Na, ist ohnehin Sache des Vorstandes. Die Änderung der Satzung wurde anscheinend nicht an die Trainer der ersten und zweiten Männermannschaft weitergeleitet
. Und wer liest schon eine Satzung?Falls es dumm für uns laufen sollte, was macht das schon? Wir sollten auch mit so einer Niederlage am Grünen Tisch leben können. Stark genug sind wir, um unser Ziel auch so zu erreichen. Evtl. hilft es ja Neubukow im Abstiegskampf. Also nun können sich alle Neider mal kräftig ins Fäustchen lachern, und kräftig Aufstellungen vergleichen.Für uns geht es zumindest weiter, bis zum Saisonende ist es ohnehin noch ein weiter Weg.Ärgerlicher wäre so ein Ding 5 Spieltage vor Schluss.Warten wir mal die Entscheidung ab ![]()
TSG Neubukow
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die kommunikation dieser regeländerung ist wirklich etwas "dünn" gewesen. allerdings wurde es wohl bei der spieljahreseröffnung erwähnt. dannn liegt es an den vereinen a) dort aufzutauchen und b) dieses auch im verein zu verbreiten, wobei auch in nbk. einige verantwortliche nichts von der änderung wußten. denke aufstellungen vergleichen braucht jetzt keiner mehr. sowas passiert euch bestimmt kein zweites mal....

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Wie gesagt, mal schauen wie entscheiden wir. Immerhin ist der von Euch ins Feld geführte Spieler Steputat ein Spieler der Bezirksligamannschaft, der am Wochenede vor unserem Spiel bei der Ersten ausgeholfen hat.
Ich denke die Regel wollte erreichen, das nicht mehr als zwei Spieler der ersten Mannschaft in der unterklassigen Mannschaft eingesetzt werden (Wettbewerbsverzehrung) unterstrichen wird dies durch den Zusatz, dass Spieler die bereits 15 Einsätze in der höherklassigen Mannschaft hatten generell nicht mehr in der unterklassigen Mannschaft Spielen dürfen(warum gibt es dann Meldelisten für die verschiedenen Mannschaften eines Vereins?). Warum sollte sonst ein Spieler der unterklassigen Mannschaft am selben WE auch in der höherklassigen Mannschaft spielen dürfen, wenn er dann am nächsten WE ( bei der richtigen Konstellation) für seine Mannschaft nicht auflaufen darf.
Beispiel: Eine höherklassige Mannschaft hat am Spieltag lediglich 8 Spieler, damit diese überhaupt antreten kann wird sie mit drei Spielern der zweiten aufgefüllt. Sollte sich die Personalsituation nicht ändern, dann darf die zweite am nächsten WE nur mit 9 Spielern auflaufen, wenn deren Personaldecke aus 12 Mann incl. der obigen drei besteht.Eine Alte Herren und eine a-Jugend gibt es in diesem Verein nicht.

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genau das selbe problem hatten wir letztes jahr mit unserer e-jugend, da war es auch nicht erlaubt... also darf man dann halt nur eine mannschaft melden wenn man zu wenig spieler hat... oder man muss halt mit einer dünnen personaldecke auskommen...
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deine argumentation ist sehr dünn. steputat war am we in nbk eben ein spieler der in der vorwoche in der 1. gespielt hat und fällt somit unter diese regel. die regel will ja auch ein beliebiges austauschen zwischen erster und zweiter verhindern. über sinn und unsinn bestimmter regelungen kann man unendlich diskutieren, bringt aber nichts ,weil sich letzendlich jeder verein an die regel halten muss. schauen wir einfach , was dabei rauskommt.

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Ich jHill hat das schon richtig erkannt!
Die Erste ist doch verpflichtet Leute aus der Zweiten bzw. A-Jugend oder AH zu ziehen, wenn sie nicht genügend Spieler vorweisen können und wenn sie nun mal 3 oder mehr Spieler brauchen für den Spieltag, kann es doch nicht sein, dass diese Spieler (zu mind. einer) am nächsten WE nicht mehr Zweite spielen dürfen? Macht doch keinen Sinn!? Ich finde, dass es im Regelbuch zu diesen Fragen mehrere Widersprüche gibt!!! Evtl. kann mir das ja einer erklären, warum das so ist!?!?

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Das hat talent doch hinreichend und völlig richtig erklärt!!!!
Meiner Meinung nach gibt es laut Regelwerk keinen Spielraum in diesem Fall.
Die Punkte werden aufgrund eines Verstosses an die Schliemannstädter gehen.
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Beispiel: Eine höherklassige Mannschaft hat am Spieltag lediglich 8 Spieler, damit diese überhaupt antreten kann wird sie mit drei Spielern der zweiten aufgefüllt. Sollte sich die Personalsituation nicht ändern, dann darf die zweite am nächsten WE nur mit 9 Spielern auflaufen, wenn deren Personaldecke aus 12 Mann incl. der obigen drei besteht.
????Wenn sie von12 Leuten 3 an die Erste abgeben, hätten sie doch noch 9 Spieler welche nicht bei der Ersten aufgelaufen sind. Nach der benannten Regel dürfen nun max 2 der 3 Leute wieder bei der 2. eingesetzt werden.
Also stünden der II. ganz genau 11 spielberechtigte Spieler zur Verfügung....
Irgendwie geht deine Rechnung nicht auf....
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@vossen
wieso widersprüche?? ist doch alles geregelt. man will doch gerade ein hin und herspringen zwischen den mannschaften verhindern. die erste ist nunmal wichtigste mannschaft im verein (frag hotte
) und danach haben sich die anderen zu richten. wenn die 2. spieler abgeben muss, muss sie sich eben bei der 3. den ah oder der a-jugend bedienen. die regelung ist da doch recht eindeutig. hintergrund dieser regelung (stammspieler) ist ja auch, dass die 1. mannschaften zum saisonende nicht in den auf oder abstiegskampf der 2. eingreifen sollen, was ja früher sehr häufig (und zum teil in unsportlicher weise) passiert ist. versteh jetzt die aufregung nicht. s`hagen hat scheinbar nur die neue regelung verpennt.interessieren würde aber schon, wie der lfv auf die idee gekommen ist, diese regelung zu ändern.
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@ talent: Warum sie diese Regel eingeführt haben, ist mir schon klar!! Aber was macht man den bei folgender Situation: Der Verein hat keine A-Jugend(AH muss man nicht ziehen!! §5.9.b). Der Verein besitzt jedoch eine 2. Mannschaft. Die Erste hat am Spieltag nur 5 Leute zur Verfügung. Dann kann die Erste sich doch 6 Spieler holen. Nun kommt der Punkt. Dann darf die Zweite am nächsten Spieltag nur noch 2 Leute von den eingesetzen Spielern spielen lassen. Das macht doch kein Sinn? Die 4 Leute sind zu schlecht, um auf Einsätze bei der Ersten zu kommen und dürfen bei der Zweiten aufgrund der Regel nicht spielen?? Macht für mich keinen Sinn, da es im Profibereich doch auch so ist, dass man Leute aus der Zweiten nach zieht bzw. Spieler, die Spielpraxis sammeln sollen in die Zweite steckt! Sogar laut Satzung hat die höherklassige Mannschaft IMMER Vorrang (Zitat §5.9.b) --> " Sollte eine Mannschaft, gleich aus welchen Gründen, nicht in der nötigen Spielstärke antreten können, ist sie verpflichtet, sich mit spielberechtigten Spielern nachfolgender Mannschaften des Vereins (außer Alte Herren) zu vervollständigen" !! Somit ist es aus MEINER Sicht ein Widerspruch!
--> Das ist jetzt nicht nur auf das Spiel TSG-SSV bezogen. Eher Allgemein!!
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@vossen
der erste denkfehler ist schon, dass du unseren fussball mit den profivereinen vergleichst. Das geht schon mal gar nicht. Bei den profis geht es nur um kohle und dementsprechend werden die regeln „hingebogen“..siehe regelung zum einsatz von profis in den II. mannschaften (regionalliga)
zweitens: deine 4 spieler, dürfen ja nur an einem spieltag !! nicht zurück in die 2. das muss man dann einfach mal in kauf nehmen, wenn die 1. so dünn besetzt ist. Die 6 spieler gelten dann eben für einen spieltag als spieler der ersten.
Das „ist sie verpflichtet“ will doch nur sagen, dass es letzendlich die klassetiefste mannschaft ist (bei den meisten vereinen eben die 2.), die dann eben in den sauren apfel beißen muss.
Ansonsten sind deine beispiele etwas zu sehr konstruiert und den widerspruch sehe ich trotzdem nicht. Ps: formulier doch mal ne regel, die allen interessen gerecht wird..Und zu tsg:s`hagen: die gäste hatten 4 oder 5 wechsler, also mit sicherheit kein besetzungsproblem.
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Moin, so ich habe ja schon darauf hingewiesen das es die Dusseligkeit der Verantwortlichen war. Steputat wurde von uns halt als Spieler der Bezirksliga gewertet (aus Unwissenheit über die Neue Regelung/wurde von der ersten angefordert ). Mir leuchtet ebend die Logik der Regelung nicht ein.Die zitierte Hilfe im Abstiegskampf oder Aufstiegskampft ist doch mit den 15 Einsätzen klar beschnitten.
Mir ist nur zu Ohren gekommen, dass es jede Woche nach den Spielen unserer Mannschaft eine Anfrage bei dem Staffelleiter eintrudelt. Diese werden wohl kaum aus Neubukow kommen oder?. Ich kann mir persönlich auch nicht vorstellen, dass jemand aus Neubukow wöchentlich Aufstellungen vergleicht und diese auch noch sauber abspeichert, um diese dann im Falle eines Falles vorzulegen.Komisch ist auch das der Einspruch erst am Dienstag eingegangen ist. In diesem Zusammenhang sollten wir auch daran denken, dass Neubukow ein DFB-Stützpunkt ist!!!!!Nun könnt Ihr ja selbst mal anfangen zu kombinieren.Und dann noch der Hinweis von dastalent71, dass die meisten Verantwortlichen aus Neubukow diese Regelung auch nicht kannten.
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dastalent71
Na sportlich fair wäre diese Regel doch, wenn Spieler der zweiten Mannschaft, die bei der Ersten aushelfen nicht unter diese Regel fallen. Eine maximale Begrenzung auf zwei Spieler der Ersten ist doch o.k.. Es gibt doch auch Meldelisaten, die klar die Mannschaftzugehörigkeit dokumentieren.
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ach komm, du weißt doch genau wie das dann laufen würde. in der 1. würde man max. 13 spieler melden und der rest ist plötzlich alles zweite. Mit der regel müssen eben alle leben und bei einwechslungen in der 1. muss man sich eben fragen, ob es noch sinnvoll ist nen leistungsträger der 2. für 20 minuten zu bringen, wenn das spiel entschieden ist (bei verletzungen ist es natürlich kein thema)
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@vossen
zweitens: deine 4 spieler, dürfen ja nur an einem spieltag !! nicht zurück in die 2. das muss man dann einfach mal in kauf nehmen, wenn die 1. so dünn besetzt ist. Die 6 spieler gelten dann eben für einen spieltag als spieler der ersten.
Das „ist sie verpflichtet“ will doch nur sagen, dass es letzendlich die klassetiefste mannschaft ist (bei den meisten vereinen eben die 2.), die dann eben in den sauren apfel beißen muss.
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Nein, das ist es doch! Es gilt nicht für einen Spieltag! Die Zweite kann diese Spieler nicht mehr einsetzen(außer 2 Spieler), da ja alle 6 ein Spiel in einer höherklassigen Mannschaft bestritten haben! --> §13.Abs.1 in diesem § steht kein Zeitraum (außer "Wartefrist" und wer legt diese fest?) und das macht diese Regel ja so düsig! Man müsste einfach genaue Zeiträume festlegen und fertig ist! -
na klar kannst du die spieler nach der "wartefrist" wieder einsetzen..macht doch auch jeder verein so. aus dem sinn und zweck dieser regelung und aufgrund der praxis ist es doch so, dass die anderen 4 eben nur einen spieltag aussetzen müssen. aber du hast recht, den begriff "wartefrist" könnte man ruhig etwas genauer beschreiben.
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na klar kannst du die spieler nach der "wartefrist" wieder einsetzen..macht doch auch jeder verein so. aus dem sinn und zweck dieser regelung und aufgrund der praxis ist es doch so, dass die anderen 4 eben nur einen spieltag aussetzen müssen. aber du hast recht, den begriff "wartefrist" könnte man ruhig etwas genauer beschreiben.
Achso, nun gut, wenn die "Wartefrist" "nur" ein Spieltag ist, dann ist die Regel schon in Ordnung und macht auch Sinn. Danke, für die Erläuterung!!
Werden wir mal abwarten, wie die "Wartefrist" in dem Fall TSG-SSV ausgelegt wird!jHill: Die TSG hat dies dem Verband auch nicht gemeldet!!!
MfG
vossen -
Ja, ja die Wartefrist. In allen anderen Landesverbänden sehen die Spielordungen genau definierte Wartezeiten vor. In der Regel sind das zwei Tage (für Spieler die von unterklassigen Mannschaften in höherklassigen Mannschaften spielen). Evtl. wird das ja in Mecklenburg nach Gutsherrenart festgelegt. In den Statuten konnte ich bislang jedenfalls keine Wartefrist von 7 Tagen, bzw. ein Verbot der Teilnahme am folgenden Spieltag finden. Oder kann mir talent evtl. helfen?
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na du weißt doch was bismarck über meck-pomm gesagt hat. wird also noch etwas dauern, bis es in meck-pomm ankommt. ansonsten, weiß eigentlich jeder, dass sich die "wartefrist" auf den nächsten spieltag bezieht. das war ja vorher bei 3 spielern auch so. und 2 tage ist ja quatsch, dann passiert ja gar nichts und man kann jedes we hin und her wechseln. von unten nach oben geht es ja eh ohne frist, nur umgedreht eben nicht. liest man die spielordnung aber etwas "juristisch" kann man schon erkennen, dass die "wartefrist" mindestens den nächsten spieltag umfasst.
vielleicht war es in der alten spielordnung ja definiert und ist jetzt irgendwie rausgefallen... -
Na, dann lies doch mal die Spielordnungen der anderen Landesverbände. Da sind alle Wartezeiten genau definiert .
Und in der gültigen Fassung steht ebend drin, dass max. zwei Spieler ohne Wartefrist spielen können. Das heißt ja, das beliebig Viele mit Wartefrist spielen könnten. Nur ist diese Wartefrist nicht definiert. Na egal, die in den Geschäftstellen zerbrechen sich schon den Kopf über deren merkwürdige Formulierung.

Warten wir die Entscheidung mal ab.