Zitat
Original von dastalent71
gafährliche kv scheidet wohl aus, da man ihm ja eh keinen vorsatz nachweisen kann, fahrlässige kv würde ich hier glatt durchgehen lassen.
Also vorsätzliche Körperverletzung ist hier gar nicht sooo abwegig. Es gibt ja auch bedingten Vorsatz. Das heißt, man muss den Erfolg "billigend in Kauf nehmen". In der Praxis schließt man hierauf sehr häufig aus der Art und Weise der Tatbegehung, nach dem Motto, wer so einsteigt, dem isses egal, ob dem anderen die Knochen splittern, wobei man, wie gesagt, im konkreten Fall berücksichtigen muss, dass es während eines Fußballspiels passierte und auch unschöne Fouls bis zu einer bestimmten Grenze "sozialadäquat" sind.
Gefährliche Körperverletzung kommt nur in Betracht, wenn man den Stollenschuh als "gefährliches Werkzeug" ansieht. Es gibt allerdings auch noch die Alternative der "das Leben gefährdenden Behandlung", denn Leonhardt meint ja im Spiegel-Interview, dass das hätte tödlich enden können... 
Allein an diesen kurzen juristischen Ausführungen merkt man meiner Meinung nach aber schon, dass dieses Foul eigentlich nicht in einen Gerichtssaal gehört...