Politik bleibt ungestraft
Auszug aus dem Ruppiner Anzeiger:
"Nun kommt auch die Gesellschafterversammlung ungeschoren davon. Zwar berief sich Liefke auf die Kommunalverfassung, in der es heißt: „Verletzt ein ehrenamtlich Tätiger vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er der Gemeinde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Allerdings galt dieser Passus zum Zeitpunkt der Aufsichtsratsentlastung noch nicht, womit laut Lorenz die Rechtsgrundlage für Schadensersatzansprüche fehlt. Eine tiefergehende Prüfung erübrigte sich damit.
Allein den Stadtwerken ist durch den MSV-Skandal ein Schaden von mehr als 600 000 Euro entstanden. Manche Schätzungen gehen sogar von rund einer Million Euro aus, die der kommunale Energieversorger durch ungerechtfertigte Zahlungen und Dienstleistungen an den Sportverein verlor."