Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle kleinen Vereine, die sich keine Vertragsamateure leisten können. Wenn diese sogenannten " kleinen Vereine" einen Fehler begehen gibts sicher Punktabzug. Wenn man schon mit Geld um sich schmeißt und seinen Kader zusammenkauft sollte man auch die Spielregeln beherrschen ! Wenn ein Spielerpass abgelaufen ist, so ist er ungültig und der Spieler spielt unberechtigt.
Die Spielerpässe wurden dem Vernehmen nach von den Vereinen ordnungsgemäß verlängert, nur scheint es beim Verband falsch bearbeitet worden zu sein.
Jeder Verein wird für ein kleines Vergehen bestraft!
Wer "BESTRAFT" den BVF DRESDEN???
Das können nur die Mitgliedsvereine machen. Die können auf den Verband einwirken, müssen sich halt mal zusammentun und ihre Egoismen besiegen.
Stimmt,haste Recht!!Nach gestern aber trotzdem wieder aktuell.
Ja, aber das Problem stellt sich bei fast allen Entscheidungen des Verbandsgerichts. Egal, ob diese nun zweifelsfrei sind oder nicht. Allein die Anrüchigkeit - also die theoretische Möglichkeit der Kungelei - sorgt dafür, dass Entscheidungen des Verbandsgerichts von vornherein schief angesehen werden. Das macht es natürlich leicht, da an eine Verschwörungstheorie zu denken. Sollte der Verband für die Zukunft überdenken - finde ich.
Geld regiert die Welt, und nun auch die Bezirksliga Dresden. Davon scheint ja in H., BM. und M. genügend vorhanden zu sein, wenn man jetzt feiert, für die gen. Versäumnisse nicht entsprechend bestraft zu werden! Die Pinats (Geldstrafen) sind da kein Laster. Das Urteil ist eine Riesensauerei!!! Da sollten einige der Herren im BVF, samt Staffelleiter, Sport- und Verbandsgericht sich mal fragen, ob sie ihre Tätigkeit korrekt und rechtens bestreiten ...
P.S.: Wer überprüft eigentlich bei der Passkontrolle, ob hinter der RNr. 7 wirklich der Spieler Max Mustermann steckt. Im Nachwuchsbereich (im Kreis Meißen sind hinreichend Fälle bekannt) ist es gang und gebe, daß nicht immer der Spieler lt. Spielerpass mit dem auf dem Spielfeld identisch ist. Wer sagt, dass der Spieler einen Vertrag in diesem Verein hat und damit der Spielerpass nicht mehr gültig ist, bloß weil der Vertragsstatus abgelaufen ist ...
Wenn das im Nachwuchsbereich Gang und Gäbe sein soll, dann müssen die benachteiligten Vereine halt auf den Tisch hauen und die Durchsetzung der Regeln verlangen. Merke: Wo kein Kläger, da kein Richter. Also Beweise sammeln, Protest gegen die Spielwertung einlegen und hartnäckig bleiben. Steter Tropfen höhlt den Stein!
Geld regiert die Welt würde ich bei diesem Urteil nicht sagen. Denn es ist kein schuldhaftes, vorsätzliches Versäumnis nachzuweisen. Die Vereine mussten in dem Glauben sein, alles richtig gemacht zu haben. Wenn man dann erst am sechsten Spieltag diese vermeintlichen "Verstöße" entdeckt haben will, dann ist das vielmehr als entlastendes Indiz für die betroffenen Vereine zu werten.
Auch wenn es müßig ist, das zu erwähnen: Ich glaube, ich bin der Letzte, der dieses Verbandsgericht und diesen Bezirksverband jemals entlasten würde. Und Jeder, der meine Meinung zu diesen beiden Gremien kennt, würde sich auch sehr darüber wundern, aber bei diesem Fall war das jetzt gefällte Urteil das einzig Vernünftige.