ALTE THEMEN


  • Meiner Kenntniss nach muss das OLG Berlin nicht die selbe Rechtsauffassung wie andere OLG´s vertretten, sofern es in Berlin dazu noch keine Entscheidungen beim OLG gab. In diesem Falle würde die Entscheidung dem Verfassungsgericht obliegen. Sollte ein Antrag auf Festsetzung nach den genannten Urteilen scheitern, übernimt der Antragsteller die Kosten.


    Viel Spaß beim Antrag stellen. :thumbsup:


    Meiner Kenntnis nach heisst das Oberlandesgericht in Berlin Kammergericht, und wer im Staatsexamen "Oberlandesgericht Berlin" sagt, der darf gleich zurueck auf "Los". Falls sich das Kammergericht mit dieser Rechstfrage beschaeftigen sollte und noch ein paar Dinge dazukommen, sagt der Bundesgerichtshof vielleicht etwas zu dieser Rechtsfrage. Ganz einfach ist dagegen immer: Einladungen rechtzeitig da.


    Und nun viel Spass beim Austragen ?(

  • Gültige Satzung


    § 6 Mitglieder



    Der Verein besteht: aus


    1. aktiven Mitgliedern: ausübende Sportler


    2. passiven Mitgliedern: natürliche Personen, die keine Sportart im Verein ausüben


    3. Ehrenmitgliedern: Mitglieder, die auf Vorschlag des Präsidiums zu Ehrenmitgliedern von der Mitgliederversammlung ernannt worden sind


    4. Fördernden Mitgliedern: Personengesellschaften, Vereine, juristische Personen sowie Einzelpersonen, die einen Betrag nach Vereinbarung zahlen.


    Satzungsentwurf


    § 7 Mitglieder
    1. Mitglied des Vereins kann jede juristische und natürliche Person sowie Personengesellschaft werden. Der Verein besteht aus den nachfolgend aufgeführten Mitgliedern:
    aktiven Mitgliedern (ausübende Sportler)
    passiven Mitgliedern (natürliche Personen, die keine Sportart im Verein ausüben)
    Ehrenmitgliedern (Mitglieder, die auf Vorschlag des Präsidiums und Zustimmung des Wirtschafts¬rates zu Ehrenmitgliedern von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt worden sind)
    Fördernden Mitgliedern (natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die einen Betrag nach Vereinbarung zahlen)


    "Ehrenmitgliedern (Mitglieder, die auf Vorschlag des Präsidiums und Zustimmung des Wirtschaftsrates zu Ehrenmitgliedern von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit ernannt worden sind)"


    Warum soll der Wirtschaftsrat zukünftig zustimmen müssen, wenn das Präsidium der Mitgliederversammlung einen Vorschlag für ein Ehrenmitglied machen will?

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    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • Warum soll der Wirtschaftsrat zukünftig zustimmen müssen, wenn das Präsidium der Mitgliederversammlung einen Vorschlag für ein Ehrenmitglied machen will?


    Die ganze Satzung wurde nur für dich geändert, damit du vor der MV schlaflose Nächte hast und dir über jeden Müll den Kopf zerbrechen mußt.


    Wir sehen uns zur MV um 10°° oder 11°° habe leider noch keine Einladung bekommen.

  • Die Satzung ist "Müll"?


    So sehe ich das nicht.
    Falls Du Langeweile/Zeit hast, schau Dir doch einfach mal die letzten Programmhefte an. Da ist ein ziemlich großer Fehler drin - vielleicht gibst du den Machern dann einfach mal einen Tipp...


    Ansonsten sei wenigstens dankbar für die Veröffentlichung des Kleingedruckten - das erleichtert bestimmt das Lesen der Satzung, oder?

