wenn die spieler u23 sind ist doch egal, so war es doch glaube ich die jahre immer zuvor. und weinhold ist glaube ich 19 und neumann...
Jap,Du kannst einen Spieler der U23 ist,immer in die 1. oder 2.verschieben.Ohne Spielsperre.Theoretisch ist es möglich,das ein 18 jähriger Samstag nachmittag in der 2.,Sonntag früh in der A-Jugend und Sonntag nachmittag in der 1. spielt.Und das jedes Wochenende.
FALSCH!!! Hier der entsprechende Paragraph der Spielordnung:
§ 68
Wechsel innerhalb des Vereins/Einschränkung der Spielerlaubnis
(1) Wechsel‐ und Einsatzbedingungen in und zwischen den Mannschaften hat ausschließlich der Verein zu
verantworten.
Wer beim Einsatz von Spielerinnen und Spielern in unterklassigen Mannschaften die Regeln der
sportlichen Fairness verletzt und Meisterschaft, Auf‐ und Abstieg sowie Pokalspiele beeinflusst oder zu
beeinflussen versucht, ist durch das Sportgericht zur Verantwortung zu ziehen.
(2) a) Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ihres Vereines sind
Spielerinnen/Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Pflichtspiele unterklassiger
Mannschaften dieser Altersklasse ihres Vereines (mit Aufstiegsrecht) spielberechtigt. Der dem
Spieltag folgende Tag ist der erste Tag der Wartefrist.
b) Die Kreisverbände können andere Regelungen treffen.
c) Die Einschränkung unter 2 a) gilt nicht für den Einsatz in Frauen‐ und Herrenmannschaften für
Spielerinnen/Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, außer an den
letzten vier Spieltagen der unterklassigen Mannschaft.
(3) An den letzten vier Spieltagen sowie nachfolgenden Entscheidungsspielen der jeweils betreffenden
Spielklassen und Pokalspielen in diesem Zeitraum sind auch Spielerinnen/Spieler, die das 23. Lebensjahr
am 01.07. noch nicht vollendet haben, erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen spielberechtigt.
Gleiches gilt für Spieler nach einem Einsatz in einer Mannschaft der 3.Liga, Regional‐ oder
Oberligamannschaft gemäß § 11 a.
(4) Eine Spielerin/ein Spieler mit einem gültigen Spielerpass ist darüber hinaus in einer unteren Mannschaft
nicht spielberechtigt, wenn sie/er in mehr als der Hälfte der Meisterschaftsspiele der höherklassigen
Mannschaft mitgewirkt hat (dazu zählen auch Spieler, die am 01.07. das 23.Lebensjahr noch nicht
vollendet haben):
‐ zwischen deren 1. und 2. Halbserie (vorgezogene Meisterschaftsspiele der 2. Halbserie im
gleichen Kalenderjahr lt. Rahmenterminplan zählen zur 1.Halbserie, aber keine Nachholespiele)
‐ nach deren letzten Spiel der 2. Halbserie
(5) Spieler, welche von den Rechtsorganen eine Sperre für Pflichtspiele erhalten haben, sind gesperrt für die
festgelegte Anzahl von Pflichtspielen der Mannschaft, in welcher das Vergehen begangen wurde, das zur
Sperre führte.
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An diesen Pflichtspieltagen ist der gesperrte Spieler/die Spielerin generell für alle anderen im SFV, den
Bezirks‐ und Kreisverbänden auszutragenden Pflichtspiele seines/ihres Vereins nicht spielberechtigt.
An Tagen, an denen diese Mannschaft keine Pflichtspiele austrägt, kann der Spieler in anderen
Mannschaften des Vereins zum Einsatz kommen (Wartefristen sind zu beachten).
(6) Das Wochenende Freitag bis Sonntag zählt bei Sperrfristen durch die Rechtsorgane als ein Spieltag und
ist als Einheit zu betrachten. Eingeschlossen sind an Sonntage direkt anschließende Feiertage.
(7) Zieht ein Verein eine Mannschaft in der laufenden Meisterschaft zurück, so wird der Einsatz dieser
Spieler in den unteren Mannschaften seines Vereins auf vier Spieler/Spielerinnen begrenzt, die in der
höherklassigen Mannschaft mehr als 50% der Meisterschaftsspiele bestritten haben.
(8) Eine nach § 69 (5) erlangte Spielberechtigung für die Junioren‐Bundes‐ und Regionalliga gilt nicht für die
anderen Juniorenmannschaften des Vereins.