennung von Vereinsgeldern durch perfekt geschulte Rechtsanwälte (und Wirtschaftsratsmitglieder) mal ein Aufschrei der doch sonst so gern gebeutelten Fans?

    Es gibt keinen besseren Grund, höflich zu sein, als die Überlegenheit.
    (M. von Ebner-Eschenbach)
    Höflichkeit ist der Versuch, Menschenkenntnis durch gute Manieren zu mildern.
    (Jean Gabin)

  • Leider versteht man/frau scheinbar noch immer nicht, dass sich hier niemand mehr an diesen "Spielchen" beteiligen möchte.


    Wenn man Fragen zu Vereinsthemen hat, so spricht man die Leute entsprechend vor Ort an. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich auch eine telefonische Anfrage in der Geschaftsstelle usw. ...


    Man kann Behauptungen und Links zu Recherchen einstellen und auf Antworten, "Dokumente" und dergleichen hoffen wie man will, die Diskussion HIER ist doch schon lange beendet...


    PS: Sport Frei!