Alles anzeigenDas ist richtig, aber wie bekommt man raus, dass von bis zu 18 Spielern beim Warmmachen einer mitläuft, der keinen Pass oder Ausweis dabei hat? Doch nur, wenn der betreffende Verein dumm genug ist, dem Schiedsrichter 17 Spielerpässe vorzuzählen, oder eben durch eine vom anderen Verein angeregte Passkontrolle.
Und wenn der Spieler einen Lichtbildausweis vorlegt, darf er vom Schiedsrichter aus auf jeden Fall spielen. Zitat eines SR-Ansetzers auf einer Klassentagung: "Wenn da der 60-jährige Trainer bei den E-Mädchen mitspielen will - lasst ihn! Vermerk auf den Spielbericht und alles andere ist Sache des Spielansetzers!"
Ist ja auch gar nicht anders möglich - nicht alle Schummeleien sind so offensichtlich (man denke nur an das Chaos, was regelmäßig im Pokal der Unteren oder in der Rückrunde ausbricht, weil keiner weiß, welche Spieler vom Kader der 1.Herren oder Senioren-VL eingesetzt werden - das kann der SR vor Ort doch gar nicht überprüfen).
Wenn sich dann im Nachhinein allersdings herausstellt, dass der eingesetzte Spieler kein Spielrecht hat, hat der Verein das Spiel verloren. Und wenn da Vereinslose, gesperrte Spieler oder gar einer von der "Schwarzen Liste" mitgespielt haben, kann sich der Verein richtig gratulieren. Ich habe das mal mitgekriegt, wie eine Mannschaft dämlicherweise einen Spieler unter falschem Namen eingesetzt hat, der bis vor 4 Wochen noch für den Gegner aufgelaufen ist. Der Gegner wollte den SR deshalb zum Spielabbruch überreden, was der richtigerweise nicht getan hat. Das Spiel wurde normal nach 90 Minuten beendet, und da der Verein des "falschen Spielers" das Verhalten seiner Mannschaft gar nicht lustig fand, war es das letzte Spiel dieser Mannschaft (und für die meisten Spieler) in dieser Saison.
... müssen dem SR 15 Minuten vor Spielbeginn, samt ausgefülltem Spielformular, vorliegen.
Liegt für einen Spieler keine Pass vor, was am Ende der Wechselperioden ja usus ist oder in der Hinrunde hin und wieder bei zweiten Mannschaften vorkommt, muß dieser Spieler sich eindeutig ausweisen. Kann er das nicht, darf er nicht am Spiel teilnehemen!
Sollte auf dem Formular zum jedem Spieler eine Passnummer vermerkt sein ist das ja etwas anderes. Sofern dann ein Spieler "unter falschem Namen" eingesetzt wird, betrügt man ja vorsätzlich.
Da der § 13 Absatz 2 ff nicht auf dern Jugendspielbetrieb angewendet wird, wäre das Beispiel durchaus, regeltechnisch, möglich. Nur müsste man den SR vom Platz jagen der das zulässt und den Ansetzer, der die Aussagte tätigte, gleich hinterher!