Eine verbandsgerichtliche Entscheidung aufgrund einer Klage seitens von Stern 1900, bei negativen Ausgang auch noch vor einem odentlichen Gericht bis zum 30.Juni?
Da ist Skepsis angesagt! Im Übrigen, alle bestätigten Teilnehmer genießen ab 01.Juli Vertrauensschutz bezüglich zugesagter Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga für die Saison 2016/2017.
Der Einwand ist gerechtfertigt.Vor allem der Hinweis auf den "Vertrauensschutz ab 1.Juli" ist wichtig, woraus sich also, aus meiner Sicht, diese drei Möglichkeiten ergeben (kann gern ergänzt werden):
1.Der NOFV gibt seine beiden Fehler zu (unvollständige Auf- u. Abstiegsregel u.deren nachträgliche, u. deshalb rechtlich nicht gedeckte, Änderung v. 17.05.16), und belässt die OL bei 31 MS entsprechend der eigentlich gültigen und rechtlich
gesicherten Auf- u. Abstiegsregel.
Vorteil: Damit ist die Sache "klagefest"(eine Klage des SFC Stern und/oder anderer Vereine - weitere LL/VL-Vize, aber auch Straußberg oder FFO - hätten in dieser Situation m.E. sehr geringe Chancen) Die betroffenen Vereine u. Landesverbände
hätten endlich Planungssicherheit.
Nachteil: Schade um den vergeudeten OL-Platz bei doch noch recht zahlreichen Bewerbern. Eine schnelle Entscheidung (bis spätestens 30.06.) ist erforderlich, sonst tritt dieser "Vertrauensschutz" ein und man wäre defacto bei meiner "Möglichkeit 3".
2.Der NOFV gibt seine beiden Fehler zu, lässt aber dem eigtl.Oberligabsteiger den nachträglich zugestanden Platz in der OL, erkennt aber auch gleichzeitig an, dass das gleiche Recht auch für zusätzliche Aufsteiger aus den Landesligen (ich schreibe absichtlich in der Mehrzahl!*) gilt!
Vorteil: Damit würde man einer Klage höchstwahrscheinlich aus dem Wege gehen, die betroffenen Vereine u. Landesverbände hätten endlich Planungssicherheit, wenn hier nicht ewig gezögert wird.
Nachteil: Die OL könnte sich ziemlich "aufblähen", evtl sogar zu 18'er Staffeln, die Festlegung einer hohen Absteiger-Anzahl wäre dann wohl die Folge.
3.Der NOFV zeigt sich weiter ignorant belässt es beim jetzigen"Status Quo"(darauf läuft es wohl laut diesem FuPa-Artikel auch hinaus) und riskiert eine Klage des SFC Stern u. evtl. weiterer Vereine* (Waltersdorf, Greifswald, IMO Merseburg, Grimma/Chemie).
Somit kommt es wohl (mindestens) zu dem von Hansestädter vermuteten Scenario.
Vorteil: ? (darf gern ergänzt werden, mir fällt dazu erst mal nichts ein) - Die Hoffnung auf vorgesehene Staffelstärke von je 16 MS in der OL dürfte sich nur erfüllen, wenn doch niemand klagt.
Nachteil: Die Endgültige Festlegung der Oberliga-Zusammensetzung wird sich ewig verzögern, das betrifft nicht nur die auf OL-Teilnahme hoffenden Vereine, sondern auch die Landesverbände bzw.Spielklassen bis hinunter in die KK! (Die betroffenen
Landesverbände wären deshalb wohl gut beraten, wenn sie jetzt ähnliche Festlegungen träfen wie die von Hansestädter o.angeführten Festlegung des LFV M.-V.)
Die Klage des SFC Stern u. evtl. weiterer Vereine (s.o.u.u.) hätte in dieser Situation, so wie ich das sehe, gute Chancen - letztendlich wäre auch hier eine "aufgeblähte" OL gut möglich!
*Paradox wäre es, wenn sich der SFC Stern (m.E. mit Recht)
-einerseits darauf beruft, dass die auf Basis des nachträglich in die Auf- u. Abstiegsregel eingefügten "Punkt 12" getroffene Entscheidung "verringerter Abstieg aus der OL" nicht gültig sein kann
- andererseits der SFC Stern aber gleichzeitig auf ein "Vorrecht" vor den anderen Vizemeistern der Verbände besteht:
Dieses "Vorrecht" würde lediglich auf dem zusammen mit "Punkt 12"verabschiedeten "Punkt 13" der ominösen Auf- u. Abstiegsregel-"Ergänzung" beruhen, also in gleicher Weise gültig, bzw. eher ungültig, sein!
Wenn sich von den anderen "Vize" aber keiner rührt (klagt), haben diese Vereine wohl ggfs eben Pech (oder
kein wirkliches Interesse an der OL)...hier dürfte gelten:"Jeder stirbt für sich allein"
Wie auch immer, es bleibt spannend
Ja, leider, muss man in diesem Fall wohl sagen.