1.Spieltag 2007/08

  • Zippi,du alter Checker!!!Bitte verschone uns mit deinen Weisheiten und besuche doch mal ein Volkshochschulkurs in Deutsch!!Und NEIN,nicht alle Wolfner müssen zusammen halten!! X(

    ORWO-Jungs-6.Platz beim 10. NOFB-Turnier in Naumburg!!!!!
    ORWO Jungs : NOFB Allstars 3:1, Dreifacher Torschütze mit einem lupenreinen Hattrick der Spieler mit der Nr.13.........THOMAAAAAAS RUPPREEEECHT...... :-D

  • Sorry , aber das was sich der FSA hier mit seinem Sportgerichtsurteil und später mit dem Verbandsurteil geleistet hat , kommt wieder einmal einer Bankrotterklärung gleich. Durch Medienberichte wurde das ganze Fussballland Sachsen - Anhalt auf diesen Fall aufmerksam und diskutierte Wochen lang über das Urteil. Dabei gab es verschiedene Meinungen , aber die Stimmen die sagten , es gäbe hier nur eine Entscheidung , Punkte nach Piesteritz , waren dabei in der Überzahl. Bei diesem Interesse war es ja nun notwendig , eine richtige Verhandlung durchzuführen. So waren zu dieser Verhandlung Vertreten beider Vereine und weitere Personen eingeladen. Am Ende gab es ja nun ein Urteil , welche nach den Statuten des FSA , nur hätte geben können. Wie es nach einem Urteil so ist , kann man Rechtsmittel einlegen , was die Wolfener Verantwortlichen auch taten. Jetzt ging es zur nächst höheren Instanz , dem Verbandsgericht des FSA. Was nun natürlich Kopfschütteln verursacht , ist die Tatsache , das dieses Gericht an einem Freitag Vormittag und ohne weitere Beteilige ein vollkommen anderes Urteil fällt , obwohl beiden Gerichten die Gleichen Statuten vorliegen. Also das scheint mir etwas fragwürdig . Und auch die Tatsache wie dann mit dem Urteil verfahren wurde ist einfach nur lächerlich. Gleich nach dem Beschluss , die Neuigkeit telefonisch nach Wolfen zu geben und die Piesteritzer am Abend erst von der Presse von Urteil erfahren , spricht doch irgendwie Bände . Zu dieser Verfahrensweise , mache sich jeder seine eigenen Gedanken. Aber die nächste merkwürdige Sache folgte natürlich promt , mit der Anmerkung , an der am nächsten Tag per Fax gesanten Begründung , das dieses Urteil sofort rechtskräftig ist und kein Einspruch zugelassen wird. :verweis: Sorry , aber für mich ist die ganze Sache total unverständlich.

  • Für mich macht das Urteil in der zweiten Instanz schon Sinn. Der Spieler besitzt ja mit seinem gültigen Spielerpass eine Spielberechtigung über einen längeren Zeitraum, diese erhält er ja nicht durch die Eintragung auf dem Spielbericht; gegen diese Bestimmung hat also niemand verstoßen. Somit kann auch keine Spielwertung erfolgen.
    Eine andere Sache ist, dass der Spieler für dieses Spiel nicht einwechselberechtigt war, da er nicht im Spielbericht aufgeführt war. Aber für diesen Verstoß kann eben nur eine Verwaltungsstrafe (sprich Geldstrafe) verhängt werden. Spiel- und Einwechselberechtigung sind eben zwei ganz unterschiedliche Sachen. Klingt sicher etwas kompliziert.
    Trotzdem wäre es natürlich fairer, wenn die Spiele auf sportlichem Weg entschieden werden.

  • Steffen, Deine Postings waren schon mal wesentlich niveauvoller.


    Zur Sache: So sehr ich den Wolfenern jeden Erfolg gönne (ausser nat. gg. meinen kleinen Verein), dieser hat einen faden Beigeschmack . Siehe hier:http://www.volksstimme.de/vsm/…/magdeburg/?em_cnt=464959
    Wenn das Schule macht, und der Begriff "Fahrlässigkeit" bei jeder Gelegenheit fröhliche Urständ feiert, brauchen wir auch keine Sport- bzw. Verbandsgerichte mehr.
    Die Frage heisst dann auch, ist es fahrlässiger so zu pennen, oder sich erwischen zu lassen... ?(

    Ich habe mich doch nicht Jahrmillionen der Evolution an die Spitze der Nahrungspyramide gekämpft, um mir dann eine Salatplatte zu bestellen. H. Lehre

  • Das könnten sich alle fragen, die das Urteil der 2. Instanz für richtig halten. Einfach mal den Bogen komplett leer lassen, dann weiß der Gegner nicht, wer spielt, und am Ende gibts nur ne Geldstrafe. Es wird sicher einzelne Spiele geben, wo es sich lohnt. Oder einfach mal drei Leute weglassen und dann den Gegner überraschen, welche Stürmer doch alle nicht verletzt sind, oder es doch noch von der Arbeit zum Patz geschafft haben...


    Jaja :ja:

  • Also die Urteilsbegründung des Verbandsgericht ist einfach nur lachhaft: ... da wird geschwafelt von kein Absicht und nur fahrlässig.
    dann: die einwechslung hatte keinen einfluss auf das spielergebnis ( wer will eigentlich wissen was passiert wäre, wenn kövarie nicht eingewechselt wurde, was dann noch für spielsituationen entstanden wären...). dann: für das urteil des sportgerichts gibt es keine rechtsgrundlage!!! und das urteil ist jetzt rechtskräftig und piesteritz hat KEINEN rechtsmittelbehelf! auch ging piesteritz keine kopie der berufung von wolfen zu...
    Soll sich jeder hier selber sein bild über dieses urteil machen....

    da bis heute noch nicht bewiesen ist, ob dieser spieler auch wirklich kövarie war, heisst dieses urteil auch....


    ich kann jetzt spielen lassen wen ich möchte und zahle dann nur eine geldstrafe :rotekarte:


  • da bis heute noch nicht bewiesen ist, ob dieser spieler auch wirklich kövarie war, heisst dieses urteil auch....


    ich kann jetzt spielen lassen wen ich möchte und zahle dann nur eine geldstrafe :rotekarte:


    Na nun übertreib mal nicht.
    Es muss ja jeder eingesetzte Spieler einen Spielerpass haben und der dürfte ja auch ein Lichtbild enthalten.

    Deine Mudder is so fett, die isst Meloneneis mit ganzen Früchten !!

  • immer noch nicht verstanden??????? wenn nach dem spiel, nicht mal der spieler nachgetragen wird, nicht in der schirikabine erscheint und auch der pass nicht vorgelegt wird.... kann also beim fsa jeder spielen. so ist es nun mal geschehen

  • ...
    Zur Sache: So sehr ich den Wolfenern jeden Erfolg gönne (ausser nat. gg. meinen kleinen Verein), dieser hat einen faden Beigeschmack . Siehe hier:http://www.volksstimme.de/vsm/…/magdeburg/?em_cnt=464959
    Wenn das Schule macht, und der Begriff "Fahrlässigkeit" bei jeder Gelegenheit fröhliche Urständ feiert, brauchen wir auch keine Sport- bzw. Verbandsgerichte mehr.
    Die Frage heisst dann auch, ist es fahrlässiger so zu pennen, oder sich erwischen zu lassen... ?(


    Mit "Fahrlässigkeit" allein hätte ich in der Begründung auch gar nicht argumentiert, wenn ich mit § 42 Abs. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung zu Felde ziehe. Ist Herr Senst eigentlich Jurist?
    Sinn macht es auf jeden Fall, das Urteil, denn genau diese Ordnung (RuVO), die es auch für andere zivilrechtliche Fallkonstruktionen gibt, soll dem Gericht Hinweise geben, wie die verfassten Regeln vom "Gesetzgeber" gemeint waren, bei deren Festlegung.
    In § 42 Abs. 5 steht nun mal, dass ein Spiel für den Verlierer nur gewonnen gewertet werden sollte, wenn sich der Gegner eines groben Verstosses schuldig gemacht hat.
    Dass das "Vergessen" eines einzelnen Einwechselspielers mit Spielberechtigung so vom Gericht bewertet wurde, finde ich in Ordnung. Vorsatz ist von Wolfener Seite nicht zu erkennen gewesen. Ich wüßte auch nicht, wie das im Falle Kövarie hätte begründet werden sollen.


    Das könnten sich alle fragen, die das Urteil der 2. Instanz für richtig halten. Einfach mal den Bogen komplett leer lassen, dann weiß der Gegner nicht, wer spielt, und am Ende gibts nur ne Geldstrafe. Es wird sicher einzelne Spiele geben, wo es sich lohnt. Oder einfach mal drei Leute weglassen und dann den Gegner überraschen, welche Stürmer doch alle nicht verletzt sind, oder es doch noch von der Arbeit zum Patz geschafft haben...


    Jaja :ja:


    Du klammerst dich an dieses Urteil und deine eigene Meinung dazu. Andere Leute haben halt andere Meinungen.
    In deinen o.g. Fällen wäre ein klarer Vorsatz zu erkennen gewesen und es hätte sich nicht mehr um eine "Fahrlässigkeit" gehandelt. Besagter § 42 Abs. 5 (RuVO) hätte nicht mehr gegriffen, das Spiel wäre IMHO auch anders gewertet worden.


    Also die Urteilsbegründung des Verbandsgericht ist einfach nur lachhaft: ... da wird geschwafelt von kein Absicht und nur fahrlässig.


    Welcher Argumente hast du denn gegen die (nur) fahrlässige Handlung von Wolfen, ohne Vorsatz?
    Wie gesagt, wir reden hier nicht von Fallkonstruktionen, wenn Kövarie nicht spielberechtigt gewesen wäre oder von Wolfener Seite vorsätzlich 2-3 Spieler weggelassen worden wären, um irgendwelche Taktiken zu verschleiern, wie es oben vermutet wurde.
    Wenn sich die Piesteritzer Argumente darauf beschränken, brauch' man nicht weiter darüber zu diskutieren, man würde nie auf einen Nenner kommen.



    dann: die einwechslung hatte keinen einfluss auf das spielergebnis ( wer will eigentlich wissen was passiert wäre, wenn kövarie nicht eingewechselt wurde, was dann noch für spielsituationen entstanden wären...).


    Genauso gut könnte man argumentieren, was Piesteritz es gebracht hätte, wenn er auf dem Formular gestanden hätte, aber nicht eingewechselt worden wäre. 8)


    Das ist für die Bewertung des Wolfener Fehlers ebenso unerheblich, denn er hatte eine Spielberechtigung.
    Und nur diese Einschätzung/Bewertung des Fehlers von Wolfen ist meines Erachtens relevant für das Urteil.
    Das Gericht hat dies lediglich als fahrlässige Handlung im Sinne § 42 Abs. 5 (RuVO) eingestuft und ich würde das halt ebenso sehen, auch wenn mir das im Wolfener Fall relativ egal wäre. :whistling:




    da bis heute noch nicht bewiesen ist, ob dieser spieler auch wirklich kövarie war, heisst dieses urteil auch....


    Wie, steht das definitiv so in der Urteilsbegründung? Oder ist das deine Interpretationsvariante? Beide Varianten könnte ich nicht nachvollziehen. Wolfen hat nicht bestritten, dass es sich um Kövarie handelt. Warum sollte ich etwas beweisen, wenn es vom "Angeklagten" nicht bestritten wird, ja sogar Einlassungen dazu gemacht wurden? Das müsstest du mir mal erklären.




    ich kann jetzt spielen lassen wen ich möchte und zahle dann nur eine geldstrafe :rotekarte:


    Das ist Blödsinn. Ich nehme an, dass dich der Trotz zu so etwas hinreissen lässt.
    Mir gefällt es auch nicht, wenn Wolfen so "mir nichts dir nichts" plötzlich wieder ungeschlagen ist. :cursing:
    Aber abgesehen davon, sehe ich den Fall halt ähnlich wie die 2. Instanz. Eine Geldstrafe ist in diesem Fall ja ausgesprochen worden.


    immer noch nicht verstanden??????? wenn nach dem spiel, nicht mal der spieler nachgetragen wird, nicht in der schirikabine erscheint und auch der pass nicht vorgelegt wird.... kann also beim fsa jeder spielen. so ist es nun mal geschehen


    Dies würde ja noch den Eindruck verstärken, dass Wolfen gar keine Ahnung vom eigenen Fauxpas hatte und somit ohne Vorsatz handelte. Dies ist also kein Argument contra diesem Urteil.

  • "Den Bogen leerlassen" war das Extrembeispiel. Warum, wird man verstehen, wenn man diesen Text zu Ende liest.


    Vielleicht mag jemand das urteil hier mal reinstellen, es liegt sicher irgendwo in elektronischer Form vor. Auf der FSA-Seite habe ich es nicht gefunden. Dafür die Vorschrift (quelle: fsa-online.de)


    § 42 Als Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen werden insbesondere folgende
    Handlungen geahndet:


    5. Unberechtigtes Mitwirkenlassen
    von Spielern
    Punkt- u.Torabspruch; Geld- strafen von 50 bis 500 Euro


    in schweren Fällen
    1000 Euro, Rückstufung
    in tiefere Spielklassen oder
    Spielverbot für Spielklassen
    bis sechs Wochen.


    Und dann gibt es noch:
    § 42a Wertung von Spielen in besonderen Fällen
    1. Das jeweilig zuständige Sportgericht hat in Fällen der Ziffer 2 und 3 Spielwer-
    tungen und Sanktionen auszusprechen.
    2. ...
    3. Das Spiel einer Mannschaft wird mit 0:3-Toren als verloren und für den Gegner
    mit drei Punkten und 3:0-Toren als gewonnen gewertet, wenn sie insbesondere:
    a) durch mangelhaften Platzaufbau oder durch Fehlen der Spielbälle die Nicht-
    durchführung des Spieles verschuldet
    b) sich weigert, unter einem angesetzten Schiedsrichter zu spielen oder sich
    nicht auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen will
    c) einen Spieler ohne Spielberechtigung hat teilnehmen lassen


    Was sagt das? Es ist einmal der Fall des Spielens ohne Spielberechtigung gewertet (§ 42a Nr. 3c), und einmal der Fall des unberechtigten Mitwirkenlassens (§ 42 Nr. 5). Zwei unterschiedliche Fälle also.


    Was könnte der Unterschied sein? Wer gesperrt ist, dem fehlt bereits die Spielberechtigung (§ 38 Nr. 2). "Unberechtigtes Mitwirken" muss also einen anderen Fall erfassen, sonst würde die Norm leer laufen, also keinen Anwendungsbereich haben. Das hat der Normgeber sicher nicht geplant (obwohl man bei Fußball-Verbänden unterhalb des DFB eher nicht von dieser Annahme ausgehen sollte...).


    Fällt jemandem ein anderer Anwendungsbereich ein als das Nicht-Aufschreiben auf dem Spielformular? Vielleicht fehlende Erwachsenenfreigabe für Jugendliche?


    Das unberechtigte Mitwirkenlassen wird mit Punkt- und Torabspruch gewertet - also Wolfen 0 Punkte, null Tore, der Gegner hat keinen Vorteil.


    Grob oder ungrob, Fahrlässigkeit oder Vorsatz - davon steht nichts in der Norm. Jedenfalls nicht in & 42 Nr. 5. In Nr. 6 schon ("Schuld-haftes Nichtantreten"). Es gibt also Verstöße, die nur im Fall der Schuld bestraft werden, und solche, die unabhängig von Schuld zu bestrafen sind. Woher das Verbandsgericht das Kriterium "Fahrlässigkeit" nimmt und mit diesem Kriterium den Strafrahmen einschränkt, ist (beides) nicht ersichtlich, denn die Rechtsfolge in Nummer 4 verlangt beides.


    Viellicht hätte das Verbandsgericht sagen sollen, welche Fälle es unter § 42 nr. 5 entscheiden würde (steht vllt. im Urteil), und vllt. auch, wo es die genannte Rechtsfolge nun gefunden hat, wenn nicht in § 42 Nr. 5.

  • § 42 Ziffer 5 sagt aus:


    Mitwirkenlassen eines unberechtigten Spielers:


    " Punkt- und Torabspruch; Geldstrafen 50 bis 500 Euro
    in schweren Fällen 1000,00 Euro, Rückstufunf in tiefere Spielklassen.."



    Das Gericht urteilt: Da hier nicht von einem schweren Fall gesprochen werden kann, sind Punkt- und Torabspruch sowie Geldstrafen auszusprechen, wobei der Gesetzgeber nicht zwingend das Verhängen beider Sanktionen nebeneinander vorschreibt ( Semikolon statt UND).



    Das heisst für mich Semikolon heisst UND, also Geldstrafe und Punktabzug!
    In vielen anderen Strafen steht generell extra ein ODER!



    ABER ES WIRD GANZ ANDERS GEURTEILT!


    Das Verbandsgericht hat sich ebenfalls nicht an die Rechtsordnung §23 Absatz 3 und 4 gehalten:
    Hier steht:
    Absatz 3:Eine Ausfertigung der Unterlagen, die das Verfahren ausgelöst haben, ist den Beteiligten vom Rechtsorgan unverzüglich zur Stellungnahme zuzuleiten.


    Absatz 4 Den Beteiligten ist spätesten mit der Ladung die voraussichtliche Besetzung des Rechtsorgans bekanntzugeben. Diese Pflicht besteht auch bei einem schriftlichen Verfahren!



    BEIDES IST NICHT ERFOLGT!!! WARUM ? ABSICHT ODER NICHT X( ? Also erzählt bitte nicht in Wolfen, man könnte nicht mehr dahinter vermuten... Soll sich jeder seine Gedanken dazu machen........

  • Ojee Ojee, ich denke man sollte es endlich auf sich beruhen lassen. Meiner Meinung nach steht das Urteil und es wird sich auch nichts mehr daran ändern. Wolfen hat sportlich 1:0 gewonnen und ist für mich damit der verdiente Sieger dieser Partie und hat damit zurecht 3 Punkte bekommen. Alles andere ist Makulatur...
    Welchen Vorteil hätte Wolfen denn haben sollen, besagten Spieler nicht auf das Formular zu schreiben und bei 1:0 Führung dennoch einzuwechseln. In dieser Spielklasse ist doch klar das sowas spätestens nach einem Spiel auffällt. Von daher ist halt einfach ein Formfehler unterlaufen (vor dem keiner geweiht ist) und der wurde auch als solcher bestraft (Geldstrafe). Alles andere wäre auch Betrug am SPORT gewesen um den es ja gehen sollte.