Du tust ja so, als hätte es noch keinen Prozess gegeben.
Dann frag doch mal die Anwälte beim Verein nach der Vergangenheit.
Gäbe es tatsächlich noch einmal Aussichten, wäre nicht schon längst geklagt worden?
Aber der BFC Dynamo hat mehrere Fehler gemacht.
Und Du irrst, wenn Du denkst, ein Mopedfahrer mit wirtschaftlichen Interessen sähe da unbedingt schlechter aus,. als ein gemeinnütziger Verein. Das habe ich praktisch durch... Sicher kann man durch Instanzen wandern. Aber angesichts der Summen, die das kostet, sollte man vielleicht doch vorher die Anwälte des Vereins fragen. Du wirst in Berlin auch nicht herausfinden, welcher Richter die Sache auf den Tisch bekommt - und da Du durch die Instanzen musst, würde das auch nichts nützen.
Viel wichtiger wäre, dass mal ein Anwalt die fleißigen Leute aufklären würde, was denn überhaupt geht - wie nahe es sein darf. Da geben sich jetzt viele Fans mal wieder Mühe und entwerfen...
Während der Verein schlief, haben allerdings andere nicht geschlafen und gehandelt.
Es ist schon wieder über ein Jahr her, dass zwei neue (neu im Sinne von neu in der Verantwortung beim Verein) Anwälte in den Wirtschaftsrat gewählt wurden.
Glaubst Du nicht, die hätten schon mal einen Tipp gegeben, wenn es noch rechtliche Möglichkeiten gäbe?
Ich kann nicht beurteilen, ob es jetzt neue Versuche gegeben hat, sich mit den Rechteinhabern in irgendeiner Weise zu einigen.
Es gibt zwei Probleme eines neuen Logos. Die meisten BFCer sind nicht gern "Weihnachtsbaum" und würden vermutlich keine großen Kunden werden. Die Traditionslogosachen werden sich weiterhin gut verkaufen, weil daran eben die TRADITION hängt und auch BFC ferne Leute sich damit auch aus allerlei Gründen schmücken. Zur Versorgung gibt es das Internet und Läden.
Aber Verluste würde es auf der Seite auf alle Fälle geben...
Das neue Logo einzuführen und zu vermarkten, kostet auch einiges...
Einer der ehemaligen Präsidenten des BFC Dynamo soll behauptet haben, ich hätte in der DDR Jura studiert. Aber das ist nur halbwahr.
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Guten Abend Maja!
Offensichtlich hast du kein Interesse, deinen Horizont wirklich zu erweitern. Du bemühst immer wieder die gleichen Behauptungen und kommst überhaupt nicht auf die Idee, dass du dich evtl. irrst, bzw. deine Hinweisgeber.
An drei Stellen deines Beitrages verweist du auf die Anwälte im Verein. Mir ist nicht bekannt, dass einer der Herren seinen Schwerpunkt auf das Gebiet des Marken- und Patentrechts gelegt hat, geschweige denn Fachanwalt auf diesem Gebiet ist. Gerade dadadurch, dass dieses Rechtsgebiet eng mit internationalem (EU-) Recht verwoben ist, muss man hierfür schon seinen Schwerpunkt nahezu ausschliesslich auf dieses Rechtsgebiet gelegt haben, um erfolgreich agieren zu können.
Selbstverständlich erfährt man die Zuständigkeiten der einzelnen Richter, wenn man sich nur bemüht.
Du meinst, ein Höllen-Engel hat vor Gericht die gleiche Chance wie ein gemeinnütziger Verein. Diese Meinung akzeptiere ich, denn ich will ja nicht unbedingt deinen Glauben an unseren Rechtsstaat erschüttern. Wenn du jedoch Wissen dem Glauben vorziehst dann empfehle ich herauszufinden, welche Richter sich mit welchen Anwälten in welchem Restaurant an welchem regelmäßigen Tage im Monat zum Brunch treffen (im konkreten Fall). Wenn du dann noch etwas mehr wissen willst über unser Rechtssystem kann ich dir auch Treffen von Richtern (aLG), Staatsanwälten, LKA-Beamten und Strafverteidigern empfehlen. Diese reden dann natürlich nur über die Familie, das Wetter und gemeinsame Erlebnisse aus der Studienzeit. Auf keinen Fall kommt es dort zu Absprachen und erst recht gibt es für einen Richter nicht die Möglichkeit, eine Akte auf seinen Tisch zu bekommen, die dort nach der Geschäftverteilung nicht hin gehört.
Sei zufrieden, dass du nicht Jura studiert hast, es bewahrt dir halt deinen Glauben!
Da du aber den Weg durch die Instanzen erwähnst: In einer Entscheidung vom 17.07.08 (Az: 26 W (pat) 69/05) hat das Bundespatentgericht der Eintragbarkeit eines Wappens der ehemaligen Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR widersprochen. Begründet wird dies unter anderem auch damit, dass eine Mehrheit der Bevölkerung dies als anstößig empfinden könnte.
Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist es fraglich, ob dem Logo des BFC Dynamo überhaupt Markenschutz gewährt werden dürfte, handelte es sich doch bei der SV Dynamo um die Sportorganisation dieser Organe im Allgemeinen und beim BFC um das Lieblingsspielzeug des Ministers für Staatssicherheit im Besonderen. Kommentare wie die des Users "Willy..." dürften sich zur Genüge im Internet finden lassen und wären von hoher Beweiskraft für die "Anstößigkeit des BFC-Logos".
Ob es dem BFC Dynamo aber nutzen würde, wenn dieses Logo nicht zu schützen wäre, bezweifle ich. Um jedoch die Forderungen des DFB zu erfüllen wäre dies ein Alternativweg!