Alles anzeigenAb kommenden Spieljahr steigen aus jeder Staffel steigen regulär je 3 Mannschaften ab.
Sonderfälle OL-Abstieg:
- Sollten zum Saisonende mehr Mannschaften aus der RL ab- als aus der NOFV-Oberliga (2008/2009 und 2009/2010: insgesamt je 2 RL-Aufsteiger) aufsteigen , dann gibt es erst in der darauffolgenden Spielzieit entsprechend mehr Absteiger. Ebenso ist bei Entzug oder Nichtwiedererteilung der RL-Zulassung, obwohl die Mannschaft nicht abgestiegen ist oder wird die bereits erteilte Zulassung zurückgegeben, ist diese Mannschaft in die Oberliga einzuordnen.
- Aber bei Ausscheiden wegen Insolvenz aus dem RL-Spielbetrieb hat dies für die betreffende Mannschaft für das darauffolgende Spielzeit ein Auschluss vom Spielbetrieb im NOFV und damit vom Oberligaspielbetrieb zur Folge , der zuständige Landesfussballverband entscheidet dann über die künftige Einordnung in seinen Spielbetrieb. ergo keine Auswirkungen auf die OL-Zusammensetzung und die die Anzahl tatsächlicher Absteiger.
Unabhängig davon, steigt eine Mannschaft eines Vereins in die NOFV-Oberliga ab, gilt die dort bereits spielende Mannschaft des gleichen Vereins als Absteiger.
- Bei nicht rechtzeitiger Meldung seitens des Vereins bis zum Termin der Ausschlussfrist für die OL-Teilnahme im kommenden Spieljahr oder erklärt ein Verein der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, nach Beendigung der Meisterschaftsspiele den OL-Rückzug bis zum Termin der Staffelbestätigung für das neue Spieljahr durch den NOFV-Vorstand , wird der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel eingenommen, reduziert sich entsprechenddie Anzahl der tatsächlichen Absteiger in dieser Staffel.
Sorry, inzwischen hat der NOFV am 27.Juni die "Auf- und Abstiegsregelung für das Spieljahr 2008/2009" für die Oberliga veröffentlicht, sodass ich die Bemerkung "Ab kommenden Spieljahr steigen aus jeder Staffel regulär je 3 Mannschaften ab." zu korrigieren habe.
Neu:
- Punkt 7 besagt, dass es aus jeder Oberligastaffel grundsätzlich nur 2 Absteiger gibt:
"Vereine, die die Tabellenplätze 15 und 16 belegen, steigen aus der Oberliga ab."
Ausnahme von dieser Regelung ist im Punkt 9 beschrieben: "Erklärt ein Verein, der nicht auf einem Abstiegsplatz steht, nach Beendigung der Meisterschaftsspiele bis zur Bestätigung der Staffeleinteilung durch den Vorstand im Juni 2009, dass er seine Mannschaft aus der Oberliga zurückzieht, wird der jeweils frei werdende Platz im folgenden Spieljahr von einem bisherigen Absteiger aus der jeweiligen Staffel der Oberliga eingenommen. Die Anzahl der Absteiger in dieser Staffel reduziert sich entsprechend."
- Im Punkt 8 ist der OL-Abstieg für den hoffentlich(!) nicht eintretenden Fall geregelt, dass 2009 Regionalligisten aus dem Bereich des NOFV in die NOFV-OL absteigen und/oder weniger als 2 NOFV-Oberligisten tatsächlich die RL-Zulassung bekommen sollten.
In diesem Punkt ist desweiteren festgelegt, wie zu verfahren ist, wenn 2009 sogar mehr als 2 NOFV-Vereine aus der RL absteigen bzw. keine Zulassung erhalten sollten (Aufstockung der Oberliga in der Saison 2009/2010, vermehrte Anzahl von Absteigern im Spieljahr 2010/2011):
"Sollte NOFV-Regionalliga-Vereinen die Zulassung zur Regionalliga - aus welchen Gründen auch immer - verwehrt bleiben oder steigen sie aus der Regionalliga ab, erhöht sich die Anzahl der Absteiger für das Spieljahr 2008/2009. Erhält ein Verein keine Zulassung oder steigt ab, wird zwischen den jeweiligen 14. der Tabelle der jeweiligen Herren-Oberliga Nord und Süd in zwei Entscheidungsspielen der Verbleib in der Herren-Oberliga ausgespielt. Erhalten zwei Vereine keine Zulassung oder steigen ab, steigen beide Vereine ab, die die Tabellenplätze 14 belegen. Erhalten mehr als zwei Vereine keine Zulassung oder steigen ab und müssen in die Oberliga eingeordnet werden, erhöht sich die Anzahl der Oberligavereine für das Spieljahr 2009/2010 entsprechend. Die Reduzierung auf 16 Vereine je Oberliga erfolgt am Ende des Spieljahres 2009/2010 durch
vermehrten Abstieg."
(alle Zitate aus dem pdf-Dokument, Seite 6-7)