Beiträge von 16321


    Nur ganz kurz eine Antwort:


    zu 1. Dem normal informierten ehemaligen DDR-Bürger ist bekannt, dass das genannte Symbol für allerlei Schutz- und Sicherheitsorgane stand. Somit hat unter diesem Symbol nahezu die Hälfte der DDR-Bevölkerung ihren Wehrdienst abgeleistet, ohne sich dabei strafbar zu machen oder sich als Verbrecher zu fühlen. Dies hinderte das Bundespatentgericht nicht an seiner Beschlussfassung. Vom Freistaat Bayern aus gesehen (dort hat dieses Gericht seinen Sitz) sieht die ehemalige DDR und alle ihre Symbole immer noch gefährlich aus.


    zu 2. Demnach müsste der DFB nunmehr das Staatswappen der DDR in allen Stadien verbieten, denn am gleichen Tag erlies das gleiche Gericht auch einen ähnlichen Beschluss in Bezug auf dieses (auch dort einsehbar). Glaubst du wirklich solchen Unsinn? Die Anstößigkeit und Sittenwidrigkeit bezieht sich einzig und allein auf die Schutzfähigkeit einer Marke. Die Vermarktung stünde in einem solchen Fall jedem zu. Ich gebe zu dass ich z.Zt. nicht die genauen Anforderungen des DFB kenne. Für Übertragungen und Publikationen benötigt man auf jeden Fall kein Markenrecht am Logo eines Fussball-Vereins. Das daraus enstehende Produkt ist schlussendlich ja auch wieder vom Kunsturheberrecht geschützt.


    zu 3. Ich habe auch schon Frauenzeitungen gelesen, verstehen tue ich die Frauen trotzdem oft nicht!

    Ich mache es mal kurz: Ich habe immer Interesse, meinen Horizont zu erweitern. Deshalb habe ich ganz, ganz viele Markenrechtsentscheidungen gelesen, mir von einem Markenrechtsfachanwalt mir Unklares erklären lassen usw.


    Vor der Wahl der beiden Anwälte in den Wirtschaftsrat wurde gesagt, dass sie sich um diese Angelegenheiten kümmern sollen und zwei andere Anwälte, die Mitglied des Vereins sind waren an Markenrechtsprozessen beteiligt, in denen auch das BFC Logo eine Rolle spielte. Bei den Summen, um die es gehen würde, kannst Du ja gern mal ausrechnen, was ein guter Markenrechtsanwalt durch die Instanzen kosten würde...
    Und für den Rest Deines Beitrages: Das BFC Logo ist zu schützen. Es ist geschützt. Und rundherum auch viele einzelne Dinge. Ein Prozess kommt ohnehin nicht mehr in Frage, jedenfalls nicht für die anstehenden Probleme.


    :nein: using the brain to storm a problem! :ja:


    http://juris.bundespatentgeric…pos=9&anz=412&Blank=1.pdf


    Guten Abend Maja!


    Offensichtlich hast du kein Interesse, deinen Horizont wirklich zu erweitern. Du bemühst immer wieder die gleichen Behauptungen und kommst überhaupt nicht auf die Idee, dass du dich evtl. irrst, bzw. deine Hinweisgeber.


    An drei Stellen deines Beitrages verweist du auf die Anwälte im Verein. Mir ist nicht bekannt, dass einer der Herren seinen Schwerpunkt auf das Gebiet des Marken- und Patentrechts gelegt hat, geschweige denn Fachanwalt auf diesem Gebiet ist. Gerade dadadurch, dass dieses Rechtsgebiet eng mit internationalem (EU-) Recht verwoben ist, muss man hierfür schon seinen Schwerpunkt nahezu ausschliesslich auf dieses Rechtsgebiet gelegt haben, um erfolgreich agieren zu können.


    Selbstverständlich erfährt man die Zuständigkeiten der einzelnen Richter, wenn man sich nur bemüht.


    Du meinst, ein Höllen-Engel hat vor Gericht die gleiche Chance wie ein gemeinnütziger Verein. Diese Meinung akzeptiere ich, denn ich will ja nicht unbedingt deinen Glauben an unseren Rechtsstaat erschüttern. Wenn du jedoch Wissen dem Glauben vorziehst dann empfehle ich herauszufinden, welche Richter sich mit welchen Anwälten in welchem Restaurant an welchem regelmäßigen Tage im Monat zum Brunch treffen (im konkreten Fall). Wenn du dann noch etwas mehr wissen willst über unser Rechtssystem kann ich dir auch Treffen von Richtern (aLG), Staatsanwälten, LKA-Beamten und Strafverteidigern empfehlen. Diese reden dann natürlich nur über die Familie, das Wetter und gemeinsame Erlebnisse aus der Studienzeit. Auf keinen Fall kommt es dort zu Absprachen und erst recht gibt es für einen Richter nicht die Möglichkeit, eine Akte auf seinen Tisch zu bekommen, die dort nach der Geschäftverteilung nicht hin gehört.