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  • Weil der Wirtschaftsrat eines der wichtigsten Organe des Veriens ist. Gleichzeitig wird eine "Gerechtigkeit" zwischen Präsidium, Wirtschaftsrat und MV hergestellt. Für mich nachvollziehbar. Warum sollte der Wirat nicht einbezogen werden ? Für die MV eine Entscheidungshilfe mehr.Letzendlich ist die MV das höchste Organ und entscheidet in letzter Instanz. Es steht auch nirgends, dass das Präsidium auch ohne Zustimmung ( gegenteiliger Meinung des Wirats ) den Vorschlag der MV weiterleiten kann. Also warum nicht ?
    Angst, dass du nicht mehr Ehrenmitglied werden kannst ? ;)

    Mein Opa war bei den Nazis. Mein Vater zu DDR Zeiten im Knast. Und der Dirk hat es gewußt !


  • Die ganze Satzung wurde nur für dich geändert, damit du vor der MV schlaflose Nächte hast und dir über jeden Müll den Kopf zerbrechen mußt.


    Wir sehen uns zur MV um 10°° oder 11°° habe leider noch keine Einladung bekommen.


    Wer sich für eine Satzung eines Vereins nicht interessiert, kann folglich auch nicht mitdiskutieren, denn dort geht es um BASICs für einen Verein. Fördermittel und Zuschüsse möchte man aber auch bekommen oder?
    Wie würde es aussehen, wenn die Jugend keine öffentlichen Gelder erhalten würde?
    Im Prinzip Buddelflink bestimmst Du als Mitglied Deine und die Zukunft des Vereins mit, man muss sie nicht lesen oder gar alles verstehen, aber Fragen dazu stellen sollte erlaubt sein! Nichts anderes vollzieht Maja in diesem Thread.
    Tauchen Widersprüche auf oder sind Dinge überhaupt nötig, wer hat eigentlich die Macht im Verein und wer wählt was und warum? Warum ist eine Novellierung notwendig geworden?
    Wer setzt einen Notvorstand ein und und…
    Alles kann man nicht in der Satzung festhalten, grundlegende Dinge aber schon. Vielleicht kannst Du Dich noch dunkel an meine Beiträge erinnern, wg. z.B. der Jugendordnung, Jugendleiter (Anzahl), Finanzordnung etc., all diese Dinge existieren in vielen Vereinen schon seit Jahren. Die ein oder andere Diskussion kann man sich somit sparen oder?


    Zitat Maja: „Warum soll der Wirtschaftsrat zukünftig zustimmen müssen, wenn das Präsidium der Mitgliederversammlung einen Vorschlag für ein Ehrenmitglied machen will?“


    Diese Frage ist doch völlig berechtigt oder wie siehst Du das?

  • Das stimmt auffallend.
    Allerdings ist die Mitgliederversammlung für einen Sonntag geplant. Ich hoffe, dass die Uhrzeit, die Rainer auf seiner Seite angibt, auf Grund eines Fehlers entstanden ist und die Zuständigen im Verein wissen, dass man am Sonntag frühestens um 11.00 Uhr beginnen kann. Bei den vielen Fachleuten im Verein sollte der Vorstand doch gut beraten sein.


    An Sonn- und Feiertagen ist nach der Rechtsprechung ein früherer Beginn als 11.00 Uhr unzulässig (BayObLG und OLG Schleswig NJW-RR 1987 S. 1362).

    Wann hast du denn diese Erkenntnis gesammelt ? Wenn du sie schon vor der ersten Kritik an der Einladung hattest, dann ....

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  • Es steht auch nirgends, dass das Präsidium auch ohne Zustimmung ( gegenteiliger Meinung des Wirats ) den Vorschlag der MV weiterleiten kann. Also warum nicht ?


    Die letzten Vorschläge für Ehrenmitglieder kamen, wenn ich mich richtig erinnere, von Martin Richter. Ich weiß nicht mehr, ob er da im Präsidium war, aber ich glaube nicht.
    So, wie es jetzt in der Satzung steht, ist eine Zustimmung des Wirtschaftsrates erforderlich!
    Das Präsidium kann dann nicht entgegen der Meinung des Wirtschaftsrates vorschlagen - sonst müsste da Anhörung oder so etwas stehen - Zustimmung ist Zustimmung!


