Bezirkspokal Dresden Saison 06/07


  • Die Aussage von Insider001 stimmt so nicht ganz , da wollen wir mal bei der Wahrheit bleiben !
    Beispiel dazu : Ein Spieler der in ihrer E2 zum Einsatz kam , hat in allen Spielen der Bezirksliga-Mannschaft ( außer eins glaube ich ) des DSC mitgespielt ( kleiner Tipp - der ältere von 2 Brüdern und auch kein 97er ) .
    Und er wurde mehrmals in der E2 eingesetzt , nicht nur gegen den TSV !
    Was man ja auch an den Ergebnissen im Saisonverlauf der E2 sehen kann .
    Ansonsten gebe ich ihnen schon Recht , als haushoher Favorit in dem besagtem Spiel , hätte man die E2 schlagen müssen .
    In dem Spiel , hat sie ihre "verstärkte E2 " sehr gut verkauft !!
    Aber es gibt nun mal die 10 Tage Regelung !
    Nichts für ungut , einen schönen Tag noch , allen hier !!!

  • Zitat

    Original von claus bombudane
    Gibt es eigentlich auch mal einen Punkt, an dem du einsiehst, dass du mit deinem arroganten, selbstverliebten Blödsinn einfach falsch liegst?


    Wenn ich falsch liegen würde, ja. Hier liege ich aber zu 100% richtig. :D Und glaube mir Eines, von der Sache habe ich wirklich Ahnung, ich habe weit über 500 "Problemfälle" für Sportgerichte bearbeitet!

  • Zitat

    Original von compurobbie
    Und glaube mir Eines...


    Allzu glaubwürdig bist du für mich nicht mehr, muss ich ehrlich gestehen. Selbst nach 500 Fällen kann man Fehler machen, oder nicht? Auch wenn du hier richtig liegen solltest, kann man sich anders präsentieren als du es tust.
    Aber das Thema ist ohnehin durch.
    Bekomme ich jetzt eigentlich das Eintrittsgeld zurück?

  • Zitat

    Original von claus bombudane


    Allzu glaubwürdig bist du für mich nicht mehr, muss ich ehrlich gestehen. Selbst nach 500 Fällen kann man Fehler machen, oder nicht? Auch wenn du hier richtig liegen solltest, kann man sich anders präsentieren als du es tust.
    Aber das Thema ist ohnehin durch.
    Bekomme ich jetzt eigentlich das Eintrittsgeld zurück?


    Bekommst zum nächsten Spiel freien Eintritt!!!! :lach:

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

  • So was regt mich einfach nur auf.
    Wenn man nach 500 Fällen keine Ahnung hat, dann mach was anderes. Ich bin bestimmt kein Freund vom Sportgericht des BVF DD. Aber hier haben sie die einzige Entscheidung getroffen, welche anwendbar ist. Lies einfach mal richtig die §§ und gut.
    Zu dem E-Jugend Thema: Es gibt keine 10 Tage Sperre. 8o Es gibt § 68 - Verletzung der sportlichen Fairness. Wo soll die hier verletzt sein. Im SVFD wird nur in einer DB von in der Regel ist die sportl. Fairness verletzt gesprochen. Ist aber hier nicht die Regel. Selbst wenn man es annehmen würde, wer sagt, dass das Spiel anders gewertet wird. Wenn es anders gewertet wird dann sind wir beim Einsatz von unberechtigten Spielern und wieder beim Oppach Thema.
    Mann oh man jeder legt es sich so wie er es braucht. :nein:
    Das ist das letzte von den Leuten bei Rotation.
    In dem Alter - E-Jugend - sollte doch egal sein wer spielt; es wird auf dem Platz entschieden.
    Wenn die Truppe von Rotation an dem Tag einen schlechten erwischt und die anderen mal gut drauf sind, ist es mal so. Vor dem Spiel war doch die Konstellation klar.
    Ihr könnt doch nicht einmal so und einmal so argumentieren. Zumal es an drei Kindern aufgehangen wird. Einfach nur peinlich.
    Auch wenn das Sportgericht für Euch entscheiden kann, der moralische Sieger heißt hier DSC (im anderen Spiel natürlich Rotation). Ihr regt mich nicht auf, Ihr nicht !! :biggrin:

  • Wer bitte von Rotation argumentiert hier so und so??? :wall:


    Dass eine ist das Bezirkspokalspiel und mit dem Spiel der E- Junioren gegen den DSC hat hier eine DSC- Kaschmauke mit angefangen. Das sind doch zwei unterschiedliche paar Schuhe. 8O

    Werner Hansch:


    Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.

