Beiträge von psewdónimo

    Meldet euch doch einfach bei eurem zuständigen Schiedsrichteransetzer. Das ist zwar in diesem Fall ziemlich spät, aber vielleicht kann er euch ja noch helfen. Wenn ihr dies künftig immer rechtzeitig macht, wird auch jedesmal ein entsprechender SR angesetzt werden.

    Ja klar zieht so etwas einen direkten Freistoß nach sich. Ist ja an sich das Gleiche als wenn ein Spieler einen anderen foult, indem er z.B. ein Bein stellt beim Kampf um den Ball.
    Nachzulesen im Fußball-Regelheft in der Regel 12 (Seite 80):


    Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoß für das gegnerische Team, wenn er
    eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des
    Schieds richters fahrlässig, rücksichtslos oder mit unverhältnismäßigem Körper -
    einsatz begeht:
    einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten,
    einem Gegner das Bein stellt oder es versucht,[...]


    Als Faustregel könnte man sagen, dass es bei allen Vergehen, bei denen der Gegner berührt wird, einen direkten Freistoß gibt. (Ausnahme ist zum Beispiel das Handspiel)

    Hier habe ich mal zwei kleine Fragen, wo ich gerade ein bisschen unsicher bin.


    1. Wenn das Spiel nun fortgesetzt wäre, dann dürfte der Spieler mit der fehlerhaften Ausrüstung das Feld doch erst wieder in der nächsten Spielruhe in der Nähe der Mittellinie betreten, oder?


    2. Stellt der SR während des Spieles ein Ausrüstungsmangel (z.B. fehlende Schienbeinschoner) fest, dann muss der Spieler das Feld verlassen, oder? Muss der Spieler auch bei Tragen von unerlaubten Schmuck das Feld zur Entfernung des entsprechenden Schmucks verlassen?

    Warum wollt ihr denn alle einen SR-Ball geben, wenn der zusätzliche Ball niemanden beeinträchtigt hat?


    Stellt euch vor jemand schießt ein Tor und währenddessen liegt ein Ersatzball auf der anderen Seite des Spielfeldes an der Eckfahne. Soll deswegen das Tor nicht zählen?


    In Regel 2 "Der Ball" sagen die Fifa-Anweisungen auch eindeutig aus, dass das Spiel, wenn ein zweiter Ball auf dem Feld ist, nur zu unterbrechen ist, wenn er das Spiel beeinträchtigt. Wenn dies nicht gegeben ist, geht das Spiel weiter.

    Beim Handspiel gilt es nicht nur zu beachten, ob es Absicht oder nicht Absicht war, sondern viel eher, ob es sich um eine natürliche Handhaltung handelt oder nicht.


    Wenn ich mir die Fernsehbilder anschaue, dann denke ich, dass man den Strafstoß geben kann. Manch einer hätte weiterspielen lassen. Beim davorigen vermeintlichen 1:0 von Union, sah es in der ARD so aus, als wenn der Erfurter TW Schulz foult und dann das Tor fällt. Also eigentlich hätte es Vorteil und Tor für Union geben müssen. Vielleicht war da aber noch ein Foul außerhalb der Kameras. Gleich zu Beginn wurde Patschinski noch klar am Trikot gezogen. Ob das Ziehen auch noch im Strafraum stattfand war schwierig zu beurteilen, ein Freistoß hätte es aber wohl geben müssen. Sonst hatte die Nr. 3 von Erfurt in Hälfte 2 noch Glück, dass er nicht Gelb-Rot sah.


    Beim nichtgegebenen RWE-Tor war es mMn Abseits. Der Assistent hatte doch die Fahne oben.

    Bei der Halbzeitpause ist es ja so, dass der SR die Pflicht hat nachzufragen, ob gewechselt wurde. Das ist dann der Grund, warum eine Auswechslung auch ohne Information des SR ohne Strafe für einen Spieler als durchgezogen gilt.


    Hier wurde ja ein Spieler vor Spielbeginn gewechselt.


    Spontan dachte ich auch an die oben genannte Vorgehensweise. Der Spieler wird nicht bestraft, das Auswechselkontingent wird nicht vermindert und eine Meldung im SB ist zu verfassen, da die Daten in diesem bzgl. der ersten Elf Spieler nicht mehr korrekt sind.

    Zustimmung, Regel 3 Anweisung 10 sagt es eindeutig aus.


    Bei einem Wechsel in der Halbzeitpause müssen 3 Bedingungen erfüllt sein, damit eine Auswechslung vollzogen ist.


    • der SR wurde darüber informiert*
    • hat zugestimmt*
    • der Spieler befindet sich auf dem Platz


    Alle 3 Bedingungen sind erfüllt.


    *Sind 1 und 2 nicht erfüllt, ist die Auswechslung mit Beginn der 2. Hälfte erst vollzogen.

    Mit der Begründung kann ich mitgehen.


    In der Praxis stellt sich hierbei für mich dann nur die Frage, was das unsportliche Täuschen von dem unerlaubten Täuschen unterscheidet. Auf der letzten Klassentagung konnte sich unser Landeslehrwart irgendwie nicht deutlich dazu äußern. Daher werde ich wohl jedes unerlaubte Täuschen beim Strafstoß als unsportlich ansehen. In der Theorie jedoch gilt es jedoch genau auf den Wortlaut zu achten.

    Meines Wissens ist der SR-Ansetzer nicht dafür zuständig eine Spielabsage für gültig zu erklären.


    Es ist zwar richtig so, dass er informiert werden soll, (damit er beispielsweise weiß, dass seine SR nicht im Einsatz waren und er das Spiel irgendwann nochmal neu mit Schiedsrichtern besetzen muss) aber zuständig dafür ist doch wohl eher der Staffelleiter.

    @ wegen folgendem Aspekt wollte ich bei der letztgenannte Frage nochmal nachfragen.


    Wenn der Spieler, der den Ball, mit nur einem Schuh an, wegspielt, dadurch eine 100% Torchance verhindert, könnte es dann auch einen F.a.D. geben wg. Verhindern einer 100% Torchance? Analog zu dem Fall, wenn ein Spieler durch gefährliches Spiel ein Tor verhindert, wo es ja auch Rot gibt.

    Die Schuhe darf man auch auf dem Platz wechseln. Jedoch darf man nicht mit nur einem Schuh spielen. Mann muss beide Schuhe anhaben.


    So, wie es hier beschrieben wurde, müsste es einen indirekten Freistoß an dem Ort geben, an welchem der Spieler den Ball berührt hat, da er beim Spielen des Balles nur einen Schuh anhatte.

    Ich würde hier auch auf weiterspielen entscheiden, da sich ja immerhin noch eine Chance ergibt. Aber interessant wäre, wenn die verteidigende Mannschaft hier an der Mittellinie irgendwie den Spieler noch durch ein Foulspiel stoppen könnte. Eine Notbremse würde ja dann eher nicht vorliegen, da ja der Weg zum Tor noch so weit wäre. Bei einem Freistoß an der Mittellinie könnte man jedoch ein Nichtabpfeifen kaum begründen.

    Und wenn man in der Spielordnung weiterließt, unter Punkt 4 steht folgendes (wichtig letzter Absatz):





    4. Die Einschränkung gemäß Nr. 2. gilt für Spieler der Lizenzvereine und
    Tochtergesellschaften, deren Zweite Mannschaft in den Spielklassen Regionalliga
    oder Oberliga spielt, ausschließlich für die letzten vier Spieltage
    sowie nachfolgende Entscheidungsspiele der jeweils betreffenden Spielklasse
    und Pokalspiele in diesem Zeitraum. Dabei wird die Stammspielereigenschaft
    nach dem fünftletzten Spieltag festgestellt und gilt dann
    unverändert und unabhängig von weiteren Spieleinsätzen im Lizenzbereich
    für diesen Zeitraum.
    Die Einschränkung gemäß Nr. 3. gilt ausschließlich für Spieler der Lizenzvereine
    oder Tochtergesellschaften in den Spielklassen unterhalb der
    Oberliga.



    Dann wäre es wohl doch erlaubt, oder wie? Man wird ja in den nächsten Tagen sehen, was nun erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Falls ich mich oben geirrt habe, sorry