Regelfrage.....

  • So denn hoffe ich mal das mir hier einer weiter helfen kann.... Also folgende Situation stellte sich heute da:


    Spiel Kreisliga Müritz, Lansen - Plasten II 0:1


    In der zweiten Hälfte wurde ein Spieler bei Plasten eingewechselt dessen Spielerpass nicht mitgebracht wurde. Sollte wohl gestern noch für die erste von Plasten spielen, hat er aber wohl nicht...
    Der Verein konnte den Spielerpass bis Beendigung des Spiels beim Schiedsrichter nicht vorlegen. Einspruch wurde eingelegt.


    Weiss einer wie´s weitergeht oder wei die genauen Regeln dazu lauten?


    So schonmal voraus mit besten Dank!

  • ich glaube, wenn es sich heraustellt das er bei dieser Mannschaft spiel (d.h. er den Spielerpass zum Gerichtstermin mitbringt) dann wird das Spiel so gewertet wie es ausgegangen ist, wenn nicht das für die andere Mannschaft oder ein Wiederholungspiel

  • naja im Regelwerk soll wohl klar und deutlich stehen das alle Spielerpässe bis zum Abpfiff vorliegen müssen.... Das er da spielt steht nicht zur Frage. Er konnte laut Regelwerk keinen gültigen Pass vorlegen...

  • Also m.E. nach ist es wie folgt:


    Wenn im Spielberichtsbogen die richtige Passnummer steht, ist soweit alles okay...der Pass kann auf Verlangen nachgereicht werden um die daten abzugleichen.


    Selbst wenn der Verein keine Passnummer einträgt reicht es (gedacht als Ausnahmefall), wenn der Spieler am Tag des Spieles mit seiner Unterschrift bestätigt das es sich um ihn handelt. In diesem Fall muss die Passnummer nachgereicht werden (Staffelleiter)!


    Ich kann dir nur den Tip geben, wenn du es ganz genau wissen möchtest ruf einfach deinen Staffelleiter an oder frag mal beim FLB Meck-Pomm nach!

    Glück besteht aus einem soliden Bankkonto, einer guten Köchin und einer tadellosen Verdauung. J.J. Rousseau

  • Ich denke auch, dass das so hinkommt:


    Liegt der pass nicht vor, der Spieler aber spielberechtigt ist, dann kann innerhalb einer bestimmten Frist (3 Tage??) der Pass beim Staffelleiter nachgereicht werden. Der Spieler muss lediglich mit Geburtsdatum und Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen seine "Spielberechtigung" bestätigen !!!!


    Im o.g. Fall dürfte der Einspruch von lansen also außer Gebühren nichts bringen !!!

  • Zitat

    Original von MVP
    Also m.E. nach ist es wie folgt:


    Wenn im Spielberichtsbogen die richtige Passnummer steht, ist soweit alles okay...der Pass kann auf Verlangen nachgereicht werden um die daten abzugleichen.


    Selbst wenn der Verein keine Passnummer einträgt reicht es (gedacht als Ausnahmefall), wenn der Spieler am Tag des Spieles mit seiner Unterschrift bestätigt das es sich um ihn handelt. In diesem Fall muss die Passnummer nachgereicht werden (Staffelleiter)!


    :gut:


    ... wenn es sich hierbei auch nicht um eine eigentliche Regelfrage handelt, sondern um eine Angelegenheit der Spielordnung ... :wink:


    Gruß, Uwius :wink:

    Fußball ohne Schiedsrichter? - U N M Ö G L I C H ! -

  • Zitat

    Original von BRB-Jörg
    Bitter, wenn wegen eines vergessenen Passes das sportliche Ergebnis angetastet werden soll.


    Ja aber so kenne ich das kein Pass, kein Spiel... naja ausserdem geht es ja auch ums Prinzip... Wenns so im regelbuch steht... Naja werd mich mal melden wenn ich genaueres weiss... leider gehen bei den Schiris die meinungen auch weit auseinander, so das noch keiner n Tipp hat...

