Ein Tor wurde erzielt. Unmittelbar nach dem Anstoß hört der Schiedsrichter deutlich, wie der Torschütze zum Mitspieler sagt, dass er den Ball mit der Hand ins Tor "geboxt" hat. Was hat der Schiedsrichter nun zu unternehmen?
Gruß
Uwius
Ein Tor wurde erzielt. Unmittelbar nach dem Anstoß hört der Schiedsrichter deutlich, wie der Torschütze zum Mitspieler sagt, dass er den Ball mit der Hand ins Tor "geboxt" hat. Was hat der Schiedsrichter nun zu unternehmen?
Gruß
Uwius
Der SR konsultiert den SRA deswegen. Wenn der nichts gesehen hat, nimmt er den Schützen zur Seite und fragt ihn, ob er den Ball mit der Hand ins Tor geboxt hat. Wenn der SR selbst nichts gesehen hat und der Torschütze es nicht zugibt, ist auf Tor und Abstoß zu entscheiden. Schließlich kann der Torschütze ja auch rumspinnen und gegenüber dem Mitspieler angeben wollen. Nur das Gehörte wäre für ich kein Grund, um das Tor nicht zu geben.
Der SR konsultiert den SRA deswegen. Wenn der nichts gesehen hat, nimmt er den Schützen zur Seite und fragt ihn, ob er den Ball mit der Hand ins Tor geboxt hat. Wenn der SR selbst nichts gesehen hat und der Torschütze es nicht zugibt, ist auf Tor und Abstoß zu entscheiden. Schließlich kann der Torschütze ja auch rumspinnen und gegenüber dem Mitspieler angeben wollen. Nur das Gehörte wäre für ich kein Grund, um das Tor nicht zu geben.
ich auch
dito, halt nur Anstoß (statt Abstoß) nach dem Tor
Auflösung:
Da die Äußerung erst nach dem Anstoß fiel, kann das Tor nicht mehr zurückgenommen werden. Der SR hat das Spiel jedoch zu unterbrechen und wegen der Unsportlichkeit (Äußerung) einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft auszusprechen. Der Spieler (Torschütze) muss verwarnt werden. Der Vorgang ist im Bericht zu vermerken.
Gruß
Uwius
Da kann man mal sehen....alle waren einer Meinung und die war total falsch! Ist schon recht schwierig, soclhe Sachen zu wissen und welcher Schiri hätte das wohl drauf?
Auflösung:
Da die Äußerung erst nach dem Anstoß fiel, kann das Tor nicht mehr zurückgenommen werden. Der SR hat das Spiel jedoch zu unterbrechen und wegen der Unsportlichkeit (Äußerung) einen indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft auszusprechen. Der Spieler (Torschütze) muss verwarnt werden. Der Vorgang ist im Bericht zu vermerken.
Gruß
Uwius
was wäre,wenn NACH Spielende der SR dieses Gespräch zwischen den beiden Spielern (beispielsweise auf dem Weg in die Kabine) mitbekommt?
was wäre,wenn NACH Spielende der SR dieses Gespräch zwischen den beiden Spielern (beispielsweise auf dem Weg in die Kabine) mitbekommt?
Tatsachenentscheidung?!?!?
... dann wäre dies auf dem Bericht zu vermerken.
Gruß
Uwius
wieso ist die äußerung denn unsportlich?? das ist doch nur die wahrheit. das handspiel ist doch wohl eher die unsportlichkeit...
Das Handspiel kann nach der bereits erfolgten Spielfortsetzung (Anstoß) nicht mehr bestraft werden. Die Äußerung selbst ist sehr wohl unsportlich, denn immerhin erzählt er seinem Mitspieler ganz "stolz", dass er bewusst ein Handspiel machte hat und dadurch auch noch ein Tor erzielte.
Gruß
Uwius