Es sind seine Eindrücke. So hat er es eben erlebt, da kann er es auch nur so schreiben. Es hört sich dramatisch an, aber vermutlich hätte ich es ähnlich empfunden, wenn Freunden von mir Gleiches passiert wäre. Das mit den "Mördern" finde ich etwas zu hart, andererseits wird am Ende auch differenziert und weder der FCB, noch die Schickeria dafür verantwortlich gemacht. Und das ist in so einer Situation schon viel wert.

Randale rund um den Sport
-
-
Nee laß mal, wenn ich mehrmals lese, die Freundinnen haben mich "gerettet" reichts. Es sei denn, es ist der Brocken ala Willie Deutschmann im Irakeinsatz.... :biggrin: Hoffentlich hat er Pampers getragen!
-
Vermeintliche Mörder ??? Sozusagen Tötung mit Vorbedacht? Naja wenn er sich da mal nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat. Bei gegenteilichen richterlichen Entscheidungen (z.B. Verurteilung wegen gefKV) kann ihm das noch Teuer zu stehen kommen. Das käme einer "Üblen Nachrede" doch verdammt war. Wenn er das dann weiterhin behaupten würde wäre es sogar Verleumdung.
Ich finde diesen Bericht auch ziemlich überspitzt, er hört sich sehr drastisch formuliert an und hört sich für mich wie eine klare Stimmungsmache an!
-
@ Eislkoist: Mord hat auch das Merkmal "mittels einer Waffe", und das wurde in dem Fall schon erfüllt. Finds dennoch zu drastisch formuliert.
@ vwditzel: Vermutlich würde ich in der gleichen Situation auch Pampers tragen, das geb ich offen zu. Bei so etwas geht es auch gar nicht darum, unbedingt den harten Mann herausgucken zu lassen, oder?
-
Fahrlässige Tötung wäre dies eher. Mord setzt eine vorsätzliche Tötung eines Mensches vorraus, welche bei einem Flaschenwurf in eine Menge an Personen nicht gegeben ist.
-
-
Weil es kein Mord wäre. Es wäre allerhöchstens (wenn nicht fahrlässige Tötung) ein Totschlag. Es fehlen die täterbezogenen (z.B. niedere Beweggründe wie Habgier) oder tatbezogenen (z.B. Heimtücke) Mordmerkmalen.
Heimtücke dadurch nicht, weil der Angriff auf die Nürnberger zu diesem Zeitpunkt offensichtlich war, und sie sich außerdem die Frau nicht speziell als Opfer ausgesucht haben. -
du hast aber mit dem fehlenden vorsatz argumentiert (so hab ichs jedenfalls gelesen). ansonsten gibt es ja noch die niedriegen beweggründe (habgier ist ein eigenständiges mordmerkmal!!) jetzt solls aber auch gut sein mit dem exkurs in die strafrechtsvorlesung im 2. semester
-
Keine Ahnung was in welchem Semester durchgekaut wird. Die groben Merkmale sollte jeder unterscheiden können.
Habgier ist im übrigen ein Art von " niederen Beweggründen" =)
-
Zitat
Original von BRB-Jörg
@ Eislkoist: Mord hat auch das Merkmal "mittels einer Waffe", und das wurde in dem Fall schon erfüllt.Eine Flasche ist weder eine Waffe noch gibt es das Mordmerkmal "mittels einer Waffe".
Mal zur Kenntnis:
§211 StGB
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet. -
Konzentriert euch lieber darauf wie wir alle in ähnlichen Situationen besser handeln können, als euch an einem Begriff aufzugeilen den ein Beteiligter schreibt der unmittelbar betroffen ist und in seiner Wut geschrieben hat.
-
Zitat
Original von DaM
Eine Flasche ist weder eine Waffe noch gibt es das Mordmerkmal "mittels einer Waffe".
Mal zur Kenntnis:
§211 StGB
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.Okay, das "mittels einer Waffe" hab ich wohl irgendwie mit gefährlicher Körperverletzung verwechselt. Nun ja, mein letzter Rechtsunterricht ist über 11 Jahre her.
Wegen der Flasche könnten wir uns aber streiten. Wenn sie wie eine Waffe eingesetzt wird, gilt diese meines Erachtens nach auch als Waffe. Das heißt, wenn eine Flasche eingesetzt wird, um einen Menschen zu verletzten, ist sie in dem Fall auch eine Waffe. Ähnliches gilt m.W. z.B. für die Hand eines Boxers. Aber wir haben ja Anwälte wie dastalent71 in unseren Reihen, die das mit größerer Sicherheit sagen können, als ich es vermag...
-
Ein Winkeladvokat soll da hilfreich sein??? Letztendlich entscheidet doch der Richter, in welcher Weise geltendes Recht gebeugt wird...
Meine Meinung: Wer idiotischerweise eine Flasche nach Menschen wirft, nimmt in Kauf, dass dieser getötet werden kann. Also: Könnte man schon als Mordversuch werten. Fahrlässig? Ich weiß nicht, so eine Flasche werfe ich doch mit Vorsatz, oder? Schlimm genug, dass hier und im Strafgesetztbuch dabei Unterschiede gemacht werden. Für mich ist der Ausnahmefall lediglich ein Unfall oder dergleichen. Kann es aber nicht sein, wenn ich mit Flaschen um mich schmeiße... Vielleicht sollten wir mal wieder da ansetzen, zu schauen, wieviel ein Menschenleben eigentlich wert ist. Ich denke, es sollte immer noch vor allem anderen stehen, und sollte weder Kriegen noich bekloppterweise dem Fußball geopfert werden. Aber wir stumpfen ja immer weiter ab... Und wenn ich mir selbst wenig wert bin, dann kann ich auch einen anderen nicht achten...
-
na dann nimm mal die Brille ab, abgesehen von dem Vorfall (welcher nicht zu verzeihen ist und die Täter vorn Kadie gehören) dann fang mal bei den Hatz-Gesetzen an ................................................................................................................und höre mit Deiner Mithilfe bei den Tagesküchen auf!
-
Zitat
Original von BRB-Jörg
Wegen der Flasche könnten wir uns aber streiten. Wenn sie wie eine Waffe eingesetzt wird, gilt diese meines Erachtens nach auch als Waffe. Das heißt, wenn eine Flasche eingesetzt wird, um einen Menschen zu verletzten, ist sie in dem Fall auch eine Waffe. Ähnliches gilt m.W. z.B. für die Hand eines Boxers. Aber wir haben ja Anwälte wie dastalent71 in unseren Reihen, die das mit größerer Sicherheit sagen können, als ich es vermag...
Brauchen wir nicht streiten, kann ich dir einfach so sagen:Waffe i.S.d. §224 I 2 ist im technischen Sinne zu verstehen. D.h der Begriff umfast nur solche gebrauchsbereiten Werkzeuge, die nach der Art ihrer Anfertung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre mechanische od. chemische Wirkung körperlich zu verletzen. (Wessels, Strafrecht BT1, Rn. 273, und BGHSt 4;125,127).
Eine bloße Hand eines Boxer ist weder eine Waffe noch ein gefährliches Werkzeug iSd §224. -
welcome to RA-Kurs.
Andere Probs, auf deren Ausgang Du eh keinen Einfluß hast, hast Du nicht!
-
Wo ist dein Problem? Jeder so wie er kann.
Du sprichst über Pampers, wir versuchen es mal etwas anders. -
Und was soll dabei rauskommen? Außer BlaBla?
-
-
Zitat
Original von DaM
Brauchen wir nicht streiten, kann ich dir einfach so sagen:Waffe i.S.d. §224 I 2 ist im technischen Sinne zu verstehen. D.h der Begriff umfast nur solche gebrauchsbereiten Werkzeuge, die nach der Art ihrer Anfertung nicht nur geeignet, sondern auch allgemein dazu bestimmt sind, Menschen durch ihre mechanische od. chemische Wirkung körperlich zu verletzen. (Wessels, Strafrecht BT1, Rn. 273, und BGHSt 4;125,127).
Eine bloße Hand eines Boxer ist weder eine Waffe noch ein gefährliches Werkzeug iSd §224.Nach mehr als 10 Jahren zu wissen, dass uns unser Lehrer damals genau das Gegenteil erzählt hat. :sad: