ALTE THEMEN

  • § 14 Das Präsidium
    Das Präsidium besteht aus drei von der Mitgliederversammlung zu wählenden Mitgliedern des Vereins. Es besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schatzmeister. Das Präsidium ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB.
    Der Verein wird durch den Präsidenten und ein weiteres Mitglied des Präsidiums vertreten.
    Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung durch Einzelwahl für jeweils drei Jahre gewählt, nachdem zuvor der Wirtschaftsrat in seiner Eigenschaft als Wahlausschuss den Präsiden¬ten und die Präsidiumsmitglieder aus den Bewerbern ausgewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen hat. Darüber hinaus bleiben die gewählten Mitglieder jeweils so lange im Amt, bis eine wirksame Neuwahl erfolgt. Ein Präsidiumsmitglied, das nicht von der Mitgliederversammlung entlastet wurde, ist von der Neuwahl ausgeschlossen.
    Das Präsidium beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder; es ist beschlussfä¬hig, wenn mindestens der Präsident und ein weiteres Präsidiumsmitglied anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
    Scheidet ein Mitglied des Präsidiums vor Ablauf seiner Amtszeit aus diesem aus, bestimmt der Wrtschaftsrat kommissarisch einen Nachfolger für den Rest der Wahlperiode.
    Eine Niederlegung des Amtes als Präsidiumsmitglied ist dem Wirtschaftsrat und dem Präsidium schriftlich mitzuteilen.
    Bei andauernder Arbeits- oder Beschlussunfähigkeit des Präsidiums, die der Wirtschaftsrat festzustellen hat, gehen dessen Aufgaben auf den Wirtschaftsrat über, der unverzüglich eine Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neuwahl des Präsidiums einzuberufen hat. Wenn kein Wirtschaftsrat im Verein existiert, ist das Präsidium in diesem Falle verpflichtet, innerhalb von zwei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neuwahl einzuberufen.
    Scheidet ein Mitglied des Präsidiums vor Ablauf seiner Amtszeit aus, erfolgt eine Nachwahl, wenn aufgrund des Ausscheidens die Mindestmitgliederzahl des Präsidiums von zwei Personen unterschritten wird. Die Amtszeit der nachgewählten Mitglieder endet spätestens mit Ablauf der regelmäßigen Amtszeit der weggefallenen Mitglieder



    § 16 Wahl zum Mitglied des Präsidiums
    Vereinsmitglieder sind berechtigt, dem Wirtschaftsrat bis spätestens sechs Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung einen oder mehrere Kandidaten für das Präsidium vorzuschla¬gen, sofern in dieser Mitgliederversammlung die Wahl des Präsidiums ansteht. Bei einer Präsidi¬umswahl durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss der Wahlvorschlag bis spätes¬tens sieben Tage vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Wirtschaftsrat kann auch aus eigener Initiative Kandidaten für das Präsidium vorschlagen,
    Die durch Vereinsmitglieder gestellten Wahlvorschläge werden berücksichtigt, wenn:


    der Wahlvorschlag den Name, das Geburtsdatum und die Unterschrift des vorgeschlagenen Kandidaten enthält
    der Wahlvorschlag die Angabe enthält, ob der vorgeschlagene Kandidat als Präsident, Vizepräsi¬dent oder als Schatzmeister vorgeschlagen wird
    der Wahlvorschlag mit der schriftlichen Erklärung des vorgeschlagenen Kandidaten versehen ist, dass er für den Fall seiner Wahl das Amt annehmen werde
    der Wahlvorschlag Kurzangaben des Kandidaten zu seinem persönlichen und beruflichen Werde¬gang enthält
    der vorgeschlagene Kandidat nach den Bestimmungen dieser Satzung wählbar ist und er inner¬halb der letzten fünf Jahre nicht wegen einer Insolvenzstraftat, wegen Betrugs oder Untreue rechts¬kräftig verurteilt wurde.


    Kandidaten für die Wahl zum Präsidium sollten Kompetenz in wirtschaftlichen Fragen, in der Geschäfts- bzw. Personalführung, im sportlichen Bereich oder in rechtlichen Fragen sowie die notwendige fachliche Eignung aufweisen.
    Der Wirtschaftsrat überprüft die eingegangenen Wahlvorschläge darauf, ob die in § 16 festgelegten formellen Kriterien eingehalten sind. Weiter prüft der Wirtschaftsrat die Eignung der Kandidaten für das Präsidiumsamt. Der Wirtschaftsrat schlägt der Mitgliederversammlung die geeigneten Kandidaten zur Wahl vor und erläutert seine Vorschläge. Dabei macht er auch Angaben dazu, welche Kandidaten er als Präsident und welche Kandidaten er als Vizepräsident und Schatzmeister vorschlägt. Die vorgeschlagenen Kandidaten können sich der Mitgliederversammlung vor der Wahl vorstellen.
    Die Wahl der Präsidiumsmitglieder erfolgt entsprechend dem Verfahren, das in § 14 aufgeführt ist. Für den Fall, dass nicht alle zu wählenden Präsidiumsmitglieder gewählt worden sind, können dem Wirtschaftsrat neue Kandidaten zur Besetzung der noch offenen Präsidiumsposten nur bis spätestens zwei Wochen vor dem Fortsetzungstermin der Mitgliederversammlung vorschlagen werden. Für die Auswahl dieser Kandidaten, die der Wirtschaftsrat der Mitgliederversammlung zur Wahl vorschlägt, gilt § 16 entsprechend.
    Kandidaten, die der Mitgliederversammlung bereits vorgeschlagen worden sind und nicht die erforderliche Mehrheit gefunden haben, sollen bei dieser Wahl nicht noch einmal vorgeschlagen werden


    Diese neuen Paragrafen zum Beispiel verändern die Verhältnisse im Verein drastisch und schränken Mitgliederrechte und Präsidiumsrechte deutlich ein!

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    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • ...Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung durch Einzelwahl für jeweils drei Jahre gewählt, nachdem zuvor der Wirtschaftsrat in seiner Eigenschaft als Wahlausschuss den Präsiden¬ten und die Präsidiumsmitglieder aus den Bewerbern ausgewählt und der Mitgliederversammlung zur Wahl vorgeschlagen hat. ...


    --> Verstehe ich das richtig, dass Kandidaten von der Zustimmung des WiRa´s abhängig sind? Wenn, dann ist dieser Punkt mehr als Fragwürdig, da es bedeutet, dass nur der in das Präsidium darf, der einen "Darfschein" vom WiRa erhält. Dieser kann sich also die Kandidaten aussuchen und ein Kandidat, welcher nicht auch die Interessen des WiRa´s vertritt kann aussortiert werden?



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    Es ist ein Brauch von Alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör.

  • ...und so zieht sich das durch die ganze Satzung...
    Ohne Zustimmung des Wirtschaftsrates läuft praktisch nichts...


    Nun läuft es ja praktisch schon seit einem schon Jahr so, dass die Macht in den Händen des Wirtschaftsrates liegt.


    Aber wir hatten uns doch mal etwas gedacht - Starkes Präsidium und Wirtschaftsrat als Kontrollorgan...


    Aber Rückfrage - hattest du die Satzung vorher nicht gelesen? Jeder, der den Satzungsentwurf im Vergleich zur gültigen Satzung liest, dem muss doch vieles aufstoßen! Hatte ich gedacht...


    EDIT: Kann mir denn jemand sagen, wer die jetzigen 5 Kandidaten für das Präsidium sind?

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  • Eine neue Satzung und niemand diskutiert. Ist so nicht richtig. Es findet in diesem Forum keine Diskussion auf breiter Basis statt. Aber es findet eine statt. Ich bin auch der Überzeugung, dass andere Vereinsmitglieder sich Gedanken zur Satzung machen, diese lesen und verstehen können. Nur tun sie dies nicht öffentlich. An dieser Stelle ist es also Falsch zu sagen, es wird einfach akzeptiert. Vielleicht ist auch für die Mehrheit der Satzungsentwurf völlig in Ordnung. Nur weil nicht jeder die " Gefahren" sieht, die ihr beschreibt, heißt es doch nicht, dass der Rest vöölig Ahnungslos ist.
    @ Maja
    Ich unterstelle nicht, deshalb habe ich es offen formuliert. Aber ich lese auch raus (Jeder wird natürlich auch mal sauer, wenn...), dass es eine Retourkutsche ist. Dann liege ich ja wohl doch nicht daneben.

