Dies ist aber eine rechtstaatswidrige Forderung, da diese grob gegen den Grundsatz der Verhältniismäßigkeit verstößt!
ich sehe da keinen verstoß. wenn ich die härteste strafe fordere, die möglich ist, dann gilt das ja eigentlich nur unter berücksichtigung dieses grundsatzes.
grds. wäre es wohl sinnvoll bei solchen spielen > gästefans nicht zulassen und efrtig ist das. wenn man sich überlegt, dass die jeweiligen fanszenen, sich wochenlang nur überlegen, wie sie was ins stadion bekommen, kann man das schon als geisteskrank bezeichnen.