Wichtige Frage !

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    Moin!
    Ich hätte mal ne Frage und hoffe jemand kann mir helfen, die Frage lautet:
    Wie ist ein spiel zu werten ,wenn ein spieler der nicht auf dem spielformular steht mitspielt und sogar spielentscheident eingreift ?
    Wenns geht bitte mit paragrapg in der spielordnung.

  • ... und in welchem Landesverband sich der Vorfall ereignete ...


    Aber vorweg: Ein formell korrekt eingereichter Protest der gegnerischen Mannschaft dürfte Erfolg haben (3:0 bzw. 0:3-Wertung).


    Gruß
    Uwius :wink:

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -

  • Grundsätzliches zur Frage:


    Regel 3 - Zahl der Spieler:


    ... Die Namen aller Spieler müssen dem SR vor dem Spiel bekanntgegeben werden. Andere, nicht benannte Spieler dürfen nicht am Spiel teilnehmen. ...


    Gruß
    Uwius :wink:

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  • Uwius: Es heißt doch, dass man die Spieler aber mitspielen lassen muß auch wenn sie nicht drauf stehen sollten!!!
    Oder liege ich da falsch. Nur ein Vermerk auf dem Spielformular muß gemacht werden.

  • Zitat

    Original von tonne65


    Uwius: Es heißt doch, dass man die Spieler aber mitspielen lassen muß auch wenn sie nicht drauf stehen sollten!!!
    Oder liege ich da falsch. Nur ein Vermerk auf dem Spielformular muß gemacht werden.


    In diesem Falle würde der Schiedsrichter gegen die Regel 5 (Der Schiedsrichter) verstoßen (... Der Schiedsrichter hat den Spielregeln Geltung zu verschaffen...).


    Gruß
    Uwius :wink:

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  • In manchen Verbänden ist es erlaubt Auswechselspieler nach Spielende nachzutragen. So ist es zum Beispiel in Berlin, zumindest noch bis zum Ende der Saison.


    In Berlin muss man einen Spieler immer mitspielen lassen.

  • Als Schiedsrichter muss man jedem bei einem Spiel mitspielen lassen.


    Auch wenn vor dem Spiel beispielsweise festgestellt wird, dass eine Person nicht spielen darf, weil diese zum Beispiel geperrt ist oder bei Jugendmannschaften zu alt ist, muss man die Person dennoch mitspielen lassen.


    Hier muss man natürlich erwähnen, dass der Gegner in solch einem Fall sicherlich erfolgreich Protest einlegen würde.

  • also werde ich mal genauer!
    es handelt sich um die Landesklasse mitte .
    der spieler hat von anfangan gespielt und sogar ein tor erziehlt.
    In der halbzeit ist es dem trainer aufgefallen und er hat den spieler vom schiedsrichter nachtragen lassen, dieser hat das dann getan und einen vermerck auf dem protokoll dazu gemacht. :!:

  • genau darum geht es.
    unser vorstand hat sich dafür entschieden nichts zu tun , da sie nur von einer geldstrafe ausgehen, und nun wollte ich wissen ob das richtig ist oder schwachsinn, denn für mich wäre das ne frechheit !

  • es gibt nur eine Geldstrafe, da der Spieler spielberechtigt war, der Paß sicherlich auch vorgelegt wurde.
    Geldstrafe könnte sogar ohne Protest, vom Staffelleiter ausgesprochen werden, wenn der Schiri das vermerkt hat.


    Warum ist das eine Frechheit?

  • Wenn ein Spieler vor dem Spiel schriftlich benannt wird, dann lasse ich ihn am Spiel teilnehmen. Ob er nun eigentlich durch die fünfte Gelbe oder was auch immer gesperrt wäre, kann ich als Schiedsrichter natürlich nicht wissen. Damit soll sich dann der zuständige Staffelleiter befassen.


    Wenn allerdings ein Spieler, der nicht schon vor der Begegnung auf dem Formular stand (bei uns in Sachsen-Anhalt und auch in der Oberliga müssen alle eventuell zum Einsatz kommenden Spieler vorher auf das Formular geschrieben werden), in der 60. Minute plötzlich zur Einwechslung bereitsteht, lasse ich (in Sachsen-Anhalt) eine Teilnahme nicht zu (siehe Regel 3).


    Gruß
    Uwius :wink:

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    2 Mal editiert, zuletzt von Uwius ()

  • Ich denke - hier irrt Euer Vorstand !


