...- Also handelt es sich hier um ein Ereignis, das weder von den Organen des NOFV zu beeinflussen ist noch bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelung berücksichtigt werden konnte!Deshalb kommt hier Punkt 11 der Auf-und Abstiegsregelung 2015/2016 für die Oberliga zur Anwendung:"Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des NOFV nicht zu beeinflussen sind und bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist das Präsidium des NOFV berechtigt, Sonderregelungen zu treffen .", siehe Link...
Da bin ich anderer Meinung. Das Berufen auf diesen Gummi-Paragraphen hätte man im gleich gelagerten Fall vor einem Jahr mit Augenzudrücken noch geradeso akzeptieren können. Seit aber die Thüringen-Liga bereits in der vergangenen Saison fast ohne Aufsteiger zur Oberliga dagestanden hatte (zur Erinnerung: Wismut Gera hatte als einziger Verein die Oberliga-Meldung abgegeben, gleichzeitig aber erklärt, nur als Meister das Aufstiegsrecht wahrnehmen zu wollen - da sie nur "Vize" wurden, mussten die Geraer geradezu "überredet" werden, das Auftiegsrecht trotzdem wahrzunehmen)
war die Gegebenheit, dass es aus einem (oder möglicherweise sogar mehreren) Landesverband eben auch gar keinen Aufsteiger geben könnte, bekannt.
Das damit jegliche Vorraussetzungen für diesen "Punkt 11" ("...bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelung berücksichtigt werden konnten...) entfallen, liegt eigentlich klar auf der Hand.
Als logische Reaktion vom Verband auf diesen bereits 2015 fast eingetretenen "Spezialfall" hätte es diesbezüglich eine genaue Regelung bzw. Festlegung im Rahmen der Auf-u. Abstiegsregel geben können, bzw. geben müssen, so wie es diese Regelungen für anderere spezielle Gegebenheiten (Aufstiegsnachrücker innerhalb der jew. Landesligen, Nichtmeldung von MS auf Nichtabstiegsplätzen, Abhängigkeit der Anzahl von Absteigern vom Auf/Abstieg zwischen 3.Liga/RLNordost) bereits gibt.
Sollte sich der NOFV nun dennoch auf diesen Gummi-Paragraphen berufen, hat er ein Problem, welches vielleicht erst auf den zweiten Blick nachvollziehbar ist:
Erinnern wir uns an die Situation in der Endphase der letzten Saison mit: Erweiterung der Regionalliga, günstiger Auf- u.Abstiegssituation zwischen 3.Liga und RL Nordost, freiwillige Abstieg von zwei Vereinen aus der OL Nord und der Auflösung von vier Profi-Reserven. Auch ohne sportlichen Abstieg aus der OL waren nach der ursprünglichen Auf- u.Abstiegsregel noch drei Plätze frei. Um diese nachträglich zu besetzen, hatte der NOFV sich hier m.E. völlig zurecht, auf diese "Sonderregelung" berufen. Dazu gab es auch eine ausführliche offizielle Begründung durch den NOFV. Was man dort nicht direkt lesen konnte, was aber jeder Verband berücksichtigen muss, wenn er, quasi als "letztes Mittel", zu dieser "Sonderregelung" greift: Es sollte absehbar sein, dass die getroffenen Beschlüsse keine rechtlichen Angriffspunkte bieten. Deshalb konnte der NOFV letztes Jahr diese Sonderregelung auch mit guten Gewissen beschließen. Es waren keine Interessenkonflikte absehbar. Aktuell liegt aber der Fall ganz anders. Weniger, weil er keinesfalls "unvorhersehbar" war, eher, weil es, neben dem "Vize" aus Sa.-Anhalt auch noch andere gleichberechtigte Interessenten gibt, wie ich schon in meinem vorigen Beitrag schrieb. Ob diese, aus den von dir angeführten oder noch anderen Gründen bzw. Bedingungen tatsächlich "besonders scharf darauf wären", in der Oberliga zu starten, steht auf einem anderen Blatt. Wo kein Kläger... aber wenn von denen unbedingt jemand in die Oberliga hoch- bzw. bleiben will, hat er m.E. gute Chancen für eine Klage gegen diesen NOFV-Beschluss.