• Hoyzer muss nun doch in Knast..


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    Hoyzer muss in den Knast
    Heute hat der Bundesgerichtshof im Revisionsprozess das Urteil des Berliner Landgerichts vom November 2005 bestätigt. Damit muss ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer wegen Beihilfe zum Betrug für zwei Jahre und fünf Monate in Haft. Experten gehen davon aus, dass der 27-Jährige noch vor Weihnachten seine Strafe antreten muss. Und auch der Drahtzieher Ante Sapina muss seine Strafe (zwei Jahre und elf Monate) absitzen. Damit ist der Wett- und Manipulationsskandal wohl endgültig abgeschlossen.

    "Am besten grätschen wir die Brasilianer schon bei der Hymne weg" --- Torsten Frings

  • Das Urteil hätte ich dem BGH nicht zugetraut, dürfte auch reichlich - und berechtigten - Gegenwind in der Literatur geben.
    Damit hat der junge Mann (Hoyzer) seinen Platz in den Lehrbüchern sicher. Glückwunsch! Und viel Spaß im Knast.

  • Zitat

    Original von Casa
    und was ist mit Marks?


    Hoyzer ist da wo er hingehört und immer schön die Seife aufheben!



    Aufheben ist nicht :nein:, die Seife hängt Mann sich doch um den Hals :ja:

    Vor deiner Tür, in deinem Ort ist Gerechtigkeit nur ein Wort.

  • Zitat

    Original von El Magico
    U-Haft muss angerechnet werden :wink:


    Muss nicht. Ermessensentscheidung des Richters. Wird aber meist so gehandhabt.
    Ansonsten gut das, das Urteil bestätigt wurde. Wäre ja der Hammer wenn Hoyzer nach den Aktionen auf freiem Fuß geblieben wäre und auch noch sein Wettgeld wiederbekommen hätte (irgendwas um die 27.000€ die beschlagnahmt wurden).

    Deine Mudder is so fett, die isst Meloneneis mit ganzen Früchten !!

  • Durch seine Betrügereien hat der deutsche Fussball großen Schaden genommen. Die Entscheidung des DFB, ihn lebenslang als Schiedsrichter zu sperren, finde ich absolut richtig.


    Die zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe erscheint mir im Vergleich zur Verurteilung anderer Straftäter auch etwas hoch.


    Gruß, Uwius :wink:

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -

  • Ich finde die Strafe auch deshalb ziemlich hart, weil die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat. Verglichen zu anderen Strafen die hier bereits genannt wurden, wie Totschlag, Raub etc. ist es schon ein hartes Urteil. Ich bin allerdings der Meinung, dass Hoyzer nicht zu hart bestraft wurde, sondern die Sanktionen für die anderen Delikte zu mild sind.


    Gruß, Moritz

    "Einige Leute halten Fußball für einen Kampf auf Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich versichere Ihnen, dass es sehr viel ernster ist!" (Ex-Liverpooltrainer Bill Shankly)

  • Zitat

    Original von Moritz_5
    Ich finde die Strafe auch deshalb ziemlich hart, weil die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat. Verglichen zu anderen Strafen die hier bereits genannt wurden, wie Totschlag, Raub etc. ist es schon ein hartes Urteil. Ich bin allerdings der Meinung, dass Hoyzer nicht zu hart bestraft wurde, sondern die Sanktionen für die anderen Delikte zu mild sind.

    Für einen Mord gehst du lebenslänglich in den Knast, länger geht nicht (man hat ja nur ein Leben). Für einfachen Raub gehst du mindestens 1 Jahr weg, für Totschlag mindestens 5 Jahre. Welche Strafen schweben dir denn da so vor?


    Der geforderte Freispruch der Staatsanwaltschaft kam deshalb zu Stande, weil die Staataanwaltschaft der Meinung war, daß das Verhalten der Cafe-King-Jungs nach deutschen Recht nicht strafbar ist. Diese Rechtsauffassung hat der BGH verworfen und ist somit natürlich kein Argument für die Strafzumessung.

  • Zitat

    Original von Moritz_5
    Ich finde die Strafe auch deshalb ziemlich hart, weil die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hat. Verglichen zu anderen Strafen die hier bereits genannt wurden, wie Totschlag, Raub etc. ist es schon ein hartes Urteil. Ich bin allerdings der Meinung, dass Hoyzer nicht zu hart bestraft wurde, sondern die Sanktionen für die anderen Delikte zu mild sind.


    Gruß, Moritz


    Genauso ist es :!:

    1986 - 2015 = seit über einem viertel Jahrhundert der 1. FCM - Mein Verein


    Пусть всегда будет солнце!

  • .... unabhängig davon, dass ich die Strafe für Hoyzer ebenfalls für zu hoch ansehe ( - jedenfall solange Kinderschänder in diesem unseren Lande beim ersten Mal u.U. noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen ) ist es doch unstrittig, das der Generalbundesanwalt - immerhin oberster Ankläger unserer Repuiblik völlig zu Recht erkannt hat, dass Herr Hoyzer gegen kein Gesetz verstoßen habe - und deshalb nicht verurteilt werden könne.


    Nun bleibt letztendlich abzuwarten ob- und wie der Europäische Gerichtshof eingeschaltet wird.


    Stellt dieser nämlich fest, dass der Generalbundesanwalt mit seinem Freispruch richtig lag - können die Damen und Herren in ihren roten Roben schonmal bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellig werden.


    Die rein moralische Verwerflichkeit seines Handelns ist ja unbestritten - dennoch gibt es im StGB kein niedergeschrieben Paragraphen - der hier zu berücksichtigen wäre.


    Aber Recht haben - und Recht bekommen ist in Deutschland ja bekanntlich zweierlei !


    ... und solange hier Steuersünder härter bestraft werden als Kinderschänder
    - solange jugendliche Intensivtäter zur Therapie auf die kanarischen Inseln geschickt werden
    - solange ausländische Intensivstraftäter nicht dauerhaft ausgewiesen werden
    - solange besoffene Autofahrer - die einen tödlichen Verkehrsunfall verusacht haben nicht härter bestraft werden


    ist was falsch in diesem unserem Lande !