Die Grundrechte regeln, wie weit der Staat in die Rechte des Einzelnen eingreifen darf. Und Art. 3 GG verpflichtet eben (nur) den Staat (deswegen auch "vor dem Gesetz"), alle gleich zu behandeln. (Das gilt dann nicht, wenn es einen sachlichen Grund für eine Ungleichbehandlung gibt, z.B. Kapazitätsbeschränkungen an Unis oder so).
Im Verhältnis zwischen Privatpersonen, und eine solche ist Yesilurt, gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, d.h., ich entscheide selbst, mit wem und zu welchem Preis ich Verträge schließe, oder eben nicht schließe. Wenn Yesilurt 10 Euro verlangt, könnt ihr sagen, machen wir nicht. Wenn ihr aber in den sauren Apfel beißt, weil euch der BFC letztlich auch diesen Zehner wert ist, dann ist das doch wirklich eure freie Entscheidung, auch wenn sie euch nicht passt.
Der Wucherparagraph soll nur verhindern, dass jemand seine Marktmacht auf krasse Weise missbraucht, z.B. durch extrem hohe Zinsen für ein Darlehen etc.
Letztlich ist es wirklich wahr: So funktioniert Kapitalismus. Ich habe in diesem Jahr fast 60 Euro für U2 und fast 70 Euro für Depeche Mode ausgegeben. Das finde ich auch wahnsinnig viel, aber wegen der großen Nachfrage können sich das die Veranstalter eben leisten. Und so lange die Leute, also auch ich, das zahlen, wird es sich nicht ändern (Angebot und Nachfrage).
Die einzige wirkunsgvolle (und legale) Möglichkeit, Yesilurt zu zeigen, wo die Grenzen sind, sehe ich deshalb nur in einem Boykott des Spiels...