    Ich finde die Formulierungen in der gültigen Satzung eindeutig und völlig ausreichend.

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  • Wann hast du denn diese Erkenntnis gesammelt ? Wenn du sie schon vor der ersten Kritik an der Einladung hattest, dann ....


    Könntest Du den Satz bitte fortsetzen! Vielen Dank.

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  • Wann hast du denn diese Erkenntnis gesammelt ? Wenn du sie schon vor der ersten Kritik an der Einladung hattest, dann ....


    Es ist doch egal, wann, gestern oder vorgestern oder doch schon vor einem Jahr, wer weiß?
    Ich gehe mal davon aus, derjenige oder (diejenigen), der (die) die Einladungen aufgesetzt hat (haben), weiß oder zumindestens wissen sollte worauf es ankommt oder?
    Die Urteile sind doch schon etwas älter...

  • Dass es mir nicht um Unterstützung ginge, das unterstellst Du doch ohnehin.
    Und das ist (D)ein Irrtum.
    So einfach liegen die Dinge eben nicht.
    Jeder wird natürlich auch mal sauer, wenn zum Beispiel Mails oder Nachrichten nicht beantwortet werden. Ich auch.
    Aber noch saurer machen mich die ewigen Unterstellungen. Und all das, was sonst noch passiert.


    Sorry - aber es gibt doch keine wirkliche Kommunikation: Eine neue Satzung - und niemand diskutiert darüber? Findest Du das nicht ungewöhnlich?


    Im letzten Jahr gab es für die Jugendabteilung 20 000 € extra und jetzt: "...Wir brauchend dringend Trainingshilfsmittel, die alle Jugendmannschaften nutzen können (kleine und große Hürden, Koordinationsleitern, Stangen, Kegel, Ringe, Taktiktafeln, Leibchen und Bälle für den Kleinfeldbereich), um leistungsorientiert zu trainieren und die Zielstellungen im Nachwuchsbereich zu erfüllen." (Quelle - Jugendleiter http://www.bfcdynamo.de/forum/…&postID=157206#post157206) - zwei Seiten vorher äußert der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsrates: "Hier wird der Eindruck erweckt, in der Jugendabteilung wäre kein Geld für eine zweckmäßige Ausrüstung vorhanden und das ist absolut nicht der Fall!"


    Wie sähe denn Deiner Meinung nach hilfreiche und unterstützende Kritik zur Satzung oder Mitgliederversammlung aus?

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  • Ist die "hilfreiche und unterstützende Kritik " in endlose Seiten eingeteilt, in dem man aufzählt, wer wie viel Geld für eine bestimmte Sache gibt?
    Inzwischen ist ein gewisser Sport geworden, danach wird abgerechnet, wer hat und wer nicht und wehe einer hat kein Geld gegeben, dann darf er schon gar nicht kritisieren oder etwas anmerken, ist es das was Du meinst?


    Zurück zum Thema, wenn man weiß, wie wichtig einem die MV ist, dann prüfe ich doch vorher, ob mit der Versendung der Einladungen irgendwelche Formfehler auftreten könnten und beseitige diese vorab. Genug Juristen sollten sich doch im Verein finden lassen.
    Inhaltliche Fragen, wie die Satzung ist doch ein gutes Beispiel, wo Fans miteinander diskutieren könnten und Möglichkeiten dafür gäbe es genug, ob nun öffentlich oder nicht, muss man natürlich klären. Und wenn man rechtzeitig damit angefangen hätte, wäre die Möglichkeit vorhanden, dies so gut vorzubereiten, dass man auf der MV mit Argumenten dastehen könnte.
    Klar ist der Wirat ein wichtiges Organ im Verein, aber die Gewaltenteilung innerhalb des Vereins soll verändert werden, da ist es nicht ganz unwichtig, zu sehen wie und wohin verändert sich etwas.
    So wird vorgelesen alte und neue Fassung, weil kein Diskussionsbedarf entsteht, wird abgestimmt, ohne vielleicht inhaltlich den Sinn verstanden zu haben.