Hatte ich schon drin rum gelesen trotzdem Danke
Fragen rund um das Regelwerk
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Na dann sollte doch klar sein, dass er am nächsten Tag nicht spielen darf.
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Moin Sportsfreunde,
folgende Situation erlebte ich gestern beim Kreisliga-Dahmeland-Spiel der A- Junioren
SV Zernsdorf - SC Eintracht Miersdorf/Zeuthen.
Nach Spielende ging ich als Co-Trainer der Gäste in die Schieri-Kabine, um das Spielformular zu unterschreiben.
Beim Kontrollieren der Angaben fiel mir auf, dass zwei "meiner" Spieler mit einer gelben Karte markiert waren.
Allen anwesenden Betreuer/Eltern sowie den Spielern war sehr wohl EINE "Gelbe" für einen unserer Spieler im Gedächtnis.
Aber eine ZWEITE nicht!!
Meine konkrete Nachfrage beantwortete der Schieri sinngemäß: Jawohl die zweite gab ich eurem Kapitän wegen Reklamierens.
Ich unterschrieb den Spielberichtsbogen, bekam meine Durchschrift und machte mich heute bei unserem Geschäftsführer und 1. Vositzenden kundig.
Deren Aussage war, ich MUSS(!!) das Formular unterschreiben, darf nichts hinzusetzen, habe aber innerhalb 3 Tage die Möglichkeit, beim Staffelleiter schriftlich WIDERSPRUCH einzulegen. Dazu muss der/die widersprechende Verein/Mannschaft eine Gebühr von ca. 50 € hinterlegen, welche im Erfolgsfall zurückgezahlt wird, bei negativem (für uns) Ausgang ist die Kohle futsch.NUN MEINE FRAGEN:
Kann der Schieri nach "ZEIGEN" von 3 gelben Karten eine 4te mündlich erteilen, wenn er den Karton doch in der Tasche hat??
Muss ich "willkürlich" (überspitzt ausgedrückt) im Formular eingetragene Karten direkt nach dem Spiel akzeptieren??
Ist der von unseren Offiziellen vorgegebene Verfahrensweg korrekt ??
Haben wir eine Chance auf Rücknahme der "Phantom"- karte??Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.
Danke schon mal für eure Antworten - nur bitte kein Halbwissen a la ich glaube, ich hab mal gehört usw.Gruß Jens
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Da sämtliche persönlichen Strafen der Tatsachenentscheidung unterliegen kann ich fast alle deiner Fragen verneinen.
1. Eine Karte ist im Prinzip nur dafür da, dass alle sehen, dass wer verwarnt wird. Das Aussprechen einer mündlichen Verwarnung ist absolut regelkonform. Da es Euer Kapitän war, brauchte er diesen auch nicht weiter zu informieren
2. Du hast keine andere Wahl, als sie zu akzepieren, siehe Tatsachenentscheidung.
3. Für mich -ich kenne Eure Statuten nicht- klingt der Verfahrensweg korrekt.
4. Nein, keine Chance. Die Karte bleibt.
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Danke gitarrist87 für die Antwort.
Mein Problem ist, kein Mensch hat die Karte für unseren Käptn gesehen und selbiger schwört Stein und Bein, dass er den schon
Willi "Ente" Lippens entgegen gebrachten, legendären Spruch " Ich verwarne Ihnen!!" nicht gehört hat.Desweiteren will und kann ich nicht glauben, dass z. B. das ganze Spiel nicht einmal ne Karte gezeigt wird, ich danach das Formular sehe und hinter jedem eingesetzten Spieler ein Kreuz bei Verwarnung ist. <- mal krass formuliert !!
Und das auch noch unterschreiben muss - siehe Tatsachenentscheidung. -
mal ne Frage nebenbei,was wäre,wenn sich (z.b. wegen solcher Ungereimtheit) sich der Mannschaftsverantwortliche weigert,den Spielberichtsbogen zu unterzeichnen?