    Mein Opa war bei den Nazis. Mein Vater zu DDR Zeiten im Knast. Und der Dirk hat es gewußt !

  • Eine neue Satzung und niemand diskutiert. Ist so nicht richtig. Es findet in diesem Forum keine Diskussion auf breiter Basis statt. Aber es findet eine statt. Ich bin auch der Überzeugung, dass andere Vereinsmitglieder sich Gedanken zur Satzung machen, diese lesen und verstehen können. Nur tun sie dies nicht öffentlich. An dieser Stelle ist es also Falsch zu sagen, es wird einfach akzeptiert. Vielleicht ist auch für die Mehrheit der Satzungsentwurf völlig in Ordnung. Nur weil nicht jeder die " Gefahren" sieht, die ihr beschreibt, heißt es doch nicht, dass der Rest vöölig Ahnungslos ist.
    @ Maja
    Ich unterstelle nicht, deshalb habe ich es offen formuliert. Aber ich lese auch raus (Jeder wird natürlich auch mal sauer, wenn...), dass es eine Retourkutsche ist. Dann liege ich ja wohl doch nicht daneben.


    Nun gut, wenn eine Diskussion stattfindet, dann wird man am Ende das Ergebnis sehen! Von welcher Art "Gefahr" redest Du bzw. meinst Du?

  • @ Maja
    Ich unterstelle nicht, deshalb habe ich es offen formuliert. Aber ich lese auch raus (Jeder wird natürlich auch mal sauer, wenn...), dass es eine Retourkutsche ist. Dann liege ich ja wohl doch nicht daneben


    Doch, Du unterstellst sehr wohl. Für eine Unterstellung ist ja nicht nötig, dass sie im Stillen/geheim erfolgt. Du vermutest - und kannst es nicht beweisen - also unterstellst Du. Mit meinem: "Jeder wird mal sauer, wenn...", war keineswegs das gemeint, was Du unterstellst. Meine Reaktion auf die unbeantworteten Mails und andere Nachrichten: Ich schreibe an diese Empfänger keine mehr. Ich denke, nach knapp zwei Jahren darf man so reagieren.
    Aber wie Du mir, so ich Dir - das ist meine Sache nicht.


    Zur Diskussion der Satzung - es mag ja sein, dass eine ganz, ganz stille Diskussion im allerengsten verschwiegenen Kreis stattfindet. Aber das finde ich bei etwa 1000 betroffenen Mitgliedern unangemessen. Es ist unüblich, eine Neufassung einer Satzung an die Mitglieder zu schicken und die einzelnen Änderungen der alten Satzung nicht gegenüberzustellen und die Notwendigkeit nicht zu begründen!
    Vielleicht gibt es ja die eine oder andere Notwendigkeit - aber die meisten der Änderungen haben ganz sicher nichts mit Forderungen des DFB zu tun.
    Ich unterstelle auch nicht, dass die meisten Mitglieder die Satzung nicht verstehen könnten - ich denke mich nicht verhört zu haben, wenn ich immer wieder vernahm, sie würden sich für den Satzungskram nicht interessieren. Ich vermute, dass den meisten Mitgliedern nicht bewusst ist, wie sehr auch der sportliche Erfolg mit einer guten Satzung zusammenhängen kann.


    Meine Frage, wie Du Dir (meine) hilfreiche und unterstützende Kritik vorstellen würdest, hast Du nicht beantwortet.

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  • Zugegebenermaßen nur überflogen und nicht wirklich gelesen. Insofern fällt da einem natürlich nicht viel auf.


    Kandidaten? - Welche Kandidaten? Bis auf dieses ominöse Gerücht über einen "Honorar"-Präsidenten kam nie etwas durch.

