ZitatOriginal von FNEX
Irgendein BRD Richter :naja: hat ja diesen ominösen Durchsuchungsbefehl (nach Vorlage welcher Beweise (!) durch Polizei u.o. Staatsanwalt ? -> kann man das veröffentlichen? Hallo Presse?) unterschrieben und somit diesen Einsatz formaljuristisch legimiert, also Polizei und SEK den Freibrief ausgestellt... :???:
Wohl das Ende der vielbeschworenen "Gewaltenteilung"... :sad:
Voraussetzung für einen Durchsuchungsbeschluss ist der sog. "Anfangsverdacht", eine ziemlich geringe Verdachtsstufe, bei der das Vorliegen einer Straftat nicht völlig abwegig sein darf. Und Beweismittel hatte die Polizei sicher genug. Laut "Berliner Zeitung" sollen sie zuvor Telefone abgehört haben etc. (Und das glaube ich unbesehen.)
Und dass der Durchsuchungsbeschluss auf Antrag und nach Vorlage der StA von einem Richter erlassen wird, ist nicht das Ende sondern das Wesen der Gewaltenteilung...