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mal ne Frage nebenbei,was wäre,wenn sich (z.b. wegen solcher Ungereimtheit) sich der Mannschaftsverantwortliche weigert,den Spielberichtsbogen zu unterzeichnen?
dann setzt es ne Geldstrafedu MUSST unterschreiben, egal, was der für nen Müll reinschreibt, hast aber die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von X Tagen beim Staffelleiter eine "Stellungnahme" abzugeben. Und wenn der euch auch nicht mag und nix unternimmt, mußt du vor das Sportgericht. Und das kostet Zeit, Geld und Nerven - wegen EINER würde das aber wohl keiner machen, da müssen die Jungs durch
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... und zu einer möglichen Sportgerichtsverhandlung wird auch der Schiedsrichter geladen. Wenn dieser die Verwarnungen auch dort bestätigt, dürfte der Verein keine Chance auf Erfolg haben und die "Karten" haben Bestand. Denn was der Schiedsrichter schreibt / sagt, ist glaubwürdig.
Anders verhält es sich, wenn der Schiedsrichter nach dem Spiel und nach Aushändigung der Durchschläge einen Zusatzbericht schreibt, in dem er einen möglichen (Ankreuz-) Fehler einräumt. Dann wird die Verwarnung selbstverständlich gestrichen - dann allerdings wäre auch kein Sportgerichtsverfahren notwendig.
Gruß
Uwius -
Hallo liebe Regelkundige,
Ich hätte mal wieder eine Frage: Wie müssen die Trikots beschaffen sein? Dabei geht es mir um die Werbung auf den Trikots oder eben wie diese von vorne aussehen müssen. Muss jedes gleich bedruckt sein? was gibt es sonst so für Reglements dies betreffend? Mir geht es hierbei um die Verbandsliga Sachsen-Anhalt...
Danke schon mal -
Hallo liebe Regelkundige,
Ich hätte mal wieder eine Frage: Wie müssen die Trikots beschaffen sein? Dabei geht es mir um die Werbung auf den Trikots oder eben wie diese von vorne aussehen müssen. Muss jedes gleich bedruckt sein? was gibt es sonst so für Reglements dies betreffend? Mir geht es hierbei um die Verbandsliga Sachsen-Anhalt...
Danke schon malWas genau meinst Du denn? Ich glaube, dass ich in der Verbandsliga Sachsen-Anhalt alle Trikots kenne ...
Gruß
Uwius -
Dabei geht es um eine neuere Form um dem Kahlen Fleck auf der Dessauer Brust entgegenzutreten. Es wird angestrebt auf jedes Trikot eine 22.2für das Durchschnittsalter unseres Teams in einem Kreis zu drucken. Und an den Rand des Kreises soll der Neme einer Person, die quasi als "privater" Sponsor auftritt. Aber da dann auf jedem Trikot ein anderer Name vorne draufsteht war ich mir nich sicher ob das konform mit den Regeln des Verbandes ist
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Dabei geht es um eine neuere Form um dem Kahlen Fleck auf der Dessauer Brust entgegenzutreten. Es wird angestrebt auf jedes Trikot eine 22.2für das Durchschnittsalter unseres Teams in einem Kreis zu drucken. Und an den Rand des Kreises soll der Neme einer Person, die quasi als "privater" Sponsor auftritt. Aber da dann auf jedem Trikot ein anderer Name vorne draufsteht war ich mir nich sicher ob das konform mit den Regeln des Verbandes ist
Für uns Schiedsrichter ist das (bezogen auf das Regelwerk) überhaupt kein Problem, denn wir haben auf einheitliche Optik und korrekte Nummerierung zu achten.
Allerdings würde ich an Eurer Stelle der Ordnung halber eine Genehmigung in dieser Sache beim FSA einholen.
Gruß
Uwius -
Hallo, ich hab hier ne Frage aus einem anderen Forum und würde gerne mal eure Meinungen dazu hören. Lasst euch nicht von Namen wie großschnauze etc. irritieren, das sind User-namen aus dem anderen Forum und tut nichts zur Sache!
Spiel: SV Grün-Weiß Hochkirch - SV Weiß-Rot Schirgiswalde (Kreisliga Bautzen)
Hallo,
ich hätte betreffs Regelwerk des KVF Bautzen auch mal ne Frage:
Im Spiel Hochkirch gegen Schirgiswalde wurde Ende der ersten Halbzeit zum Elfmeter wegen Foulspiels im Strafraum gegen Schirgiswalde gepfiffen.
Der Schiedsrichter artikulierte sich betreffs der weiteren Vorgehensweise wie folgt: "Jetzt wird der Elfmeter geschossen und danach pfeife ich zur Halbzeit, egal was passiert" (kann es leider nicht mehr wortwörtlich wiedergeben, Sinn der Sache stimmt aber.
Schiedsrichter pfeift zum Elfmeter an und der Hochkircher Kapitän tritt an und der Schirg. Tormann hält den Strafstoss.
Schiedrichter pfeift danach entsprechend seiner Aussagen von soeben laut und deutlich wahrnehmbar zur Halbzeit.
Plötzlich fängte der Schiedsrichterassistent (der nebenbei gesagt vom heimischen Verein gestellt wurde) gaaanz wild mit seinem Fähnchen an zu winken.
Auf Rücksprache des Schiedrichters mit seinem Assi sagt dieser, der Schirgiswalder hätte sich zu zeitig von seiner Linie weg bewegt.
Nun pfeift der Herr Schiri nochmals in sein Pfeifchen und sagt, der Strafstoss sein nochmals durchzuführen.
Nun tritt trotz mehrfachen Protests der Schirgiswalder nicht wie soeben der Hochkircher Kapitän, sondern der Spieler mit der Nummer 9 (Großschnautze glaub ich) zum Strafstoss an und verwandelt diesen zum 2:1 für HK.Also für mich als Nichtregelkundigen sind hierbei 2 Regelverstöße (rein von meinem Empfinden her) zu verzeichnen.
1. Der Schiedsrichter hat schon zur Halbzeit gepfiffen (und das ja wohl im Einverständniss mit seinen Assis, sonst hätte er ja nicht gepfiffen). Somit hätte der Strafstoss nicht wiederholt weden dürfen.
2. Wenn 1. nicht so zu bewerten wäre, hätte zumindest zur Wiederholung des Strafstosses der gleiceh Spieler antreten müssen und zwar der Käptn und nicht Großschnauze.
Wir haben ersteinmal das Spielprotokoll nicht unterschrieben und behalten uns entsprechende rechtliche Schritte vor.
Wie seht ihr das, was ist jetzt zu machen?
Danke euch. -
Tjoar. Wenn der SR zur Halbzeit pfeift, is Halbzeit
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Mhh, aus den Rechtsgrundlagen des KFV Bautzen (www.kfvbautzen.de) werde ich nicht ganz schlau. Die dort hinterlegten Dokumente sind meiner Ansicht nach nicht vollständig.
In Sachsen-Anhalt hättest du den Spielberichtsbogen unterschreiben müssen. Denn dies ist nur eine "Zukenntnissnahme" und kein Einverständnis. Zudem hätte auf dem Spielbereichtsbogen "PROTEST" stehen müssen um den Regelverstoß (wenn es einer war) vor dem Sportgericht geltend zu machen. -
1. Der Pfiff zur Halbzeit ist kein Schlusspfiff. Somit ist eine Wiederholung des Strafstoßes trotzdem grundsätzlich zulässig / notwendig, wenn sich der Schiedsrichter durch seinen Assistenten von einer Regelwidrigkeit überzeugen lässt.
ABER: Ein Schiedsrichterassistent, der von einem der beiden Vereine "gestellt" wird (ist in unteren Ligen in machnen Verbänden nicht unüblich), sollte nur "einfache" Aufgaben übernehmen (z. B. dem Schiedsrichter signalisieren, ob der Ball die Seiten- oder Torauslinie überschritten hat ...). Deshalb halte ich diese dem Schiedsrichter "aufgezwungene" Entscheidung für sehr, sehr zweifelhaft.
2. Die Wiederholung des Strafstoßes kann von jedem beliebigen Spieler der entsprechenden Mannschaft ausgeführt werden.
3. Der Spielberichtsbogen hätte trotzdem unterzeichnet werden müssen. Diese Unterschrift ist lediglich ein Zeichen der Kenntnisnahme. Hier hat Euer Verein ordnungswidrig gehandelt und dürfte um eine Geldstrafe nicht herumkommen. Ein möglicher Protest hat mit der Unterschrift unter dem Spielbericht nichts zu tun.
Gruß
Uwius -
Besten Dank für die schnelle Antwort!
