• hab mal bißchen gelesen in den anderen spielordnungen. na ganz so einfach ist es dort aber auch nicht formuliert. wartefrist von 2 oder 5 tagen (was an sich ja schon blödsinn ist, weil man ja eh nur am we spielt). aber dazu kommt ja dann noch die 50 % regelung und dann der gummiparagraph bzgl. der sportlichen fairniss.... junge,junge, da waren aber jedesmal formulierungskünstler am werk :nein: :nein:
    wenn jetzt in meck-pomm noch etwas genauer die wartefrist definiert wird (so das sie auch jeder versteht), haben sie aus meiner sicht die eindeutigste regelung.


    ich warte dann mit... :sleeping:

  • Also meiner Meinung nach hat Sievershagen nichts falsch gemacht. Es handelt sich doch um zwei verschiedene Wochenenden, sprich zwei verschieden Spieltage, oder nicht?
    Sofern der Spieler in beide Mannschaften gemeldet ist, sollte alles rechtens sein.

    Phil Hellmuth:


    “It has - fortunately - nothing to do with the cards. The cards are just there, as a medium to confuse the bad players.”


    "If there weren't luck involved, I guess I'd win every one."


    "You're good, kid, but as long as I'm around you're second best. You might as well learn to live with it."

  • Moin,


    zumindest kamen die Herren des Verbandes gestern ziemlich ins Stocken, als unsere Frage nach der Dauer der Wartefrist nicht beantworten werden konnte (ist ja auch schwierig, da in der Spielordnung die Wartefrist nicht genannt wird) :gruebel:

  • bei ner wartefrist ist es doch eigentlich klar das man mind ein weiteres pflichtspiel aussetzen muss.... oder soll der spieler das nächste training aussetzen alles andere wäre doch quatsch wenn er montag und dienstag nicht spielen dürfte wo sowieso kein spiel istl.

  • Ja, leider ist das nicht so einfach. Es handelt sich ja um eine Spielordnung und die hat im Spielbetrieb quasi einen "Gesetzesstatus". Und dieses "Gesetz" scheint ja lückenhaft zu sein. Und für "Gesetzeslücken" kann man eigentlich nicht zur "Rechenschaft" gezogen werden. Im Übrigen stand auch schon in der vorherigen Spielordnung keine definierte Wartezeit. Und zu den Wartefristen in den anderen Landesverbänden wurde ja schon geschrieben, dass diese zwischen 2 und 5 Tagen betragen. Als stehen wir auf dem Standpunkt, dass die Wartezeit von 5 Tagen für den Spieler Steputat angemessen war (im Vergleich mit den anderen Spielordnungen ist das auch so). Und wenn eine Zeit nicht definiert ist, so kann man sich nur an anderen Landesspielordnungen orientieren, wo es definiert ist, um eine angemessene Wartefrist zu ermitteln. Immerhin ist der Spieler Steputat ein gemeldeter Spieler der Bezirksligamannschaft und hat auch nachweislich sämtliche Spiele in der Bezirksliga mitgemacht, so dass man hier auch nicht von keiner Wettbewerbsverzerrung sprechen kann.


    Also da sollten die Richter des Sportgerichtes etwas zu tun haben. ;)

  • "gesetzezlücken" werden durch auslegung geschlossen. da sind wir dann bei sinn und zweck der regelung. die wartefrist ist evtl. nicht genau defeniert, aber auch hier kann man durch auslegung und "verstehen" der formulierungen erkennen, dass diese mindestens den nächsten spieltag umfasst. und dann ist da ja noch die "gelebte praxis", an die sich komischerweise alle verein gehalten haben, also die "wartefrist" alle so interpretiert haben, dass nur 3 spieler (jetzt 2) eingesetzt werden dürfen und die frist einen spieltag beträgt. der hinweis auf die anderen spielordnungen mag ja interessant sein, aber so steht es eben nicht in dieser spielordnung. es bleibt spannend!!


    ps: sollte s`hagen recht bekommen, heißt das ja, das alle urteile diesbezüglich falsch waren ..... :sleeping:

  • man kann nicht 1 spieler in 2 mannschaften melden


    Warum nicht?
    Wie haben alle Spieler in der ersten, zweiten und dritten Mannschaft gemeldet. Was ist denn, wenn ich mich verletze und ich brauche danach ein etwas ruhigeres Comeback? Es muss doch möglich sein, dies unterklassig zu vollziehen.


    Da unser Kader der ersten (wenn alle an Board sind) etwas größer ist, kommt es auch vor, das mal einer in der Zweiten aushilft und eine Woche später wieder zum Stamm der Ersten gehört. Solange er für beide Teams gemeldet ist und nicht die Höchstanzahl der Spiele in der höherklassigen Mannschaft (ich glaube in der Bl bei 14 Mannschaften sind es 7 Spiele, VL 9 oder so) absolviert hat, sollte alles rechtens sein.

    Phil Hellmuth:


    “It has - fortunately - nothing to do with the cards. The cards are just there, as a medium to confuse the bad players.”


    "If there weren't luck involved, I guess I'd win every one."


    "You're good, kid, but as long as I'm around you're second best. You might as well learn to live with it."

  • Eigentlich fehlt ja nur eine vernünftige Regfelung für Spieler der unterklassigen Mannschaft. Man will doch mit der Spielordnung §13 erreichen, das es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommt. Es sollen also nicht mehr als zwei Spieler der höherklassigen Mannschaft in der unterklassigen Spielen dürfen. Ist ja auch o.K. Das ist dann aber völlig falsch definiert worden.


    Dann hätte es heißen müssen: Von den Spielern die an einem Pflichtspiel der höherklassigen Mannschaft teilgenommen haben, dürfen max. zwei am folgenden Pflichtspiel der unterklassigen Mannschaft teilnehmen.


    Aber findet den eine Wettbewrbsverzerrung statt wenn ein Spieler der unterklassigen Mannschaft in der höherklassigen Mannschaft aushilft? Nach dem §13 wird der dann automatisch zum Spieler der höherklassigen Mannschaft. In allen anderen Landespielordungen werden unterklassige Spieler die in höherklassigen Mannschaften ausgeholfen haben separat behandelt (Wartefristen 2-5 Tage), damit diese eben an den Spieltagen (Mittwoch bzw.Samstag) wieder in der eigenen Mannschaft spielen dürfen. Daneben gibt es dann Regelungen wieviel Spieler der höherklassigen Mannschaft in der unterklassigen Mannschaft eingesetzt werden dürfen.

  • ja,ja Deine Meinung ist ja o.k..Aber leider steht das nicht in der Landesspielordnung. Und was ist eine angemessenen Wartfrist? Andere Landesverbände halten wie gesagt 2-5 Tage für angemessen.


    Also, nun ist das Thema aber auch ausgelutscht. Sollen sich die Herren im Verband die Köpfe zerbrechen.

  • ja,ja Deine Meinung ist ja o.k..Aber leider steht das nicht in der Landesspielordnung. Und was ist eine angemessenen Wartfrist? Andere Landesverbände halten wie gesagt 2-5 Tage für angemessen.


    Also, nun ist das Thema aber auch ausgelutscht. Sollen sich die Herren im Verband die Köpfe zerbrechen.


    du darfst bei deiner 2-5 tage argumentation aber auch nicht die 50 % regelung unterschlagen. da wird ein spieler ja schneller zum spieler der 1. als bei der 15 spiele regelung in meck-pomm.


    eine wartefrist, die ein beliebiges einsetzen von spielern, die am vor we in der 1. gespielt haben (und das passiert ja bei ner 2-5 tage wartefrist), ermöglicht, ist ja keine wartefrist :sleeping:

    die 2 erlaubten spieler dürfen ja auch nicht am gleichen we spielen (abs. 1). das kann im umkehrschluss ja nur heißen, dass diese 2 erlaubten spieler am nächsten we spielen dürfen und die wartefrist für den 3,4,5...eben erst mit ablauf dieses spieltages endet.


    recht gebe ich aber ingebocker. so lange da nix schwarz auf weiß steht von 3 punkten glaube ich gar nichts.

  • O.K. einen hab ich noch!
    Und was ist, wenn ein Spieltag an einem Mittwoch ist und einer am Samstag (z.B.Nachholspiele oder Spielverlegungen) ist er dann für beide gesperrt. Oder zählt die Sperre doch nur für ein Pflichtspiel? Teufel, würde es doch nur klar ausgedrückt sein. :verweis:

  • Es geht bei der Wartefrist 2 und 5 Tage nur um Spieler die von unterklassigen Mannschaften in höheren eingesetzt werden. Die sollen ja auch wieder in Ihrer Mannschaft ohne Probleme spielen dürfen, wenn Sie in einer höherklassigen ausgeholfen haben. Da haben sich die Herren in den anderen Landesverbänden wesentlich mehr gedanken gemacht. Den nach Eurer Auffassung ist ja ansonsten die untere Mannschaft sportlich stark benachteiligt, wenn diese mehr als zwei Spieler in die Erste abgeben muss (diese Rechnerei hatten wir ja schon). Das wollte wohl mit der Spielornung nicht erreicht werden, sondern vielmehr das nicht mehr als zwei Verbandsligaspieler in der Bezirkslige kicken.


    So nun ist aber wirklich Schluß, sonst können wir ja alle zusammen eine neue Spielordnung formulieren die Sinn macht.

  • wenn die untere mannschaft mehr spieler abgeben muss ist sie natürlich benachteiligt, aber dass ist ja dann "schuld" der 1., die nicht genügend leute hat. und wenn ein spieler der 2. von 5 spielen 3 in der ersten (egal, ob eingewechselt oder nicht) und 2 in der 2. gemacht hat, gilt er nach anderen spielordnungen doch schon als spieler der ersten. die anderen spielordnungen sind z.t. auch sehr verwirrend.


    ps: in sachsen ist die wartefrist 10 tage ;)

  • Na, da siehst du mal wie wichtig eine genaue Bezeichnung der Wartefrist ist, dann liegen die Wartefristen ja zwischen 2 und 10 Tagen. Was soll man den da nun ansetzen, wenn in unserer Landesspielordnung keine Frist genannt ist. Ich denke, Einspruch ablehnen und sofort eine Frist einsetzen, damit nicht noch mehr dieser Diskussionen aufkommen. :thumbsup: