Bewerbungen für die Oberliga Saison 2017/2018

  • Folgende 58 Vereine haben sich um eine Teilnahme am Spielbetrieb für die kommende Saison in der NOFV-Oberliga beworben:


    aus der Regionalliga 10 Bewerber:
    FC Energie Cottbus
    FC Viktoria 1889 Berlin
    1. FC Lokomotive Leipzig
    VfB Auerbach 1906
    Hertha BSC II
    ZFC Meuselwitz
    FSV Union Fürstenwalde
    FSV 63 Luckenwalde
    FSV Busissa Bautzen
    TSG Neustrelitz


    aus der Nordstaffel alle aktuellen 16 Teilnehmer:
    VSG Altglienicke
    FSV Optik Rathenow
    SV Lichtenberg 47
    FC Anker Wismar
    Tennis Borussia Berlin
    FC Hertha 03 Zehlendorf
    SV Victoria Seelow
    F.C. Hansa Rostock II
    SV Altlüdersdorf
    FC Mecklenburg Schwerin
    Charlottenburger FC Hertha 06
    Malchower SV 90
    SV Germania 90 Schöneiche
    SV Grün-Weiß Brieselang
    FC Strausberg
    1.FC Frankfurt


    aus der Südstaffel alle aktuellen 16 Teilnehmer:
    BSG Chemie Leipzig
    VfB Germania Halberstadt
    Bischofswerdaer FV 08
    FC Einheit Rudolstadt
    SV Merseburg 99
    FC Carl Zeiss Jena II
    BSG Wismut Gera
    VFC Plauen
    FC International Leipzig
    SG Union Sandersdorf
    Brandenburger SC Süd 05
    SV SCHOTT Jena
    FSV Barleben
    TV Askania Bernburg
    SSV Markranstädt
    VfL Halle 96



    aus der Berlinliga 4 Bewerber:
    SC Staaken
    BSV Eintracht Mahlsdorf
    SV Tasmania Berlin
    SD Croatia


    aus der Brandenburgliga 4 Bewerber:
    VfB 1921 Krieschow
    MSV 1919 Neuruppin
    Ludwigsfelder FC
    RSV Waltersdorf 09


    aus der VL MV 3 Bewerber:
    Greifswalder FC
    MSV Pampow
    Torgelower SV Greif


    aus der VL Sachsen-Anhalt 2 Bewerber:
    1. FC Lok Stendal
    VfB IMO Merseburg


    aus der Sachsenliga 3 Bewerber:
    FC Eilenburg
    SV Einheit Kamenz
    FC Grimma


    Bewerber aus der Thüringenliga: Fehlanzeige


    Da RasenBallsport Leipzig und FC Schönberg 95 auch nicht für die Oberliga gemeldet haben, reduziert sich auch dort die Anzahl der Absteiger aus der Oberliga von 5-9 auf 3-7.


    Da außerdem der TFV erneut keinen Aufsteiger aus Thüringen für die Oberliga gemeldet hat, trifft aus der Auf- und Abstiegsregelung die Ziffer 9. zu.
    Damit reduziert sich die Anzahl der Oberligaabsteiger weiter auf nunmehr 2-6, siehe Link

  • Der Lacher ist Inter Leipzig. Es kann aber auch sein die nehmen den Spielbetrieb von rb 2. ein. Bei den ist alles möglich..


    http://www.sportbuzzer.de/arti…warzbau-im-mariannenpark/

    Oder wollen die im Falle eines Aufstieges nach Makranstädt ausweichen?
    "...Auf der Suche ist auch der SV Markranstädt: Denn mit der Abmeldung der U23, die ihre Regionalligaspiele im Stadion am Bad bestritt, gehen dem Verein ein lukrativer Mieter und einige Einnahmen verloren. Die Geschichte von der Gründung 2009 dank des Clubs ist oft genug erzählt worden. ", siehe Link


    Übrigens, die Übernahme von Startrechten der NOFV-Spielklassen (wie NOFV-Oberliga und Regionalliga) durch Dritte ist ohne Vereinsfusion oder -zusammenschluß bzw. Umbennungen, beispielsweise etwa gegen einen "kleine finanzielle Entschädigung" zugunsten des abgebenden Vereins, nicht mehr möglich! 8)
    Grund: Die entsprechenden Ordnungen lassen es nach inzwischen erfolgten Änderungen einfach nicht mehr zu.
    So heißt es inzwischen im § 3 der NOFV-Spielordnung:
    Spielbetrieb
    Bis zu den festgelegten Terminen sind auch die Mannschaften zu melden, die nach den Bestimmungen Ihres Mitgliedsverbandes
    aus Vereinsfusionen oder Vereinszusammenschlüssen hervorgegangen sind und deren Einordnung in die Spielklassen des NOFV
    vom jeweiligen Mitgliedsverband beantragt ist (§ 25 Nr. 3 der NOFVSatzung).
    Eine Einordnung nach §25 Ziffer 3. Anstrich 11 [i](sprich: die Entscheidung über den Antrag von Mitgliedsverbänden zur
    Einordnung von Mannschaften in die Spielklassen des NOFV)
    ist für die Herrenspielklassen des NOFV nur möglich nach Vereinsfusionen, Vereinszusammenschlüssen bzw. Namensänderungen....", siehe Link[/i]