  • Zitat

    Original von Marzl
    Ich denke auch, dass das so hinkommt:


    Liegt der pass nicht vor, der Spieler aber spielberechtigt ist, dann kann innerhalb einer bestimmten Frist (3 Tage??) der Pass beim Staffelleiter nachgereicht werden. Der Spieler muss lediglich mit Geburtsdatum und Unterschrift auf dem Spielberichtsbogen seine "Spielberechtigung" bestätigen !!!!


    Im o.g. Fall dürfte der Einspruch von lansen also außer Gebühren nichts bringen !!!


    Im Land BB wird das so gehändelt. Selber schon erlebt !!!!!

  • Grüßt euch! Also bei uns kam es zu der Situation, wir bekommen ein Elfer! Der Schütze rennt an und trifft nicht, der Keeper hält den Ball fest. Der Schiedsrichter pfeift zurück weil angeblich Spieler der gegnerischen Mannschaft zu früh im Strafraum waren. Der Strafstoß wird wiederholt, der Schütze der aber versagt hat tritt nicht mehr an. Wir wechseln den Schützen aus und der neue trifft. Der Treffer wurde gegeben. Es kam aber zu Behauptungen das man den Schützen beim Strafstoß nicht wechsel darf!?!

  • So nun wieder zu unserem "Spielerpass-Fall"....
    Dienstag wird das Sportgericht entscheiden. Beide Vereine werden schriftlich über das Urteil benachrichtigt... Naja mal sehen was rauskommt.

  • In der Tat eine Frage der Spielordnung die sich in den meisten Verbänden auch in dieser Frage konsequent unterscheidet. So kann zum Beispiel im Bereich des Württembergischen FV anstatt eines Spielerpasses auch ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden und Spieler nachgetragen werden, während im Bereich des Thüringer FV beides nicht erlaubt ist...


  • Also Ergebnis ist heute vom Sportgericht Müritzkreis eingetroffen. Das Spiel wird mit 3Punkten, 3:0 Toren für die SG 83 Lansen/Gievitz gewertet. Begründung ist die Nichtvorlage des Spielerpasses des Spieler XY. Begründung laut Regel schiess mich tot "... haben die Spielerpässe bis unmittelbar nach dem Spiel vorzuliegen...."
    Nun ist abzuwarten ab die Gegenpartei in Revision geht...

  • Finde diese entscheidung persönlich ziemlich hart .
    was ist wenn die ganze passmappe vergessen wurde( alles schon vorgekommen), brauch man dann in meckpomm gar nicht mehr auflaufen? wenn der pass nachträglich vorliegt ist doch alles okidoki! ich mein, bei euch aufm lande ( nich bös gemeint) kennt man sich doch mit der zeit, sodaß betrügereien doch ziemlich risikoreich sind!
    bei uns in hamburg wird die passnummer eingetragen und das reicht dann auch. aus eigener erfahrung weiß ich aber auch, daß dann nicht immer alles mit rechten dingen zugeht :biggrin:
    mein fazit also: bei uns würde die regelung sicherlich mehr sinn machen, obwohl ich es trotzdem ziemlich heftig finde

  • Tja hart oder nich... hin oder her... Ich mein ich will mich nicht über die 3Punkte beklagen. Aber es wurde auch damit begründet, das wenn es einem Verein zusteht ohne Pass zu spielen, dann steht es auch einem andern Verein zu...Und dem wollte man aus dem Weg gehen. Und dazu sind halt die Regeln da, das der Pass unmittelbar bis Spielende vorliegen muss... Jeder andere Verein bei uns hätte auch Einspruch eingelegt...

  • Zitat

    Original von HBSC2005
    Grüßt euch! Also bei uns kam es zu der Situation, wir bekommen ein Elfer! Der Schütze rennt an und trifft nicht, der Keeper hält den Ball fest. Der Schiedsrichter pfeift zurück weil angeblich Spieler der gegnerischen Mannschaft zu früh im Strafraum waren. Der Strafstoß wird wiederholt, der Schütze der aber versagt hat tritt nicht mehr an. Wir wechseln den Schützen aus und der neue trifft. Der Treffer wurde gegeben. Es kam aber zu Behauptungen das man den Schützen beim Strafstoß nicht wechsel darf!?!


    Der Schütze darf in so einem Fall gewechselt werden.