Regelfrage des Tages (10.06.08)


  • Für mich (wie auch für den einen oder anderen hier) ist die Situation alles andere als absolut klar und ohne Schlupflöcher!


    1. "Schlupfloch": Abseitsbeurteilung bei Abwehrspieler außerhalb des Spielfeldes


    Ich gehe gern mit Euch mit und behaupte, dass ein Spieler außerhalb des Feldes neben der Seitenlinie für die Abseitsbeurteilung in Frage kommen kann. Unlogisch und im Sinne der Abseitsregel untauglich sind jedoch Spieler, die wie Panucci hinter der Torlinie liegen, da für das Abseits nun mal die Torlinie entscheidend ist. Es bleibt in meinen Augen unsinnig, davon zu sprechen, dass ein Abwehrspieler das Abseits aufhebt, der hinter dem Tor liegt.



    2. "Schlupfloch": aktueller Regeltext in Regel 11


    Selbst wenn man voraussetzt, dass diese Auslegung trotz der beschriebenen Logik-Mängel regeltechnisch "sauber" wäre, stellt sich für mich die Frage, warum dies nicht im Regeltext formuliert ist. Dass ein Spieler, der kurzzeitig über die Linie (an der Seite oder hinter dem Tor) ins Aus gerät, weiter zum Spiel gehört, ist unstrittig und sicher auch bekannt. Der entscheidende Mangel besteht für mich in der Tatsache, dass die "Panucci - Van Nistelrooy - Situation" nicht im Regeltext beschrieben und eindeutig erklärt wird. Somit ist diese Auslegung nicht auf eine bekannte Bestimmung gestützt und kann auch demzufolge nicht als den Italienern bekannt vorausgesetzt werden. Zugunsten des "Angeklagten" kann jedoch angenommen werden, dass die Italiener das Tor mit Sicherheit akzeptiert hätten, wenn diese (absolut seltene) Situation wenigstens regeltechnisch einwandfrei formuliert gewesen wäre.


    3. "Schlupfloch": Der zeitliche Zusammenhang (Neue Spielsituation oder nicht?)


    Siehe Beitrag von SGU von gestern 00:20 Uhr!



    Dieses Tor stellt meines Wissens einen Präzedenzfall dar, der im Sommer sicher von den Regelhütern abschließend geklärt wird. Bis dahin bleibt für mich der fade Beigeschmack, dass ein klares Abseitstor regeltechnisch "mit der Kneifzange" für regulär erklärt wurde.

    "Fehlentscheidungen sind das Kostbarste, das der Schiedsrichter dem Fußball geben kann." W. Kralicek

  • Naja, langsam is mir auch zu blöd... Ich zitiere jetzt noch mal von ner anderen Regel, nämlich Regel 3:
    "Überschreitet ein Spieler zufällig eine Begrenzungslinie des Spielfelds, gilt dies
    nicht als Regelübertretung. Das kurzfristige Verlassen des Spielfelds kann als
    Teil der Spielbewegung betrachtet werden."


    Als nicht zufälliges Verlassen wird weiter oben definiert:
    "Hat ein Spieler zwecks Austauschs nicht erlaubter Kleidung oder Ausrüstung
    oder eines blutverschmierten Trikots, der Behandlung einer Verletzung oder
    einer blutenden Wunde oder aus einem anderen Grund mit Genehmigung des
    Schiedsrichters das Spielfeld verlassen"


    Das heißt ganz klar, dass ein Spieler der wie in dem Fall rausgeschubst wird ohne sich dabei offensichtlich zu verletzen zum Spiel gehört. Und alle zum Spiel gehörenden Spieler werden bei der Abseitsentscheidung berücksichtigt. Egal ob hinter der Torlinie oder im Seitenaus. Das steht zwar so nirgendwo geschrieben, aber das siehst du ja selbst als klar an.
    Das einzige, was m.E. hier geklärt werden könnte als "Besonderes" ist, ab wann ein Spieler als verletzt angesehen wird oder nicht. Ein Spieler der irgendwo im Spielfeld liegt (auch wenn er offensichtlich verletzt ist) ist ebenso solange Teil des Spiels, bis es deswegen unterbrochen wird. Gleiches gilt im Sinne der Regel 3, wenn er dabei zufällig die Begrenzungslinie des Spielfeldes überschreitet. Wenn du den Punkt der Verletzung als Kriterium hier anbringst, so hilft eventuell die Regel 5. Dort steht:
    "Im Zusammenhang mit Verletzungen von Spielern hat der Schiedsrichter folgende
    Richtlinien zu beachten:
    Das Spiel kann ohne Unterbrechung weiterlaufen, bis der Ball aus dem Spiel
    ist, wenn ein Spieler seiner Ansicht nach nur leicht verletzt ist.
    Das Spiel wird unterbrochen, wenn ein Spieler nach Ansicht des Schieds -
    richters ernsthaft verletzt ist."


    Somit ist für mich hier alles klar und mehr werde ich dazu auch nicht sagen... Und unser "Talent" begreift es wohl immer noch nicht, dass die Frage der Absicht nur für den Punkt ob Gelb oder nicht Gelb entscheidend ist und für nix anderes... :rolleyes:

  • Mittlerweile, nach millionenmalem Lesen :D und den letzten Erläuterungen von Stat.fana, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass Uwius und er wirklich recht haben, ABER die Regel in einem Punkt äußerst unglücklich formuliert wurde, so dass meine Interpretation erst zustande kam bzw. datalent71 es noch nicht verstanden hat.


    Die Erteilung der Verwarnung wurde im unmittelbaren Zusammenhang mit der eigentlichen Abseitsentscheidung verwendet und erzeugte bei mir die Schlussgolgerung, dass die Verwanung obligatorisch ist.


    Abhilfe hätte hier eine andere Formulierung oder ein zusätzlicher Absatz gebracht, so dass eine Verwarnung des Abwehrspielers davon abhängig gemacht wird, ob er das Spielfeld absichtlich verläßt oder im Sinne der Regel 3 zufällig rausrutscht.


    Die Regel gehört also doch überarbeitet. :thumbsup:



    PS: Nee, von mir aus können sie die ruhig so lassen, damit würde sie sich nur in die Reihe von Formulierungschwächen einreihen, wie sie ja wohl auch in den Statuten/Spielordnungen so mancher regionaler Fussballverbände vorkommen. Gelle, Uwius?


    Stat.fana
    Danke für die ausführliche Erläuterung und :gelbekarte: fürs unerlaubte Verlassen dieses Threads. :D

  • Ich finde es toll, dass sich viele Spieler und Zuschauer - auch außerhalb des Forums - über diesen "Fall" bei mir erkundigt haben. Das zeigt, dass das Interesse am Regelwerk durchaus vorhanden ist.


    Gruß
    Uwius ;)

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