    P.S.: Eine theoretische Hintertür hätte es vielleicht für Inter bis letzten Donnerstag (15,00 Uhr) noch gegeben, nächstes Jahr unabhängig vom derzeitigen sportlichen Abschneiden ihrer Oberliga-Männermannschaft doch in der Regionalliga spielen zu dürfen!
    Das hätte aber 2 Sachen vorausgesetzt (der nunmehr feststehende Regionalliga-Rückzug vom FC Schönberg 95 zum Ende dieser Saison hatte sich schließlich lange genug angedeutet, siehe Link:
    1. Der FC Schönberg 95 hätte sich um die Zulassung zum Spielbetrieb der Regionalliga für kommende Saison bewerben und außerdem noch sportlich den Klassenerhalt in der Regionalliga zu realisieren gehabt (anstatt durch Verstreichenlassen der Anmeldefrist (Ausschlußfrist) bereits jetzt als Absteiger festzustehen).
    2. Vorbehaltlich der Zustimmung beider betroffenen Landesverbände bis zum Saisonende die Realisierung eines Vereinzusammenschluß/ -fusion zwischen Inter und Schönberg 95 zu bewerkstelligen. (Was meines Erachtens nicht nur sehr ungewönlich, sondern auch sehr unwahrscheinlich gewesen wäre!)

  • Interessant, dass in MV die aussichtsreich platzierten Teams aus Bützow und Güstrow verzichten. Vor allem die Güstrower spielen mitunter einen ansehnlichen Offensivfußball und haben im Kader genug ehemalige Oberligakicker bzw. Leute, die das Niveau locker hätten. Dazu mit Sven Lange einen Trainer, der lange in der AOL tätig war.


    Gibts in Thüringen eigentlich eine Mindestanforderung für die Meldung (Platz 5, 60 Punkte oder sowas)?
    Oder könnte theoretisch der Letzte den Abstieg abwenden, wenn er einfach als einziger Club für die Oberliga meldet und dann aufsteigt?

  • ...Gibts in Thüringen eigentlich eine Mindestanforderung für die Meldung (Platz 5, 60 Punkte oder sowas)?
    Oder könnte theoretisch der Letzte den Abstieg abwenden, wenn er einfach als einziger Club für die Oberliga meldet und dann aufsteigt?

    Zur 1. Frage: ja
    Laut deren aktuellen Auf- und Abstiegsregelung, siehe Link steigt deren Landesmeister 2016/2017 ohne Aufstiegsspiele in die Amateur-Oberliga des NOFV auf.
    Allerdings fordert dieser Verband in seiner Spielordnung § 10, Ziffer 5, siehe Link:
    "Vereine, die ein Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen bis spätestens 31. März des Spieljahres dem zuständigen Spielausschuss eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben.
    Das Aufstiegsrecht geht, analog Ziffer 4 (3), automatisch auf nächstfolgende Mannschaften der betreffen-den Staffel über, sofern diese Mannschaften höchstens drei Tabellenplätze hinter dem frei gewordenen Aufstiegsplatz liegen."


    Das bedeutet, nur Mannschaften auf den ersten 4 Plätzen der Abschlußtabelle der Thüringenliga sind zum Aufstieg in die NOFV-Oberliga berechtigt:
    Der 2. der Abschlußtabelle der Thüringenliga kann nur aufsteigen, wenn der Meister verzichtet oder absteigen muss, weil die 1. Mannschaft des Vereins nach Abstieg in die Thüringenliga einzuordnen ist.
    Der 3. der Abschlußtabelle der Thüringenliga kann nur aufsteigen, wenn der Meister und Vizemeister verzichten bzw. absteigen müssen, weil die 1. Mannschaft eines der betreffenden Vereine in die Thüringenliga nach Abstieg einzuordnen sind.
    Der 4. der Abschlußtabelle der Thüringenliga kann nur aufsteigen, wenn der Meister, Vizemeister und der 3. der Abschlußtabelle verzichten bzw. absteigen müssen, weil die 1. Mannschaft eines der betreffenden Vereine in die Thüringenliga nach Abstieg einzuordnen ist.

    zur 2. Frage: Nein


    P.S.: Erfreuliches gibt es aus Sachsen:
    Entgegen verschiedenen Medienberichten räumt dieser Landesverband zumindestens laut seiner aktueller Auf-und Abstiegsregelung dem Vizemeister der Sachsenliga 2016/2017 grundsätzlich ein zusätzliches Aufstiegsrecht in die NOFV-Oberliga ein!
    Schließlich hat der SFV als mitgliederstärkster Landesfußballverband im Nordosten beim Stellen eines zusätzlichen Oberligaaufsteigers das erste Vorschlagsrecht.
    (Zum Beispiel, falls durch Rückzüge die Sollzahl von 32 Mannschaften für das kommende Spieljahr nicht erreicht wird. Die Tabellenletzten jeder Oberliga-Staffel haben dabei seit dieser Saison unabhängig von einem reduzierten Abstieg grundsätzlich abzusteigen!)


    So heißt es in deren aktuellen Auf- und Abstiegsregelung des SFV, siehe Link
    Zusätzlicher Aufstieg
    Insofern - basierend auf den Auf-und Abstiegsregelungen des NOFV - ein weiterer Aufsteiger des SFV in die Herren-
    Oberliga des NOFV zu ermitteln ist, so hat auch der Tabellenzweite der Wernesgrüner Sachsenliga des SFV des Spieljahres 2016/2017 grundsätzliches Aufstiegsrecht in die Herren-Oberliga des NOFV - § 49 (1) SPO gilt sinngemäß.