Punktabzug für Bischofswerda

  • Zitat

    Original von Just
    He ich glaub der war noch in Kairo!!!!


    Besser noch der Spruch:
    Wir fordern ::: Dixi an die Börse: seine bisherigen Spekulationen: Bremen statt der DFB -- RBC statt arbeitslos !!!!!!!


    Na dann Glück auf!!!

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

  • Zitat

    Original von Just
    Dixi Döner schenk uns dein Sparkassenbuch ... *sing*
    Der Börsenmanger. Ich frag mich was wird die Bildzeitung machen ohne seine sinnlosen Kommentare zu Dynamo ????


    Da könntest sogar du schreiben!!!

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

  • Um noch mal zum Thema zurückzukommen...ich verstehe das regelwerk so..das wenn ein Spieler für das nächste Punktspielwochenende gesperrt ist,dann darf er weder für die Erste noch für die Zweite Mannschaft spielen,im Zweifelsfall hätte man ihn sicherheitshalber erst gar nicht eingesetzt..damit hätte man der Altherrenriege des BVF Dresden...keinen Anlass gegeben..sich wieder mal wichtig zu tun,und nebenbei bemerkt gibts denn keine Sportrechtsanwälte,die einem mal genauer erklären können,was nun richtig oder falsch ist?Damit könnte man der Rentercombo in Dresden mal ein Schuß vor den Bug geben,wenn sie Unrecht haben sollten!

    Wer anderen eine Bratwurst brät,hat ein Bratwurstbratgerät.


  • Noch einmal die Fakten:


    20.08. - bfv II vs. dresden-striesen --> daniel kellner sieht gelb-rot
    21.08. - bad msukau vs. bfv I.
    26.08. - sv bannewitz II vs. bfv II --> daniel kellner spielt nicht!
    27.08. - bfv vs. meissner sv --> daniel kellner wird eingewechselt


    Also meiner Meinung nach durfte Kellner spielen, denn im ersten Satz des Paragaphen steht nicht, daß er für den nächsten Spieltag dieser Mannschaft gesperrt ist, sondern nur für das Pflichspiel!


  • Es git hier tatsächlich Interpretationsspielraum. Allerdings ist die Entscheidung schon nachzuvollziehen. Mit einer gelb/roten Karte darf man am gleichen Spieltag (21.8.) nicht mehr teilnehmen. Im Sinne des §58 ist er aber auch fürs WE 25.8-27.8. gesperrt gewesen, egal welche Mannschaft.


    Meines Erachtens war das Verhalten vom BFV schon sehr blauäugig. Bei schwammigen Regelungen würde ich lieber auf Sicherheit gehen, denn das Sportgericht sitzt nun mal am längeren Hebel. Und die nächste und letzte Instanz (Verbandsgericht) würde dem sicherlich auch folgen.

  • Zitat

    Original von dueschy
    Im Sinne des §58 ist er aber auch fürs WE 25.8-27.8. gesperrt gewesen, egal welche Mannschaft.


    Wo liest Du das? Der Spieltag wird im Nachgang erst definiert, allerdings in den vorhergehenden Sätzen nur im Zusammenhang mit dem (erweiterten) WE des 20./21 verwendet!

  • Hab mir den paragraphen nochmal durchgelesen, und interpretiere es nun leider auch zu gunsten des verbandes!



    An diesem Spieltag tritt gleichzeitig ... und da liegt der haken,damit meinen die nicht den spietltag des platzverweises, sondern den darauffolgenden.


    denn das wort "diesem" bezieht sich auf den vorherigen halbsatz
    "darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt".


  • Genau so seh ich das auch. Das Wörtchen "diesem" sollte entfallen und der 2. Satz mit "Für den darauf folgenden Spieltag..." beginnen. Dann wird der Paragraph eindeutiger. Ich werd mal einen entsprechenden Änderungsvorschlag an den SFV schicken.


  • Nur wer Deutsch nicht abgewählt hat, sieht es wie du.


    So und nicht anders ist die Regel. Er war am darauffolgenden WE gesperrt gewesen.


    Diese Regel ist auch nicht vom Bezirk, sondern von weiter oben.....


    PS: Im Zweifelsfall nicht einsetzen. Ein Nachfragen beim Verband bringt auch nicht immer was, siehe Cunewalde letzte Saison, die das OK bekommen hatten und dann wurde die Aussage verleugnet.

  • Zitat


    Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    Diese Regel besagt, dass der Spieler für das Rest des Spiels gesperrt ist, in dem die Strafe (gelb-Rote Karte durch den Spielleiter) ausgesprochen wurde. Im darauffolgenden Pflichtspiel derselben Mannschaft ist der Spieler weiterhin gesperrt. Diese Sperre erstreckt sich auf alle Pflichtspiele aller Mannschaften des Vereins am gesperrten Spieltag (an dem die zusätzliche Strafe von einem Pflichtspiel "abgesessen" wird).


    Eigentlich eindeutig, aber in der ersten Instanz hat wohl das Sportgericht ein klassisches Fehlurteil hingelegt. Insofern ist die Berufung zulässig und das Urteil der ersten Instanz aufzuheben gewesen. Die Verurteilung des Spielers des BFV ist also korrekt.

  • So wie compurobbiesehe ich das auch. Meiner Meinung nach, die natürlich auch falsch sein kann, hätte der gesperrte Spieler dafür aber am vorangegangenen Spieltag für die erste Mannschaft spielen können, denn es heißt ja nur, dass er an dem Spieltag, wo er die gelb-rote Karte sah, für den Rest des Spieles gesperrt ist. Hätte er also gegen Bad Muskau unnötig zugeschaut.

  • Ja und Nein, Sammy. Denn der Zweck, also was mit dieser Regel eigentlich angedacht war, ist, dass der Spieler für die Partie, in der das das strafhafte Vergehen gesühnt wurde und für die darauffolgende Partie nicht weiter spielberechtigt ist. Daraus lassen sich zwei Folgen ableiten:
    Die strenge sagt, dass man logischerweise für alle Mannschaften eines Vereins keine Spielberechtigung hat, direkt nach Inkrafttreten der Sperre.
    Die weniger strenge Auslegung wäre doch, dass laut Wortlaut die Strafe nur für die angebrochene Partie gilt und sich als Sperre erst auf den nachfolgenden Spieltag ausdehnt.


    Um auf Nummer Sicher zu gehen, darf der Spieler also bis nach Ablauf des Spieltages, an dem er seine Sperre "absitzt" keine weitere Pflichtspielpartie mehr bestreiten.


    Wenn man den Wortlaut allerdings noch weiter ausdehnt, dann bedeutet es, dass die Sperre erst an diesem Spieltag läuft, an dem die Mannschaft, in der er das strafbare Vergehen begangen hat, ein Pflichtspiel bestreitet.


    Wenn also in diesem Fall die Zweite eine Woche aussetzen würde, weil vielleicht Pokalwochende ist und die Zweite des BFV nicht mehr im Wettbewerb ist, die Erste jedoch ein Pflichtspiel an diesem Spieltag hat, düfte der gesperrte Spieler eingesetzt werden, da sein Sperre erst zum nächsten Pflichtspieltag der Zweiten wirkt.

  • Zitat

    Original von VfL-Sammy
    So wie compurobbiesehe ich das auch. Meiner Meinung nach, die natürlich auch falsch sein kann, hätte der gesperrte Spieler dafür aber am vorangegangenen Spieltag für die erste Mannschaft spielen können, denn es heißt ja nur, dass er an dem Spieltag, wo er die gelb-rote Karte sah, für den Rest des Spieles gesperrt ist. Hätte er also gegen Bad Muskau unnötig zugeschaut.


    so hatte ich das ganze auch interpretiert ...

  • Zitat


    Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    Grundsätzlich ist es egal, was die Regel besagen soll, wenn es so nicht formuliert ist. Und wenn diese Regel nicht stringent formuliert ist, muß man sie anfechten bzw. in Frage stellen. Mit "An diesem Spieltag" sich auf das darauf folgende Pflichtspiel zu beziehen wollen, ist gut und schön, aber so keineswegs formuliert. Im ersten Satz wird von Spiel bzw. von Pflichtspiel gesprochen und nirgendwo taucht der Begriff Spieltag auf. Ergo die Jungs können es nicht! Und grundsätzlich sind es beide Spieltage!

  • Zitat

    Original von compurobbie


    Diese Regel besagt, dass der Spieler für das Rest des Spiels gesperrt ist, in dem die Strafe (gelb-Rote Karte durch den Spielleiter) ausgesprochen wurde. Im darauffolgenden Pflichtspiel derselben Mannschaft ist der Spieler weiterhin gesperrt. Diese Sperre erstreckt sich auf alle Pflichtspiele aller Mannschaften des Vereins am gesperrten Spieltag (an dem die zusätzliche Strafe von einem Pflichtspiel "abgesessen" wird).


    Eigentlich eindeutig, aber in der ersten Instanz hat wohl das Sportgericht ein klassisches Fehlurteil hingelegt. Insofern ist die Berufung zulässig und das Urteil der ersten Instanz aufzuheben gewesen. Die Verurteilung des Spielers des BFV ist also korrekt.


    Ist eben leider nicht so eindeutig. Soweit ich das mitbekommen habe, hat das Sportgericht in erster Instanz dem BFV Recht gegeben, weil dieser Paragraph nicht eindeutig ist.
    Man kann die Regel auf zwei Arten auslegen:


    Entweder, der Spieler ist an dem Wochenende, an dem er die Sperre erhielt für alle Mannschaften gesperrt und darf am nächsten Spieltag nur bei der Mannschaft nicht spielen, in der es den Platzverweis gab. Das ist für mich die logische Interpretation, denn die zweite wäre:


    Er ist an dem Wochenende, an dem er die Sperre erhält für alle anderen Mannschaften weiter spielberechtigt, am nächsten Wochenende aber für keine. Er würde also nochmal spielen, bevor er die Strafe absitzt.
    Ich glaube nicht, dass diese Regel ursprünglich so ausgelegt werden sollte.
    Angedacht war scheinbar, dass er am Spieltag der Sperre und am darauf folgenden nicht spielen darf. Nur muss man das dann eben genau so in die Ordnung schreiben.


    Mir sagt die Logik, dass dies ein Fehlurteil ist. Die eigentliche Frechheit ist aber die, die zweite Verhandlung einfach auszulassen, nur um die eigenen Versäumnisse nicht überdenken zu müssen.

  • Meiner Meinung nach müßte der Paragraph so lauten:


    Zitat

    Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles, den Rest des Spieltages und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. Für den darauf folgenden Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Als Spieltag im Sinne dieser Regelung ist das Wochenende Freitag bis Sonntag und sich direkt anschließender Feiertage zu betrachten.

  • so wärs noch besser:


    denke immer dran du könntest gesperrt sein, wenn du mit Paragraphen und sinnlosen Formulierungen nicht klar kommst bleib einfach zu Hause. Verlass dich nie auf Aussagen vom Verband, es könnte deine eventuelle Sperre nur verlängern und vor dem Spieltag ist schon der nächste Spieltag :lach: