Füchse stark

  • Hallo erstmal ich weiß ja nicht ob Ihr schon wusstet das....



    ...die Füchse letzten Sonntag gegen Lichtenberg echt super gespielt haben. Obwohl die Mannschaft in dieser Zusammenstellung noch nicht lange zusammenspielt war es echt ein Genuss zuzuschauen. Flüssige Kombinationen eine doch schon recht starke Abwehr rund um Kemal Halat und den Abräumer Abu davor.


    Bemerkenswert auch der erst 16 jährige Patrik Baer der die Link Seite im Stil eines Philipp Lahm bearbeitet.


    Der 2:0 Sieg war mehr als verdient. Mal abgesehen von den ersten 10 Minuten der zweiten Hälfte waren die Füchse auf Gegnersplatz die überlegene Mannschaft.Auch wenn gegen den KSC am Sonntag am Freiheitsweg noch nicht das Stammteam spielen kann wird dieses Spiel trotzdem schon Richtungsweisend sein.


    Sollte es den Füchsen gelingen den KSC zu schlagen wird es nur ein Team diese Saison gegeben. Erstklassiger Fünftligafussball.


    :razz:

  • Die Füchse sind dieses Jahr aber tatsächlich sehr stark. Besser als in der letzten Saison. Ich erwarte einen Zweikampf mit den ebenfalls guten KSCern

  • Was die Füchse letztes Wochenende gezeigt haben war nicht starke das war echt gut. Wie gesagt. Es hat selten so ein Spass gemacht Fussball Live zu erleben.


    Und das ohne 3 Stammspieler 8)

  • In Berlin darf man sobald man in den A-Jugend Bereich kommt mit Sondergenehmigung und Arztattest im Männerbereich spielen in Brandenburg zum Beispiel ist es so das man erst im Männerbereich spielen darf wenn in der laufenden Saison 18 wird ->Ausnahme wenn es Auswahlspieler sind dürfen sie ebenfalls im jüngeren Jahrgang schon spielen.

  • Zitat

    Original von dastalent71
    Goalie


    danke für die infos, dann hat berlin wohl die alten ddr vorschriften übernommen :biggrin:


    ......


    Da irrst Du aber gewaltig !


    Meck-Pom hat noch die alten DDR-Ornungen z.T. übernommen.
    Berlin und Brandenburg gehen mit der Jugendordnung des DFB konform - und da war das schon so, als ein Franz Beckenbauer noch 16 Jahre alt war.


    Außerdem hat's doch in der ehemaligen DDR keine Sau interessiert wenn ein Andy Thom, Falko Götz, Frank Eigendorf, Peter Ducke oder sonst wer mit 16 in der 1. Herrenmannschaft gespielt haben. Das wurde angeordnet.


    für den BFV gilt : ( Berliner Fussball Verband ) :


    §11 (Jugendordnung) Freigabe von Junioren für Herren- und
    Frauenmannschaften

    1. Junioren dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- oder
    Frauenmannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen gilt der Junior als
    nicht spielberechtigt. Seinen Verein treffen die spieltechnischen
    Folgen nach den Vorschriften der Spielordnung. Außerdem wird der
    betreffende Verein bestraft. Gegen den Junior kann eine
    Erziehungsmaßnahme verhängt werden.


    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solche, die das 18.Lebensjahr
    vollendet haben, kann der Verbandsjugendausschuss eine
    Spielerlaubnis für 1. und 2. Herrenmannschaften ihres Vereins
    erteilen. Die Spielerlaubnis für Juniorenmannschaften bleibt daneben
    bestehen.


    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung
    einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die
    erste Amateurmannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer
    DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes
    angehören, oder die Spielberechtigung für einen Lizenzverein
    besitzen.


    Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich
    die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft
    seines Vereins, sofern ihm die nach dem Lizenzspielerstatut
    erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.
    Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
    31
    a) schriftlicher Antrag des Vereins
    b) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen
    Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom
    zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes, soweit der
    Junior nicht bereits das 18.Lebensjahr vollendet hat.
    Gehört der Junior einem Mutterverein an, dessen Tochtergesellschaft
    am Spielbetrieb der Lizenzligen teilnimmt, so erstreckt sich die
    Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenzligamannschaft der
    Tochtergesellschaft, sofern ihm auch die nach dem Lizenzligastatut
    erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird. Der Antrag gemäß Nr.2a) ist in
    diesem Fall vom Mutterverein und der Tochtergesellschaft gemeinsam
    zu stellen.


    Für Meck-Pom :


    § 10 ( Jugendordnung ) Einsatz in Herren- bzw. Frauenmannschaften
    1. Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft spielen.
    2. A-Junioren können nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Herrenmannschaften eingesetzt werden.
    B- Juniorinnen des älteren Jahrganges können in Frauenmannschaften eingesetzt werden. Gleiches gilt, wenn eine Juniorin das 16. Lebensjahr vollendet hat.
    Für Juniorinnen ist die schriftliche Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters
    dem zuständigen Staffelleiter vorzulegen.
    3. Jugendliche verlieren nach einem Einsatz in einer Herren- bzw. Frauenmannschaft die Spielberechtigung für ihre Altersklasse nicht.