  • Zitat

    Original von claus bombudane
    Selbst nach 500 Fällen kann man Fehler machen, oder nicht?


    Klar kann man Fehler machen, jeder Mensch macht Fehler, so ich auch. Aber wenn das selbst mehrere Justitiare anderer Landesverbände ebenso sehen, sollten die übereinstimmenden Rechtsauffassungen schon "halbwegs" passen.


    Zitat

    Insider 7
    So was regt mich einfach nur auf.


    Und mich erst, Leute, die sich mal schnell anonym anmelden - dazu noch als "Insider" bezeichnen, um dann den Troll zu spielen.


    Zitat

    Insider 7
    Wenn man nach 500 Fällen keine Ahnung hat, dann mach was anderes.


    Zeige mir doch bitte meinen "Fehler" auf. Was hat sich denn nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage herausgestellt?


    Zitat

    Insider 7
    Lies einfach mal richtig die §§ und gut.


    Genau das wollte ich Dir vorschlagen: Lesen und Verstehen.

  • Peppone mache dicht. Noch einmal und es wird Dein Name ordentlich im Forum propagiert. Mal sehen wieviele Oppacher Dich dann für Deinen dummen Gästebucheinträge dann besuchen kommen. Du Nase versteckst Dich immer hinter Deinem Nick. Aber bei Rotation gibt es nur 3 Pfeifentrichter im Internet und der Obertroll bist Du!

  • Wat willst du denn von mir??? ?(


    Wem hab ich irgendwas ins GB geschrieben??? Wenn man hier nicht mal seine Meinung äußern darf, na da Prost Mahlzeit. Ist ja schlimmer als zu DDR- Zeiten :cry:


    Wem meine Meinung (und mit der bin ich nicht alleine) nicht gefällt, dass das Urteil eine Farce ist und m. E. auch aus persönlichen Eitelkeiten getroffen wurde, der sollte seine Computer ausmachen und Bücher lesen :verweis:

    Werner Hansch:


    Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.

  • Zitat

    Original von Insider 7
    So was regt mich einfach nur auf.
    Wenn man nach 500 Fällen keine Ahnung hat, dann mach was anderes. Ich bin bestimmt kein Freund vom Sportgericht des BVF DD. Aber hier haben sie die einzige Entscheidung getroffen, welche anwendbar ist. Lies einfach mal richtig die §§ und gut.
    ...
    :


    Mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich selber. Spätestens hier höre ich auf, deinen Beitrag weiter zu lesen (so wie es das Sportgericht offensichtlich nach §81 getan hat), weil ich glaube der Rest wird genauso unsachlich sein, wie der Anfang.


    Warum muß "compurobbie" hier ständig Kritik einstecken? Seine Artikel zeugen, aus meiner Sicht, von gutem Sachverstand und Übersicht in dem §§-Wirrwarr.

  • Wenn er solch eine Übersicht hat soll er uns doch mal bitte alles richtig erleutern.... Konnt bis jetzt noch keiner, auch er nicht....


    Hab übrigens gerade das Urteil vom Verbandsgericht DD vor mier liegen.


    ---------------------------------------------------------------------


    1. Die Berufung des TSV Rotation DD 1990 wird nicht anerkannt.
    2. Das Urteil des Sportgerichtes des BVF Dresden vom 04.12.2006 behälz in allen Punkten seine Gültigkeit.
    3. Die Verfahrenskosten...... (möchte ich nicht schreiben)


    Begründung:


    1. Der Sportkamerad Norbert Pach erhielt im Spiel der Sparkassenliga Nr,009 am 18.11.2006 als Strafe eine Gelb/Rote Karte. Damit war der Sportkamerad Pach gemäß der Spielordnung des SFV Teil 1 §58 Abs.1b für das darauf folgende Pflichtspiel gesperrt.


    2. Pflichtspiele sind im §41 Abs.2 der Spielordnung des SFV eindeutig geregelt. Es ist die Spielordnung des SFV in Anwendung zu bringen, welches aus §40 Abs.1 hervor geht.
    Absatz 3 des §40 gestattet den Bezirks- und Kreisverbänden ergänzende Bestimmungen, jedoch keine Änderung und Außnahmeregelungen zu treffen.
    3. Im übrigen verweist das Verbandsgericht auf §8 Satz 2 der RVO in dem es heißt:


    "Im Zweifel haben Satzung und Ordnung der übergeordneten Mitgliedsverbände Vorrang gegenüber denen nachgeordneten".


    Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung des Verbandsgericht des BVF Dresden ist endgültig.



    -------------------------------------------------------------------------


    Mit anderen Worten die Sache ist vom (Grünen-) Tisch.....

  • Zitat

    Original von Jolly13


    Mit solchen Aussagen disqualifizierst du dich selber. Spätestens hier höre ich auf, deinen Beitrag weiter zu lesen (so wie es das Sportgericht offensichtlich nach §81 getan hat), weil ich glaube der Rest wird genauso unsachlich sein, wie der Anfang.


    Warum muß "compurobbie" hier ständig Kritik einstecken? Seine Artikel zeugen, aus meiner Sicht, von gutem Sachverstand und Übersicht in dem §§-Wirrwarr.


    das ist gut, für mich klingt das genauso durcheinander wie die Paragraphen und immer wieder das Gleiche, irgendwann geht es einem auf die E..r :!:


  • Für mich klingt das so, als ob in der Spielordnung des BVF jeder Schwachsinn vereinbart werden kann, da nur Regeln des SFV sinnvoll sein müssen, denn diese können ja im Zweifelsfall den Schwachsinn überstimmen. Und dann sind auch noch die Vereine Schuld und nicht der Verband, wenn man sich am falschen Schwachsinn orientiert hat? Mir bleibt es ein Rätsel, wie man hier überhaupt für den einen oder den anderen der beiden Vereine entscheiden konnte.

  • So nun möchte ich mal versuchen Licht ins Dunkel zu bringen und meine Sichtweise darstellen. Das es immer welche geben wird die was anderes sehen ist mir dabei klar und es soll ein Versuch sein etwas darzustellen in sachlicher Form und nicht Überheblich sein.


    Sachverhalt:
    Spieler P der Mannschaft R erhält in einem Pflichtspiel der Stadtliga eine Matchstrafe (gelb/rote) Karte. Das nächste Spiel dieser Mannschaft ist ein Pokalspiel des Bezirksverbandes gegen Mannschaft O, in welchem er mitspielt. Mannschaft R hat sich als Kreispokalsieger für diesen Wettbewerb qualifiziert und bisher auch erfolgreich daran teilgenommen. Nach dem Spiel reichen die Verantwortlichen von Mannschaft O Einspruch ein wegen unberechtigtem Mitwirken des Spieler P der Mannschaft R in besagtem Pokalspiel.
    Wie ist die Rechtslage?
    Hat der Einspruch der Mannschaft O? Erfolg.
    Formelle Voraussetzungen werden als gegeben angesehen.


    Lösung:
    Zunächst erst einmal zu den einschlägigen Rechtsnormen. Diese befinden sich unten als Anlage.
    In § 40 (3) SpO des SFV ist geregelt, dass Bezirksverbände in ihrem Teil 3 (Spiele auf Bezirksebene), die Kreisverbände in
    ihrem Teil 4 (Spiele auf Kreisebene) ergänzende Bestimmungen treffen können.
    In § 41 SpO des SFV wird ausgesagt was Pflicht und was Freundschaftsspiele sind. Ob man nun dies in Teil III der Spielordnung § 82 des Bezirksverbandes noch einmal regeln muß kann aus meiner Sicht dahingestellt bleiben. Folgender Wortlaut finet sich dort:


    1) Pflichtspiele auf Bezirksebene sind:
    b) Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und
    Junioren (der Bezirksliga), (der Bezirksklassen außer Aufsteigern) und (den Fußballkreispokalsiegern)
    (Diese Regel ist für mich eigentlich klar.)


    Es ist eine Aufzählung der einzelnen Teilnehmer, welche sind:
    Frauen der Bezirksliga
    Herren der Bezirksliga
    Juniorinnen und Junioren der Bezirksliga


    Frauen der Bezirksklassen
    Herren der Bezirksklassen
    Juniorinnen und Junioren der Bezirksklassen
    allerdings außer die Aufsteiger aus den Kreisligen. Diese sind nicht teilnahmeberechtigt


    und
    den Fußballkreispokalsiegern


    Daraus ergibt sich das Mannschaft O als Bezirksligist und Mannschaft R als Kreispokalsieger hier ein Pflichtspiel zu absolvieren hatten.
    Hilfsweise mal anders gefragt was soll es sonst sein? Welche Konsequenz hätte ein Nichtantreten für eine der beiden Mannschaften? Ein Freundschaftspiel scheidet als Alternative auch aus, siehe unten § 82 (2) Teil III SpO iVm. § 41 (3) SpO des SFV.
    (Wenn dennoch Zweifel bestehen, was sonst durchaus mal vorkommen kann, so ist nach der RVO den Ordnungen der übergeordneten Verbände der Vorrang zu geben.)


    Spieler P der Mannschaft R hat nun im vorhergehenden Pflichtspiel seiner Mannschaft eine Matchstrafe, laut Sachverhalt, erhalten.


    Einschlägige Rechtsnorm ist hier § 58 SpO des SFV. In § 58 (1) heißt es:


    ...b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt
    anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.


    Auf diesen § wird von Seiten des Ansetzers in seinen Ansetzungen am Schluß immer noch mal explizit hingewiesen, da diese Regelung neu ist.
    Jeder Verein erhält diese Ansetzungen schriftlich zugeschickt.
    Der Spieler P war also für den Rest der Spielzeit und das darauf folgende Pflichtspiel, welches hier unstreitig das Pokalspiel gegen Mannschaft O war, gesperrt.


    Gemäß § 56 (7) ist eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass in folgenden Fällen nicht
    spielberechtigt:
    a) während einer Sperrfrist. Diese ist hier gegeben.


    Ergebnis:
    Das Pokalspiel zwischen Mannschaft R und Mannschaft O war nach den Regeln der Spielordnung des SFV auch im Teil III ein Pflichtspiel. Der Spieler P war aufgrund der erhaltenen Matchstrafe gemäß § 58 und § 56 SpO des SFV für diesen Spiel gesperrt und wirkte unberechtigt mit.


    Gemäß RVO war der Spieler und der Verein nun zu bestrafen.




    § 40
    Allgemeines
    (1) Alle Fußballspiele von Mannschaften des Sächsischen Fußball-Verbandes (SFV), der Bezirksund
    Kreisverbände und ihren Vereinen sind entsprechend Teil 1 - Allgemeinverbindlicher Teil -
    dieser Spielordnung durchzuführen.
    (2) Die Spielregeln der FIFA, UEFA und die im Allgemeinverbindlichen Teil der Spielordnung des
    DFB festgelegten Bestimmungen sind verbindlich.
    (3) Die Bezirksverbände können in ihrem Teil 3 (Spiele auf Bezirksebene), die Kreisverbände in
    ihrem Teil 4 (Spiele auf Kreisebene) ergänzende Bestimmungen treffen.


    § 41
    (1) Der Spielbetrieb gliedert sich in Pflicht- und Freundschaftsspiele. Für jedes Spiel ist ein
    Spielbericht auszufüllen.
    (2) Pflichtspiele sind alle Meisterschafts-, Aufstiegs-, Entscheidungs- und Pokalspiele sowie alle
    sonstigen vom jeweiligen Verband organisierten Spiele.
    (3) Freundschaftsspiele sind zwischen den Vereinen organisierte Spiele. Das gilt auch für
    Mannschaften des Breitensports.
    (4) Geben Vereine Spiele an Sponsoren ab, so werden sie von ihren Verpflichtungen entsprechend
    der Satzung und Ordnungen des jeweiligen Verbandes nicht entbunden.
    (5) Dopingkontrollen sind in allen Spiel- und Altersklassen nicht vorgesehen.