    Gem. den Statuten des NOFV ist folgendes geregelt.:


    Spielordnung des NOFV


    § 10
    Spielwertungen in bestimmten Fällen

    1. Verstöße gegen die §§ 12 Ziffern 1., 2. und 3. sowie gegen 12 a Ziffern 4., 5. und 6. der DFB-Spielordnung, gegen Abschnitt II Ziffer 2. der Rahmenbedingungen für die Oberligen oder gegen die NOFV Spielordnung § 19 Ziffer 5 sind vom Sportgericht als unsportliches Verhalten zu verfolgen und angemessen zu ahnden.
    2. Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen:
    Für den Verein, der den Verstoß begangen hat, wird das Spiel mit 0:2
    Toren als verloren gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn
    ungünstiger, verbleibt es bei diesem.
    Für den gegnerischen Verein bleibt die Spielwertung unberührt.
    3.
    Als Strafen sind zulässig:
    a) Geldstrafe bis zu 5.000,00 Euro
    b) Punktabzug


    Hier stellt sich nun das Problem, das nicht gegen einen der Satz 1 benannten Paragraphen verstoßen worden ist, sondern vielmehr gegen § 19 Satz 4.2 der aussagt :


    § 19
    Spielerlaubnis, Spielberechtigung, Spielerpässe,
    Vereinswechsel und Wechsel innerhalb des Vereins

    ....
    4.2. Ein Spieler mit einer gültigen Spielerlaubnis ist des Weiteren nicht
    spielberechtigt,
    - wenn er nicht vor Beginn des Spiels auf dem Spielbericht nominiert
    worden war
    - wenn mit seinem Einsatz die zahlenmäßige Begrenzung einer
    bestimmten Altersklasse oder Nationalität nicht eingehalten wurde.


    Somit wäre der Einsatz eines nicht auf dem Spielberichtsbogen stehenden Spielers zwar nicht erlaubt, aber auch nicht strafbewährt.


    Dennoch kann man hergehen und argumentieren, dass die Sportgerichte auch Spielbewertungen herbeiführen, wenn gegen den §


    4.1. Ein Spieler mit einer gültigen Spielerlaubnis ist in folgenden Fällen nicht spielberechtigt:
    - während einer Wartefrist
    - nach Feldverweis bis zur Entscheidung durch das zuständige
    Sportgericht
    - während einer automatischen Sperre nach Erhalt einer in § 13 der
    Spielordnung vorgegebenen Anzahl von Verwarnungen bzw. nach
    Erhalt einer gelb-roten Karte
    - während einer von einem Sportgericht im DFB ausgesprochenen
    Sperre
    - nach Einsatz in einer Lizenzligamannschaft gemäß der DFBSpielordnung
    und der Lizenzordnung Spieler der Deutschen Fußball-Liga (DFL)
    - wenn die Spielerlaubnis nicht auf der Grundlage des
    Allgemeinverbindlichen Teils A der DFB-Spielordnung, bzw. des §
    6 der DFB-Jugendordnung und der Rahmenrichtlinien für die
    Junioren-Regionalligen erteilt wurde
    - wenn die entsprechend der "Rahmenrichtlinien für die Junioren-
    Regionalligen" fixierten Voraussetzungen für einen Einsatz in den
    Junioren-Regionalligen nicht gegeben sind.


    Ich denke ein Sportrichter kann nur der Argumentation folgen, dass nicht spielberechtigt nach der Spielordnung des NOFV heisst - nicht spielberechtigt !


    Es gibt hier keinerlei Spielraum.


    Es sollte egal sein ob nun nach § 19. 4.1 nicht spielberechtigt, oder nach § 19 4.2 nicht spielberechtigt.


    Ebenso wie es nicht "ein bißchen schwanger gibt" - sollte es auch kein "ein bißchen nicht spielberechtigt geben".


    Dennoch ist Recht haben - und Recht bekommen auch vor deutschen Sportgerichten zweierlei.
    Während eine Spielwertung bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spieler nach gelb-roter Karte mit Sicherheit erfolgt - besteht die Gefahr, dass hier der Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers "in einem minderschweren Fall" bescheinigt wird.


    Geht es hier um Auf- oder Abstieg würde ich mit Sicherheit handeln - geht's nur um die berühmte goldene Ananas - lasset gut sein -, und macht von der Einsruchsgebühr lieber eine Kabinenfeier.

  • Ohne jetzt Paragraphen zu reiten oder sonstiges, kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass es eine Spielklasse unter der Landesklasse (KL) in Brandenburg durchaus üblich ist, Spieler nachzutragen, wenn sie z.B. verspätet erscheinen oder sonstiges.
    Liegt keine Sperre vor und der Spieler hat nen Spielerpass bzw. ist spielberechtig wüsste ich auch nicht, was dagegen sprechen sollte.


    P.S. Gängige Praxis ist es bei uns aber, alle möglichen Spieler erstmal aufzuschreiben. Unabhängi davon, ob sie nun schon da sind oder nicht. Ein "eventuell" berechtigt da schon um auf dem Spielberichtsbogen zu stehen. =)