    Für Brandenburg :


    Da keine gesonderte Jugendordnung vorhanden, gilt


    § 1 ( Spielordnung )
    Spielregeln
    Die vom Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) und dessen Vereinen veranstalteten Fußballspiele sind, soweit nicht die Sonderregelung des § 5 eingreift, nach den Spielregeln
    der FIFA, den Vorschriften des allgemein verbindlichen Teils der Spielordnung des DFB, den Bestimmungen dieser Spielordnung sowie den amtlichen Ausführungsbestimmungen des DFB, des NOFV und des FLB durchzuführen. Für den Jugendspielbetrieb sind die
    entsprechenden Jugendordnungen des DFB und FLB verbindlich
    .


    § 6 (DFB - Jugendordnung)


    Freigabe von Junioren für Frauen- und Herren-Mannschaften


    1. Junioren/Juniorinnen dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren- bzw. Frauen-Mannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren/Juniorinnen nicht spielberechtigt. Die Vereine bzw. Tochtergesellschaften tragen dann die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der maßgeblichen Spielordnung. Außerdem werden die betreffenden Vereine und Tochtergesellschaften bestraft. Gegen die Junioren/Juniorinnen können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.


    2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Herren-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Junioren-Mannschaften bleibt daneben bestehen.



    Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Amateur-Mannschaft möglich. Dies gilt für Spieler, die einer DFB-Auswahl oder der Auswahl eines Mitgliedsverbandes angehören oder die eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein oder Amateurverein mit Leistungszentrum gemäß § 7b besitzen.


    Gehört der Junior einem Verein der Lizenzligen an, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Lizenz-Mannschaft seines Vereins, sofern ihm die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligastatuts erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird.


    Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:


    schriftlicher Antrag des Vereins,


    schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Unbedenklichkeitsbescheinigung eines vom zuständigen Mitgliedsverband anerkannten Sportarztes, soweit der Junior nicht bereits das 18. Lebensjahr vollendet hat.


    Die Ländesverbände können als zusätzliche Voraussetzung ebenfalls regeln:
    sofern der Junior den Verein wechselt, eine im Zeitpunkt des Vereinswechsels am Spielbetrieb teilnehmende A-Junioren-Mannschaft des aufnehmenden Vereins.
    Gehört der Junior einem Mutterverein an, dessen Tochtergesellschaft am Spielbetrieb der -Lizenzligen oder der Regionalliga teilnimmt, so erstreckt sich die Ausnahmegenehmigung zusätzlich auf die Mannschaft der Tochtergesellschaft. Für die Lizenz-liga-Mannschaft gilt dies nur, sofern ihm auch die nach der Lizenzordnung Spieler des Ligastatuts erforderliche Spielerlaubnis erteilt wird. Der Antrag gemäß Nr. 2. a) ist in diesem Fall vom Mutterverein und der Tochtergesellschaft gemeinsam zu stellen.


    B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spiel¬erlaubnis für alle Frauen-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Juniorinnen-Mannschaften bleibt daneben bestehen. Absatz 4 gilt entsprechend.


    Ein Einsatz in einer Frauen-Mannschaft darf jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende (Freitag bis Sonntag) erfolgen.


    3. Junioren/Juniorinnen mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 werden für sportliche Vergehen, deren sie sich im Spielbetrieb schuldig gemacht haben, nach den für den Spielbetrieb maßgebenden Vorschriften von den hierfür zuständigen Rechtsorganen bestraft.


    4. Junioren/Juniorinnen, denen die Spielerlaubnis für Herren- bzw.
    Frauen-Mannschaften nach Nr. 2 erteilt worden ist oder die Lizenzspieler geworden sind, verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die Juniorenmannschaften ihres Vereins oder für Auswahlspiele jeglicher Art der Junioren/Juniorinnen.


    5. Wegen der Verwendung eines Juniors oder einer Juniorin mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2. in der Herren- bzw. Frauen-Mannschaft seines/ihres Vereins oder in der Mannschaft der Tochtergesellschaft seines Vereins darf kein Junioren/ Juniorinnenspiel dieses Vereins abgesetzt werden.


    6. Junioren/Juniorinnen des älteren Jahrgangs eines Spieljahres sind die Spieler/Spielerinnen, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.


    Bleibt die Frage, ob sich die Meck-Pomler mit ihrer (alten DDR-) Regelung nicht ein bißchen zu weit aus dem Fenster gelehnt haben.
    imho können die nicht einfach mit ihrer Jugendordnung - Bestandteile der höher gestellten DFB-Ordnung aushebeln, da sie ja schließlich dem DFB untergeornet sind.


    (Alle Angaben ohne Gewähr)