Sportliche Überlegenheit

  • Zitat

    Original von TSVlerOder gibt es diese Reglung nur in bestimmten Kreisverbänden.


    Das könnte natürlich sein. In Berlin jedenfalls liest man gelegentlich von solchen abgebrochenen Spielen. Allerdings kenne ich das ausschließlich aus dem Jugendbereich. Und da macht es sicherlich auch Sinn, eine sportlich unterlegene Mannschaft nicht bis zum bitteren Ende zu demoralisieren.


    MfG kapa.

  • Zu Irrationen führte in der Öffentlichkeit die Meldung über den Spielabbruch der 3. Kreisklasse-Partie zwischen Birkenfelde II und Gerbershausen II nach 60 Minuten beim Stand von 3:0 für den Gastgeber. Dazu der Schiedsrichter der Partie, Karl-Josef Schäfer (Beuren): "Die Gerbershäuser traten mit nur sieben Spielern an, konnten sich personell nicht vervollständigen. Nach dem 1:0 in der 50. Minute ging ein Gerbershäuser Spieler verletzt vom Platz. Daraufhin bat mich der Mannschaftskapitän der Gäste, das Spiel abzubrechen. Dies habe ich abgelehnt, der verletzte Spieler wirkte wieder mit. Als nach dem 3:0 zwei Gerbershäuser Akteure verletzungsbedingt ausschieden, die Gäste nur noch fünf Spieler auf dem Platz hatten, habe ich in Übereinstimmung mit beiden Mannschaftskapitänen das Spiel wegen sportlicher Unterlegenheit abgebrochen".

  • Das wäre ja auch wieder ein Fall für personelle Überlegenheit! Bei einer Mannschaft, die bis zur 50. Minute mit nur 7 Spielern das 0:0 hält, kann man über sportliche Unterlegenheit des Gegners nachdenken... :anonym:

  • Zitat

    Original von Barbarossa
    Das wäre ja auch wieder ein Fall für personelle Überlegenheit! Bei einer Mannschaft, die bis zur 50. Minute mit nur 7 Spielern das 0:0 hält, kann man über sportliche Unterlegenheit des Gegners nachdenken... :anonym:


    Genau. Das Spiel hätte für die Auswärtsmannschaft gewertet werden müssen... :rofl: :rofl: :rofl:

    SCHWARZ und ROT bis in den TOD!!!


    ALLES FÜR DEN L-O-K!!!

  • Es gibt sie wirklich:


    § 8, Absatz 6 der Spielordnung des NOFV


    Wenn eine Mannschaft im Laufe eines Spieles weniger als sieben
    Spieler umfasst und das Spielergebnis für den Spielpartner lautet,
    kann der Spielführer dieser Mannschaft beim Schiedsrichter den
    Abbruch dieses Spieles beantragen. Der Schiedsrichter hat sich, wenn
    er deshalb das Spiel abbricht, diesen Antrag auf dem Spielbericht
    vom Spielführer der betreffenden Mannschaft bestätigen zu lassen.
    Das abgebrochene Spiel wird mit dem Spielstand zum Zeitpunkt des
    Abbruchs gewertet.


    MFG Enrico Heinze

  • @ SuperIQ2002


    Ja, vielen Dank! Du solltest den Thread aber aufmerksamer lesen, denn Spielabbruch wegen personeller Unterlegenheit ist schon klar! :ja:


    Gefragt war die spielerische Unterlegenheit...


    :?: :?: :?:

  • ich behaupte einfach mal das damit beides gemeint ist....was bei einem 0:0 allerdings schwer möglich ist...also gibt es sowas wohl leider nicht!!!

  • Wie definierst du denn spielerische Unterlegenheit? Das Spiel kann nur abgebrochen werden, wenn es weniger als sieben Spieler sind !!! Das heißt wenn du mit 11 Spielern 20:0 hinten liegst müssen sich 4 Spieler verletzten bzw. vom Platz gestellt werden, bevor du wegen SPIELERISCHER UND TECHNISCHER UNTERLEGENHEIT abbrechen kannst!!! Das beinhaltet wirklich beides du darfst halt nur unter sieben abbrechen als andere wäre ein Regelverstoß!!! Achja und bei solch einen Abbruch wegen technischer Unterlegenheit gerade wegen Verletzungen muß KEINE STRAFE bezahlt werden!!!!! Vorraussetzung zudem muß sein das beim Abbruch das Spiel für den Gegner lautet mindestens also 0:1 !!!


    MFG Enrico Heinze

  • ...Weil aber einige schon von ähnlichen Fällen gehört haben wollen!


    Ich geh aber mittlerweile davon aus, dass es eine solche Regelung überhaupt gar nicht gibt/ jemals gegeben hat. :nein:

  • Striker


    Damit er nicht in Vergessenheit gerät und du ihn schneller findest habe ich schnell mal wieder was reingeschrieben :!: :rofl: :ja:


    Also wenn du dir den genau durch ließt, weißt du danach wirklich genau bescheid :ja: :razz: =) :biggrin:


    MFG Enrico :supercool:


  • :gut: :bia:


    Wir hatten übrigens in der Jugend mal ein Spiel welches wir 35:0 gewannen. Allerdings spielte dabei der Gegner zeitweise mit 3-4 Mann mehr. Das Spiel wurde dann ca. 5-10 Minuten früher abgepfiffen.

  • Zitat

    Original von Striker
    [Wir hatten übrigens in der Jugend mal ein Spiel welches wir 35:0 gewannen. Allerdings spielte dabei der Gegner zeitweise mit 3-4 Mann mehr. Das Spiel wurde dann ca. 5-10 Minuten früher abgepfiffen.


    Alter wir habt ihr das denn gemacht ihr müßt ja die Überflieger gewesen sein, mit 3 bzw. 4 Spieler weniger und trotzdem nicht mal nen Gegentor :respekt:
    Wer war der Gegner :?: :?: :?:


    MFG Enrico :supercool:

  • Müßte Schüler oder Knaben gewesen sein. Wir haben jedenfalls auswärts gespielt, glaub irgendwo in Eberswalde. Anfang 2. Halbzeit hat unser Trainer dann zugestimmt, daß der Gegner ein paar Jungs zusätzlich einwechselt, dass diese dann auch mitspielen können.

  • Eine solche Regel gibt es nicht. Es gibt keine "sportliche Überlegenheit" im Regelwerk. Auf alleiniges Betreiben des Schiedsrichters kann ein Spiel so nicht beendet werden. Allenfalls möglich wäre es unter Umständen wenn beide Spielführer den Schiedsrichter bitten bei sehr klarem Spielstand das Spiel abzubrechen. Wie gesagt, vorgesehen ist das so aber nicht.


    Davon zu trennen ist der Fall, dass eine Mannschaft auf weniger als sieben Spieler reduziert wird. Hier ist das Spiel auf Wunsch des Spielführers abzubrechen wenn das Ergebnis für den Gegner lautet. Also 1:0 Führung für den Gegner reicht, dann muss der Schiedsrichter zwingend abbrechen. (Regel 3, DFB-Anweisung Nr. 8).