    § 56
    ....
    Spielerlaubnis
    (7) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist in folgenden Fällen nicht
    spielberechtigt:
    a) während einer Sperrfrist
    b) während einer Wartefrist
    c) nach Feldverweis auf Dauer bis zur Entscheidung durch das Sportgericht für jeglichen
    Spielbetrieb,
    d) wenn diese/dieser nicht als Auswechselspielerin/-spieler vor dem Spiel auf dem
    Spielbericht eingetragen wurde.


    § 58
    Verwarnungen und Spielsperren
    (1) Im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb (Großfeld) wird das Vorzeigen der gelben und
    roten Karte angewandt.
    a) wenn eine Spielerin/ein Spieler nach einer ersten Verwarnung durch Vorzeigen der gelben
    Karte im gleichen Spiel ein weiteres Mal hätte verwarnt werden müssen, so ist sie/er vom
    Schiedsrichter durch Vorweisen der gelben und roten Karte des Feldes zu verweisen.
    b) Die Spielerin/der Spieler ist für den Rest der Spielzeit dieses Spieles und das darauf
    folgende Pflichtspiel dieser Mannschaft gesperrt. An diesem Spieltag tritt gleichzeitig eine
    generelle Sperre für ein Pflichtspiel einer jeden anderen Mannschaft seines Vereines in
    Kraft. Dabei ist das Wochenende Freitag bis Sonntag einschließlich sich direkt
    anschließender Feiertage im Sinne dieser Regelung als Spieltag zu betrachten.
    c) Die in diesem Spiel erhaltene Verwarnung (gelbe Karte) gilt als verbraucht und wird nicht
    registriert.


    § 81 Geltungsbereich
    Der Teil 3 dieser Spielordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Spiele
    auf der Ebene des BVF Dresden.


    § 82 Begriffsbestimmung
    (1) Pflichtspiele auf Bezirksebene sind:
    a) Spiele der Bezirksliga und -klassen der Frauen, Herren, Juniorinnen
    und Junioren, die diese zur Ermittlung der Meister und Staffelsieger
    in Staffeln oder mittels Entscheidungsspielen austragen;
    b) Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und
    Junioren der Bezirksliga, der Bezirksklassen außer Aufsteigern und
    den Fußballkreispokalsiegern;
    c) Turnierspiele zur Ermittlung des Hallenmeisters der Frauen, der
    Herren, Juniorinnen und Junioren entsprechend gesonderter
    Ausschreibungen.
    (2) Neben den Pflichtspielen gibt es Freundschaftsspiele / Turniere und
    Hallenspiele der Bezirksliga- und Bezirksklassenmannschaften.

  • Aber was exakt regelt nun der § 82 (Begriffsbestimmung, Pflichtspiele auf Bezirksebene sind: ... Spiele um die Bezirkspokale der Frauen, Herren, Juniorinnen und Junioren der Bezirksliga, der Bezirksklassen außer Aufsteigern und den Fußballkreispokalsiegern)? Für welchen Fall ist dieser § definiert? Wenn es dafür keine sinnvolle Erklärung gibt, bleibt es nach wie vor unklar, wie man hier überhaupt für den einen oder den anderen der beiden Vereine entscheiden konnte.


    Wie auch immer, das ist ja nun egal. Die Entscheidung ist gefallen und vielleicht wird der §82 ja doch noch mal überarbeitet, weil er so den Bestimmungen des SFV widerspricht.


    Trotzdem danke für die Erklärung.

  • Zitat

    Original von FSVKICKER
    Geht Rotation nun Zivilrechtliche Schritte..... Oder akzeptiert man nun das Urteil???


    Kann uns eigentlich egal sein, da man nicht mehr gg. das sportliche Urteil klagen kann, sondern nur den BVF verklagen kann, um zum Beispiel eine Schadensersatzforderung geltend zumachen!!

    FSV Geschwader since 2000 --- " Der Wahnsinn geht weiter "

  • Rotation beendet Rechtsstreit (Sonntag, 14.Januar):


    Der Rechtsstreit um das Bezirkspokalspiel gegen den
    FSV Oppach hat nun offiziell ein Ende. Der Vorstand
    entschied nach Rücksprache mit Anwalt Dr.Endrik Wilh-
    elm, auf weitere zivilrechtliche Schritte zu verzichten.
    Damit wird die vom Verbandsgericht abgelehnte Beruf-
    ung aktzeptiert. Der Verzicht auf zivilrechtliche Schritte
    ist jedoch nur mit dem damit verbundenen Aufwand
    sowie den hohen Kosten zu begründen. Die Rotationer
    sehen sich trotz allem als Opfer der widersprüchlich fo-
    rmulierten Spielordnung. Dieser Fakt wurde in der Urt-
    eilsbegründung vom Verbandsgericht auch eingeräumt.
    Der umstritten §82, auf den sich Rotation berufen hat,
    soll auch zum Saisonende gestrichen werden. Man ist
    somit ein Opfer der Paragraphen.


    So und nun ist Ruhe, wir steigen auf und Oppach gewinnt den Cup (damit sind wir Bezirkspokalsieger der Herzen :freude:)


    Peppo

    Werner Hansch:


    Nein, liebe Zuschauer, das ist keine Zeitlupe, der läuft wirklich so langsam.

  • Zitat

    Original von FSVKICKER
    Wenn er solch eine Übersicht hat soll er uns doch mal bitte alles richtig erleutern.... Konnt bis jetzt noch keiner, auch er nicht....


    Begründung:


    2. Pflichtspiele sind im §41 Abs.2 der Spielordnung des SFV eindeutig geregelt. Es ist die Spielordnung des SFV in Anwendung zu bringen, welches aus §40 Abs.1 hervor geht.
    Absatz 3 des §40 gestattet den Bezirks- und Kreisverbänden ergänzende Bestimmungen, jedoch keine Änderung und Außnahmeregelungen zu treffen.


    Genau hier ist anzusetzen, denn das ist eine glatte, bewusste Fehlinterpretation. Es wurden Anfang der Neunziger Jahre an alle Fußballverbände im Osten Musterordnungen und -regelungen ausgesandt, in denen ausdrücklich das Gegenteil stand.


    Im Übrigen ist darauf abzustellen, dass § 82 der Spielordnung keine Änderung, sondern eindeutig eine Ergänzung der Bestimmungen ist. Denn hier wird keine Ausnahme geschaffen, sondern, um die Wettbewerbsfähigkeit der sogenannten Kleinerein zu erhöhen ein kleiner Vorteil geschaffen, indem persönliche Strafen der nicht durch Ligazugehörigkeit, sondern durch Leistung (!), nämlich den Kreispokalsieg, in Bezirkspokalspielen keine Anwendung finden. Diese Spiele zählen auch nicht bei der Abgeltung der Strafe (ist wichtig für die folgenden Ligapartien!).


    Eine solche Regelung findet sich auch zum Beispiel für den DFB-Pokal und ist eine ganz natürlich gewollte Sache.


    3. Im übrigen verweist das Verbandsgericht auf §8 Satz 2 der RVO in dem es heißt:


    "Im Zweifel haben Satzung und Ordnung der übergeordneten Mitgliedsverbände Vorrang gegenüber denen nachgeordneten".
    [/quote]


    Das ist insoweit richtig und stimmig, trifft aber auf diesen § nicht zu, der er eindeutig und unzweifelhaft ist. Wer hierüber als Sportrechtler Zweifel hegt, sollte seinen Job an den Nagel hängen.


    Zwischenzeitlich ist man ja bei Rotation eingeknickt und unsere geliebte Bezirksjustiz ist zunächst um einen direkten Schaden herum gekommen - hier wären sogar noch weitere sportrechtliche Schritte denkbar gewesen. Aber, da die Sache beendet ist, werde ich mich zu diesem ganz speziellen Thema nicht weiter auslassen.


    Es wird, wie ich bereits früher schon geschrieben hatte, erneut zu einer Auhöhlung der Sportgerichtsbarkeit führen, da man ja nun fast zwangsweise Protest gegen die Wertung eines jeden Spiels einlegen sollte, vielleicht kommt man ja auch trotz klarer anders lautender Regelungen durch, wie das in der jüngeren Vergangenheit schon öfter der Fall war.


    Und nun endlich - back to topic - zum Pokal.