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  • Zugegebenermaßen nur überflogen und nicht wirklich gelesen. Insofern fällt da einem natürlich nicht viel auf.


    Kandidaten? - Welche Kandidaten? Bis auf dieses ominöse Gerücht über einen "Honorar"-Präsidenten kam nie etwas durch.


    Die Satzung ist kleingedruckt. Wer liest schon Kleingedrucktes? Und die Satzung liest sich schwer. Und Spaß macht so etwas eigentlich niemandem. Es sei denn, man verfolgt mit dem Lesen einen Zweck. Mir liegt viel am BFC Dynamo. Und ich möchte, dass er dort hinkommt, wo er hingehört - und das ist nicht die 5. Liga. Dazu braucht der Verein natürlich auch professionelle Strukturen. Aber er muss auch offen sein für Veränderungen.


    Und ich möchte auch, dass die Mitglieder des Vereins etwas zu sagen haben (egal, ob das das ist, was ich für richtig halte oder nicht) aber die Mitglieder sollen ein Stück der Macht behalten. Das Geld wird ohnehin - wie überall - Macht haben.


    Ich erinnere mich daran, wie mühevoll es war, durchzusetzen, dass die Mitglieder den Präsidenten oder die Präsidentin direkt wählen.


    Es ist meines Erachtens wichtig, dass die Mitglieder wissen, worüber sie abstimmen. Und ich sehe es als ein Versäumnis an, den Satzungsentwurf nicht auf einer der Webseiten zu veröffentlichen. Man hätte auch Gründe für die Änderungen angeben sollen. Ich habe das Gefühl, da soll ganz schnell "im Ganzen" abgestimmt werden - möglichst ohne Diskussion. Das tut uns nicht gut.

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  • Letztmaliger Einwurf zu diesem Thema meinerseits:


    Muß man denn eigentlich den Entwurf einer Vereinssatzung öffentlich breittreten und gar diskutieren ?
    Vor Unmengen von Lesern, die das rein gar nichts angeht ?


    Sind die Addressaten = Mitglieder nicht alle volljährig, geschäftsfähig und selbst in der Lage, abzuwägen, sich ihren eigenen Köpfe über ihre Entscheidungen zu zerbrechen ?
    Oder alternativ den Entwurf mit der aktuell geltenden Satzung - die ja wohl im Übrigen einem jedem Mitglied (Dank Beitrittsunterlagen) vorliegt - zu vergleichen ?
    Auch ganz ohne Anmerkungen / Kassandrarufe ?

    NIVEA für alle !


    * * *


    "... I was thinking maybe we could go outside - let the nightsky cool your foolish pride ... "


    * * *


    Pogue Mahone !

  • Muß man denn eigentlich den Entwurf einer Vereinssatzung öffentlich breittreten und gar diskutieren ?


    Man muss nicht, aber man sollte öffentlich diskutieren. Es gibt eigentlich keinen Grund, es nicht öffentlich zu tun. Warum also nicht?
    Dynamo Dresden hat vier Jahre diskutiert. Und ziemlich öffentlich und mit Satzungskommission...


    Vor Unmengen von Lesern, die das rein gar nichts angeht ?


    Also ich persönlich wäre ja froh, wenn es eine Unmenge an Interessenten an der Satzung des BFC Dynamo gäbe. Selbst wenn sie (noch) nicht Mitglied wären. Ich vermute eher, es sind nicht so viele. Und Mitglieder anderer Vereine? Könnten die sich von uns was abgucken oder was befürchtest Du?


    Sind die Addressaten = Mitglieder nicht alle volljährig, geschäftsfähig und selbst in der Lage, abzuwägen, sich ihren eigenen Köpfe über ihre Entscheidungen zu zerbrechen ?


    Gibt es für Dich nicht mehr als Entscheidungen? Wie wäre es mit Argumenten, die man austauscht und dadurch neue Einsichten oder Ansichten gewinnt. Sichtweisen, Vorschläge, Ideen - das Gespräch - das Potential der Mitglieder, wo bleibt denn das dabei? Es kann doch nicht darum gehen, dass die Mitglieder die Hand heben oder auch nicht - und das war es? Könnte es sein, dass man einzelnen Änderungen zustimmen möchte und anderen nicht?


    Oder alternativ den Entwurf mit der aktuell geltenden Satzung - die ja wohl im Übrigen einem jedem Mitglied (Dank Beitrittsunterlagen) vorliegt - zu vergleichen ?


    Eher ein wunder Punkt! Glaubst Du, was Du da schreibst?
    Ich fürchte, viele bekommen nicht einmal ihren Ausweis mit dem Eintritt, geschweige denn eine gültige Satzung - und was mich betrifft, so habe ich auch keine Satzung bekommen. Aber das ist viele Jahre her und die wäre ohnehin nicht mehr gültig. Wie viele Mitglieder des Vereins sind denn im Besitz der Satzung mit allen Änderungen?


    Wird ein neues Vorstandsmitglied gewählt oder die Satzung des Vereins geändert, muss der Vorstand diese Änderung beim Notar anmelden. Der Notar muss der Anmeldung das Protokoll der Mitgliederversammlung über die Neuwahl/die Satzungsänderung beifügen. Weiter müssen auch Name, Geburtsdatum und Anschrift der Vorstände sowie der Text der Satzungsänderung beigefügt werden.


    Bei einer Satzungsänderung müssen der alte und der neue Text der Satzung in der Einladung zur Versammlung wie auch im Versammlungsprotokoll wortgetreu widergegeben werden


    Soweit Fragen - z.B. zur Zulässigkeit der Satzungsänderung oder zu den bei Wahlen zu beachtenden Formalitäten - bestehen, steht der Notar jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
    Quelle - Notar-Boehmer


    Ich glaube hier (alte Satzung muss mitgelifert werden) irrt der Notar - aber sicher bin ich nicht. Es dürfte meines Erachtens der neue Text reichen... Die Empfehlung lautet aber überall alt und neu in der Einladung gegenüber zu stellen... Und es wäre besser für die Mitglieder und würde vieles erleichtern.


    Auch ganz ohne Anmerkungen / Kassandrarufe ?


    Die gute Kassandra war verflucht - niemand glaubte ihr - aber sie hatte die Gabe der Vorsehung und immer recht!

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  • Liebe Maja !
    Ich bin ein selbständig denkender Mensch. Vor meinem Vereinseintritt habe ich mich mit der Satzung befasst. Ich habe auch den Satzungsentwurf Punkt für Punkt gelesen. Letzendlich ist doch der entscheidende Punkt, dass sowohl meine Person, als auch deine Person viel zu unwichtig sind, als dass sie bewerten können ob sich 1000 oder nur zwei Mitglieder an eineer Diskussion beteiligen müssen oder sollten, die eröffnet wurde ohne Aufforderung. Ansonsten besteht immer noch das Recht, in der MV Fragen zu stellen.
    PS : Vielen Dank für die nachträgliche Bestätigung meiner Auffassung zur Eintragung von Satzungsänderungen und der Vorlage beim Notar.(oder die Satzung des Vereins geändert, muss der Vorstand diese Änderung
    beim Notar anmelden. Der Notar muss der Anmeldung das Protokoll der
    Mitgliederversammlung über die Neuwahl/die Satzungsänderung beifügen.)

    Mein Opa war bei den Nazis. Mein Vater zu DDR Zeiten im Knast. Und der Dirk hat es gewußt !

  • Bei unserer kleine aber feinen Satzungsdiskussion sollten wir doch bestimmte Faktoren auseinanderhalten. Punkt 1 - In dem Satzungsentwurf ist die Rede von Vorschlägen mit einer 6 Wochenfrist. Es wird hier aber in einer Art diskutiert, als ob der satzungsentwurf schon beschlossen ist und für die MV verbindlich ist. So ist es nicht ! Also bitte nur mögliche Szenarien beschreiben und nicht die Realität des Seins des BFC und die MV damit in Gleichtakt setzen.

    Mein Opa war bei den Nazis. Mein Vater zu DDR Zeiten im Knast. Und der Dirk hat es gewußt !

  • Man muss nicht, aber man sollte öffentlich diskutieren. Es gibt eigentlich keinen Grund, es nicht öffentlich zu tun. Warum also nicht?
    Dynamo Dresden hat vier Jahre diskutiert. Und ziemlich öffentlich und mit Satzungskommission...


    Wow.
    Die SGD.
    Der Vorzeigeverein schlechthin.
    Konntest auch schon besser sticheln. ;-)


    Also ich persönlich wäre ja froh, wenn es eine Unmenge an Interessenten an der Satzung des BFC Dynamo gäbe. Selbst wenn sie (noch) nicht Mitglied wären. Ich vermute eher, es sind nicht so viele. Und Mitglieder anderer Vereine? Könnten die sich von uns was abgucken oder was befürchtest Du?


    Was soll ich befürchten ?
    Sieh es mal so oder versuch es (als "Freischaffende"): der Lohnsklave (vulgo Arbeitnehmer) trägt sich mit dem Gedanken, sich beruflich zu verändern - durchaus mit Konsequenzen. Diskutiert er die Optionen, Modalitäten, Konsequenzen mit den aktuellen und den evtl. zukünftigen Kollegen, oder Mitbewerbern oder gar dem (Noch-) Chef ?


    Gibt es für Dich nicht mehr als Entscheidungen? Wie wäre es mit Argumenten, die man austauscht und dadurch neue Einsichten oder Ansichten gewinnt. Sichtweisen, Vorschläge, Ideen - das Gespräch - das Potential der Mitglieder, wo bleibt denn das dabei? Es kann doch nicht darum gehen, dass die Mitglieder die Hand heben oder auch nicht - und das war es? Könnte es sein, dass man einzelnen Änderungen zustimmen möchte und anderen nicht?


    Was soll das ?
    Entweder bin ich für, oder gegen etwas ... wie bei jeder Wahl. Ob nun in der Umkleidekabine bei XYZ, oder im Möbelhaus ZYX, oder oder oder.
    Oder geht das wirklich, das man gar keine Meinung hat ? Die haben - gerüchteweise - sogar Nichtwähler.
    Nur schaffen die es nicht mal, ihren Arsch zur Wahlurne zu bewegen, um sich zu artikulieren. Lauthals beschweren sie sich in den Folgejahren dennoch gern.



    Meine Güte.
    Ich bin - nach reiflicher Überlegung und verdammt bewußt - direkt nach der Relegationsniederlage in MD eingetreten.
    Vorher hab ich mir sogar die Satzung durchgelesen.
    Die darauf folgenden Mitgliederversammlungen habe ich alle besucht.
    Und stets - nach meinem besten Wissen und Gewissen (mal "pro", mal "contra") - abgestimmt.


    Das hab ich sogar ohne Internet und die darin öffentlich gemachten Diskussionen geschafft.


    Die gute Kassandra war verflucht - niemand glaubte ihr - aber sie hatte die Gabe der Vorsehung und immer recht!


    Ach nee. Echt ?
    Danke für die sicher gut gemeinte (aber unnötige) Belehrung in puncto griechischer Mythologie.

    NIVEA für alle !


    * * *


    "... I was thinking maybe we could go outside - let the nightsky cool your foolish pride ... "


    * * *


    Pogue Mahone !

  • PS : Vielen Dank für die nachträgliche Bestätigung meiner Auffassung zur Eintragung von Satzungsänderungen und der Vorlage beim Notar.(oder die Satzung des Vereins geändert, muss der Vorstand diese Änderung
    beim Notar anmelden. Der Notar muss der Anmeldung das Protokoll der
    Mitgliederversammlung über die Neuwahl/die Satzungsänderung beifügen.)


    Wenn dieser Notar recht hätte, dann müsste ja mit der Einladung die alte und die neue Satzung im Wortlaut gekommen sein.


    Sorry, wenn Du Dich als unwichtig bezeichnest, dann ist das Deine Sache - ich kann Dinge beurteilen und und bewerten - und das tue ich auch. Und ich hoffe, dass andere das auch tun.
    Es besteht nicht nur das Recht, in der Mitgliederversammlung Fragen zu stellen. Es besteht auch das Recht bis 7 Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Diese Anträge können auch Anträge zu Satzung sein.


    Da Du Dich ja so ausgiebig beschäftigt hast, folgende Frage: Warum soll durch die neue Satzung die Jugendabteilung von vielen Förderungen ausgeschlossen werden?

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  • Bei unserer kleine aber feinen Satzungsdiskussion sollten wir doch bestimmte Faktoren auseinanderhalten. Punkt 1 - In dem Satzungsentwurf ist die Rede von Vorschlägen mit einer 6 Wochenfrist. Es wird hier aber in einer Art diskutiert, als ob der satzungsentwurf schon beschlossen ist und für die MV verbindlich ist. So ist es nicht ! Also bitte nur mögliche Szenarien beschreiben und nicht die Realität des Seins des BFC und die MV damit in Gleichtakt setzen.


    Niemand hat da etwas durcheinander gebracht. Es war von 5 Kandidaten die Rede. Nach dem Satzungsentwurf bräuchte man nur 3...
    Richtig lesen bitte...

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  • Maja,


    ich mußte jetzt glatt mal den Bedankenbutton drücken, wie kann dir nur so ein Fehler unterlaufen ?????


    Die Satzung ist doch auf der BFC-Seite zu finden (viel Spaß beim vergleichen und fehler suchen)



    Eher ein wunder Punkt! Glaubst Du, was Du da schreibst?
    Ich fürchte, viele bekommen nicht einmal ihren Ausweis mit dem Eintritt, geschweige denn eine gültige Satzung - und was mich betrifft, so habe ich auch keine Satzung bekommen. Aber das ist viele Jahre her und die wäre ohnehin nicht mehr gültig. Wie viele Mitglieder des Vereins sind denn im Besitz der Satzung mit allen Änderungen?

  • Die Satzung ist doch auf der BFC-Seite zu finden (viel Spaß beim vergleichen und fehler suchen)


    Lieber Buddelfink,
    dann vergleiche doch mal die Satzung auf den Seiten von Rainer und auf der offiziellen Seite mit dem Eintrittsformular auf der offiziellen Seite. Wieviel zahlt ein Sponsor/Fördermitglied monatlich mindestens?
    Wo sind denn die Satzungsänderungen, die seit 2003 beschlossen wurden?
    Lieber Buddlfink, wenn Du gelesen hättest, was ich schrieb, wäre Dir aufgefallen, dass es um eine gültige Form der Satzung ging. Aber vielleicht sind ja die Änderungen eingearbeitet, und ich habe es nur nicht gemerkt? Nenn mir doch bitte mal ein Beispiel! Und frag mal Rainer, wie oft ich gefragt wurde, ob ich mal einen Satzuungstext vorrätig habe. Vielleicht erinnert er sich ja daran...
    Und was die Bedankenfunktion betrifft, die kann natürlich jeder so oft drücken wie er will, dazu ist sie ja da. Viel Spaß dabei auch weiterhin.

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  • Die Aussage mit den 20.000 € ist einfach und schlicht falsch. Es gab keine Zuwendungen des Hauptvereines an die Jugend in Absprache mit dem WiRa Vorsitzenden P.M., da sich die Jugendabteilung selber sehr gut finanzierte. Wie gesagt, alles in Absprache zwischen P.M und mir. Wie kommst du auf solche falsch Aussagen ? :stumm:

  • Die Aussage mit den 20.000 € ist einfach und schlicht falsch. Es gab keine Zuwendungen des Hauptvereines an die Jugend in Absprache mit dem WiRa Vorsitzenden P.M., da sich die Jugendabteilung selber sehr gut finanzierte. Wie gesagt, alles in Absprache zwischen P.M und mir. Wie kommst du auf solche falsch Aussagen ? :stumm:


    ....jetzt bloß kein neues schlachtfeld eröffnen.......wäre ja noch peinlicher wie andere beiträge hier !