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§ 5 Spielberechtigung von Spielern innerhalb verschiedener Mannschaften eines Vereins/Abteilung
1. Ein Spieler einer unterklassigen Mannschaft kann ohne Wartefrist in einer höherklassigen Mannschaft seines Vereins zum Einsatz kommen.
2. Nach jedem Einsatz eines Spielers in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft ist ein Mitwirken in einem Pflichtspiel in einer unterklassigen Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von 2 Tagen möglich.
3. Für die letzten vier Spieltage des gültigen Rahmenterminplanes gilt jedoch für alle Vereine, dass nach einem Einsatz eines Spielers in einer höherklassigen Mannschaft seines Vereins ein Einsatz in einer unterklassigen Mannschaft seines Vereins erst nach einer Wartefrist von zehn Tagen (Land) bzw. fünf Tagen (Kreis) möglich ist. Dies gilt auch für in dieser Zeit und nachfolgend stattfindende Pflicht-
spiele.
4. Die Wartefrist entfällt generell für den Einsatz in Freundschaftsspielen und für Spieler, die am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5. Der Tag nach dem Spiel ist der erste Tag der Wartefrist, auch wenn danach eine Spielpause oder Spielsperre folgt.
6. Zur Einhaltung der Regeln der sportlichen Fairness sind in Pflichtspielen ( siehe § 14 SpO) unterklassiger Mannschaften nicht mehr als 3 Spieler aus höherklassigen Mannschaften einzusetzen.
Spieler höherklassiger Mannschaften in diesem Sinne sind Spieler, die mindestens 50 % der Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höherklassigen Mannschaften zum Einsatz kamen.
7. Die Einschränkungen nach Ziffer 6 gelten nicht für Spieler von Regional- oder Oberligamannschaften, es sei denn, diese Regelungen beziehen sich auf die letzten vier Spieltage, wie im gültigen Rahmenterminplan festgehalten, der jeweils betreffenden Spielklasse. Dies gilt auch für in dieser Zeit stattfindende und nachfolgende Pflichtspiele in diesem Zeitraum.
8. Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer Lizenzspielermannschaft sind Amateure oder Vertragsspieler des Vereins, auch wenn sie nicht Stammspieler der Lizenzspielermannschaft sind, für das nächste Pflichtspiel der ersten Amateurmannschaft und alle anderen Mannschaften ihres Vereins , längstens für zehn Tage, nicht spielberechtigt.
9. Im Nachwuchsspielbetrieb können Spieler jeweils in der nächst höheren Altersklasse eingesetzt werden. Sie unterliegen beim nächsten Einsatz in ihrer Altersklasse keiner Wartefrist. Im Nachwuchsbereich unterliegen Spieler beim Wechsel innerhalb von Mannschaften einer Altersklasse jedoch den Wartefristen nach der Ziffer 2 bzw. 3.
10. Junioren- bzw. Juniorinnen können in Männer bzw. Frauenmannschaften eingesetzt werden, wenn sie
das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollendet haben ( ohne Antragstellung ). Weiteres regelt § 11 Jugendordnung des FSA.
11. Ein Spieler kann in jeder Mannschaft seines Vereins entsprechend der Altersklassenregelung eingesetzt werden.Nun meine Fragen:
Ab wann gilt die Regel § 5 Absatz 3? Schon vom 5. zum 4. Spieltag oder erst vom 4. zum 3. Spieltag. Genauer gesagt, darf ein Spieler (über 23 Jahre) aus der 1. Mannschaft (Land), der am 5letzten Spieltag dort gespielt hat, am 4letzten Spieltag in der zweiten Mannschaft (Stadt) mitwirken oder gelten dann schon die 10 Tage Sperrfrist?
Gilt die Regel § 5 Absatz 6 auch für Spieler, die in der Winterpause den Verein gewechselt haben. Genauer gesagt, zu uns wechselten in der Winterpause 2 Spieler aus dem Landesbereich und die Frage ist, ob die Spiele, die sie dort absolvierten zu den gesamten Pflichtspielen zählen. Wenn nicht, hätten sie ja nur die Spiele bei unserer 1.Mannschaft und es wären keine 50% der Spiele, die sie in einer höherklassigen Mannschaft absolviert haben und könnten dann bei unserer Zweiten eingesetzt werden.
Vielleicht kann ja einer für mich ein wenig Licht ins Dunkeln bringen?