Selbstverständlich kann jeder einen link auf einen Artikel setzen - auch einen sogenannten deep-link, der direkt auf diesen Artikel verweist.
Jeder Betreiber hat die Möglichkeit diese sogenannten deep-links auf seinen Webspace zu verhindern, wenn er nicht möchte, das auf einzelne Inhalte verlinkt werden soll.
Im Normalfall dürfen Sie ungefragt Verweise auf fremde Web-Angebote setzen. Sie brauchen also keine E-Mail an den Anbieter mit Bitte um Genehmigung zu schreiben, wenn Sie auf sein Angebot einen Link setzen wollen. Jeder Anbieter, der mit seinem Web-Projekt online geht, muss sich im Klaren darüber sein, dass er Teil eines weltweiten Hypertext-Systems ist, in dem er nicht allein ist. Wenn er das nicht akzeptieren kann, ist er im Web fehl am Platz und hat das falsche Medium gewählt. Die Grundregeln des Web werden von den Ideen des Web bestimmt, nicht von den hermetischen Zwangsvorstellungen einiger Zuspätgekommener.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel. Wenn Sie beispielsweise selbst ein sehr stark frequentiertes Web-Angebot haben und auf dessen Einstiegsseite einen Verweis auf die Homepage eines kleinen, unbekannten Anbieters setzen, dann sollten Sie ihn vorher fragen. Der Grund: durch die vielen zu erwartenden Besucher, die über Ihren Verweis auf das fremde Angebot finden, wird dort plötzlich sehr viel Traffic (Besucherverkehr und Datenübertragung) erzeugt. Viele Anbieter haben bei ihrem Provider eine Volumenbegrenzung, und wenn diese überschritten wird, entstehen den Anbietern unkalkulierbare Kosten. Auch könnte es sein, dass der fremde Server nicht sehr belastungsfähig ist und durch die vielen plötzlichen Besucher zusammenbrechen könnte.
Eine andere Ausnahme ist, wenn Sie den Verweis in einem negativen Kontext setzen. Wenn Sie also auf einen Anbieter verweisen, nur weil sie ihn auf Ihren eigenen Seiten heftig kritisieren, dann ist es sicherer, sich dort eine Bestätigung einzuholen, dass ein solcher Verweis gebilligt wird. Juristisch sicher ist eine solche Bestätigung aber nur, wenn sie mit Unterschrift in dokumentenechter Form von einer dafür zuständigen Person geleistet wird.
Eine Sache, gegen die man sich im Sinne der Zivilcourage wehren sollte, ist der Versuch von Anbietern, juristisch gegen so genannte Deeplinks (Verweise in die Tiefe eines fremden Angebots) vorzugehen. Weltweiter Hypertext im Web bedeutet, dass auf vorhandene URIs verwiesen werden darf. Schließlich kann sich auch jeder Anwender auf jeden URI ein Lesezeichen (Bookmark, Favoriten) in seinem Browser setzen. Das kann auch eine Datei tief in einem fremden Web-Angebot sein. Es gibt von Anbieterseite aus technische Möglichkeiten, Deeplinks auf eine allgemeinere Seite umzulenken. Wenn er also nicht will, dass Deeplinks auf sein Angebot gesetzt werden, dann soll er von diesen technischen Möglichkeiten Gebrauch machen.
Hierzu auch das Urteil des Bundesgerichtshofes - das als höchstrichterliche Entscheidung immer noch Bestand hat.
Natürlich als Deeplink - denn der BGH hat entschieden - das dieses zulässig ist.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030274.htm
Jedem Anwalt der eine Abmahnung etc. entgegen dem Urteil des BGH betreibt - sollte man strafrechtlich verfolgen.
versuchter Prozeßbetrug, etc.
Ferner sollte umgehend die Anwaltskammer informiert werden.