    Sei zufrieden, dass du nicht Jura studiert hast, es bewahrt dir halt deinen Glauben!


    Da du aber den Weg durch die Instanzen erwähnst: In einer Entscheidung vom 17.07.08 (Az: 26 W (pat) 69/05) hat das Bundespatentgericht der Eintragbarkeit eines Wappens der ehemaligen Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR widersprochen. Begründet wird dies unter anderem auch damit, dass eine Mehrheit der Bevölkerung dies als anstößig empfinden könnte.


    Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist es fraglich, ob dem Logo des BFC Dynamo überhaupt Markenschutz gewährt werden dürfte, handelte es sich doch bei der SV Dynamo um die Sportorganisation dieser Organe im Allgemeinen und beim BFC um das Lieblingsspielzeug des Ministers für Staatssicherheit im Besonderen. Kommentare wie die des Users "Willy..." dürften sich zur Genüge im Internet finden lassen und wären von hoher Beweiskraft für die "Anstößigkeit des BFC-Logos".


    Ob es dem BFC Dynamo aber nutzen würde, wenn dieses Logo nicht zu schützen wäre, bezweifle ich. Um jedoch die Forderungen des DFB zu erfüllen wäre dies ein Alternativweg!


    Ich verstehe nicht, warum man mindestens 9 Semester (i.d.R. aber weit länger) Jura studieren muss, man kann sich doch einfach ein paar Büchlein kaufen und schon ist man informiert. Auch die vielen Jahre, bis man sich Fachanwalt nennen darf sind verschenkte Zeit, dafür gibt es ja das Internet. Falls man dann doch irgendwo nicht durchblickt hat man ja Freunde oder Bekannte, welche glauben, sie hätten "die Weisheit mit Löffeln gefressen". Meine Erfahrung lehrt mich, dass jedoch meist nicht Weisheit sondern Grütze auf dem Löffel war.


    Wie ich dir bereits empfahl, beschäftige dich mal mit der Farbe Magenta und wenn Du gerade beim Recherchieren bist, dann versuche mal herauszufinden, welche Richter bei einem evtl. Rechtsstreit als zuständige Richter die Sache auf den Tisch bekämen. Wenn du dies dann weist, dann informiere dich bitte, wie diese(r) Richter in der Vergangenheit bei Verfahren urteilte, bei denen zwischen den Interessen von Unternehmen und (gemeinnützigen) Vereinen abgewogen werden musste.


    Kleiner Tipp: Justizia hat nicht ohne Grund verbundene Augen. Sie schaut recht selten in Gesetzbücher sondern urteilt oft aus Überzeugung. Ob ein Engel aus der Hölle dann überzeugen kann überlasse ich deiner Mutmaßung und dann kannst du erneut mit einer Prognose über einen Verfahrensausgang in die Öffentlichkeit treten.

    ...dann weißt Du mehr.


    In diesem Fred und im gesamten Forum gibt es keinen User mit diesem Namen. Ist er Richter oder Fachanwalt für Markenrecht? Oder ist es ebenfalls eine Person mit Halbwissen, welches bekanntlich gefährlicher sein kann als Unwissenheit!


    Poste doch bitte mal einen Link zu dieser Quelle der Erkenntnis!

    @Lausitzer - die Rechtebsitzer können die Ausübung ihres Rechts nachweisen. Einschließlich Thiel. Die BFC-Online Seite wird zum Beispiel gesponsert von den Vermarktern des Logos - die im Auftrag des Besitzers handeln. Ganz schlechte Aussichten im Prozess.


    Woher nimmst Du eigentlich all deine Weisheiten, Jura-Studium oder Internet? Ich vermute mal Internet und Hörensagen. Wenn Du aber schon das Internet nutzt dann beschäftige dich mal mit der Farbe Magenta und den entsprechenden, hierzu ergangenden Beschlüssen. Firmen mit weit älteren Markenrechten (eingetragene Rechte und Rechte durch dauerhafte Nutzung) mussten feststellen, dass ...


    ... aber beschaffe Dir Dein Wissen doch selbst!