§ 12
Spielerlaubnis in Amateur-Mannschaften von Lizenzvereinen
1. In Vereinspokalspielen des Deutschen-Fußball-Bundes auf DFB-Ebene (§ 46 Nr. 2.1) und in Meisterschaftsspielen der ersten Mannschaft ihres Vereins in allen Amateurspielklassen sowie in Spielen der Auswahlmannschaften ihres Landesverbandes dürfen Nicht-Amateure mit Lizenz, die mit Beginn des Spieljahres am 1.7. das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eingesetzt werden.
Darüber hinaus dürfen bis zu drei Nicht-Amateure mit Lizenz, die am 1.7. das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt und im Spiel eingesetzt werden. Diese Regelung gilt nicht für die letzten vier Spieltage sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse und Pokalspiele in diesem Zeitraum.
und:
2. Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga- oder Oberliga-Mannschaft müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens sechs Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, darunter mindestens drei Spieler, die am 1.7. das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.
wrw Maja