Hallo BFC'er,
nach einem sehr guten Mittagessen gleich so viele Fragen.
Also die Tatsachenentscheidung ist wirklich eine kommplizierte Sache.
z.B. Enscheidet der Schiri auf ein Tor, ist es eine Tatsachenentscheidung. DIese ist dann nicht mehr anfechtbar. Auch wenn man es damals bei Bayern gegen Nürnberg gemacht hat. (Ist übrigens jetzt nicht mehr erlaubt.) Also alles was der Schiedsrichter macht hat bestand.
Außer er begeht einen Regelverstoß. Z.B. zeigt er einem Spieler die gelbe Karte zweimal. Dann kann dies nach dem Spiel durch einen Protest angefochten werden.
Zum Auswechseln des Schiris kann ich nur soviel sagen, das es bisher noch nicht soweit gekommen ist. Auch wenn er nur schlecht ist.
Dies kann man nur regeln, in dem dieser dann danach in der jeweiligen Klasse nicht mehr pfeift oder erst mal eine längere Pause einlegen muss.
Falls Mannschaften das Spielfeld aus Protest verlassen sollten, wird es zu einem Abbruch kommen. Wie dann die Gerichte entscheiden dazu kann ich dann nichts mehr sagen. Ob es eine Wiederholung gibt, oder beide das Spiel als verloren gewertet bekommen..... Da gibt es ja einige Möglichkeiten.
Das einzige was auf jedenfall bleiben wird, sind z.B. Rote Karten. Also ein Spieler hat vorher einen anderen geschlagen oder so. Der wird dann erstmal nicht mehr spielen.
Ich hoffe das war ein wenig aufschlussreich. Also mit Fussballregeln kenn ich mich aus. Aber wenn es um die Spielordnung geht, da müsste ich auch erst einmal nachschlagen. =)