Frage - Antwort Spiel , speziell Insolvenz , Rückbenennungen , Fördergelder usw.

  • Seit Jahren aktiv im Vereinsleben und im speziellen vertraut mit der Insolvenz , Rückbenennungen , Vereinsaufbau , Fördergelder und Sponsoring sowie Fanaktionen und Entwicklung im Bereich Eigenwirtschaftlichkeit von Vereinen , möchte ich hier mal im allgemeinen meine Erfahrungen , Hilfe und mein Wissen anbieten.
    Ich werde nicht alles beantworten können und vieles bezieht sich auf Erfahrungen beim BFC Dynamo , da aber unsere Vorraussetzungen und Möglichkeiten am denkbar ungünstigsten waren , haben wir viel lernen können und müssen .
    Um es verständlicher zu machen nutze ich nicht das Amtsdeutsch :rofl:



    Ich fange mal mit Insolvenz an .(Mitglieder können den Verein und deren Führung auch dazu zwingen zBs. durch eine MV.....dies für unsere Vfb/LOK-Freunde)


    Jeder Verein ist berechtigt eine Insolvenz zu beantragen , nicht zu verwechseln mit einer Eröffnung. Schulden setze ich mal vorraus :-)
    Berechtigte Vertreter des Vereins zBs. Präsi , Aufsichtsrat , Übergangspräsidium ( diese Personen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung) beantragen beim Amtsgericht die Einleitung der Insolvenz.
    Einzige Bedingung , eine eventuelle Alt-Insolvenz muss seit 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen sein( dabei spielt eine mögliche damalige und noch nicht zurück gezahlte Schuldenaufnahme zur Insolvenzbeendigung keine Rolle , für Bürgschaften gilt das gleiche . (Siehe Vfb Leipzig u. Magdeburg)
    Ein vom Amtsgericht eingesetzter Insolvenzverwalter prüft die wirtschaftliche Lage des Vereins und berät das Amsgericht mit einer Empfehlung. Sollte diese groben Einschätzung der Massefähikeit des Vereins positiv ausfallen , sind/wären die Gebühren für die Insolvenzeröffnung fällig. In Berlin beträgt diese Gebühr 15000€ .Der Insolvenzverwalter(im weiteren nur noch IV genannt) setzt auch den Verein von der Massefähigeit in Kenntniss und informiert den Verein über anstehende Kosten.


    Kosten einer Insolvenz.


    Diese setzten sich aus Gebühr , vorrangiger Forderungen (Masseforderungen) und nachrangiger Forderungen (Insolvenzsumme =also die bekannten Altschulden ) zusammen.


    Die Gebühr.


    Nach Zahlung der Gebühr übernimmt der IV die geschicke des Vereins und alle Entscheidungsträger werden ihm unterstellt.
    Der IV ist ab da jederzeit berechtigt die Insolvenzeinleitung abzubrechen.Auch die duch eine MV berechtigte Vereinsführung kann jederzeit die Insolveneinleitung aufkündigen und in Konkurs gehen.
    Der Verein gilt dann als aufgelösst und der Name wird aus dem Vereinsregister gelöscht . Eine nochmalige o. wiederholte Nutzung des Vereinsnamen in genauer Nennung ist nie wieder möglich !!!
    Sollte unverhofft Geld in die Kassen des Vereins kommen (Lotto o. ein Gönner ) und die Schulden können begichen werden o. es erfolgt eine jederzeit mögliche Einigung mit den Gläubigern ist ebenfalls eine sofortige Insolvenaufhebung machbar.
    Die Gebühr ist aber in jedem Fall zu entrichten .


    Falls ich weiter ausführen soll ( vorangigen Forderungen =Masseforderung ) bitte Bescheid geben , macht ja alles bissel Arbeit und kostet Zeit.
    Wer Fragen dazu hat , dann mal los !Falls kein Interesse besteht bitte das Thema löschen.



    Der BFCér:schaf:

    Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät ! :irre:

  • Noch Grundsätzliches....


    Sinn der Insolvenz ist eine Einigung der Gläubiger mit dem Schuldner !
    Nach der Insolvenz muss der Gläubiger besser gestellt sein wie davor!
    Der Insolvenzverwalter ist vom Amtsgericht eingesetzter Vermittler zwischen den Parteien hat aber das Ziel und die Aufgabe alles zu unternehmen um die Gläubiger bestmöglich zu bedienen . Ein Konkurs und damit verbundener Verlust von Vermögen liegt daher nicht in seinem Interesse.Ein guter IV saniert den Verein und stellt die Gläubiger zufrieden.


    Der BFCér:schaf:

    Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät ! :irre:

  • Sehr interessante Thematik.


    Um auf den aktuellen "Fall" zu kommen. Die Frage beim VfB wird sein, wer dort die Oberhand gewinnt. Jene, die noch immer hoffen, dass Bauernschmidt es erneut schafft, seinen Hals für weitere maximal 6 Monate aus der Schlinge zu ziehen - mit vermeintlichen neuen Millionen wundersamer Schweizer Investoren, oder jene, die bereit sind, gemeinsam mit dem IV dem Schrecken endlich ein Ende zu bereiten - mit allen Konsequenzen, aber zugunsten einer klaren Perspektive.


    Heute war ja zu lesen, dass man Unterschriften für eine außerordentliche MV sammelt. Auch der 1. FC Lokomotive soll neu gegründet werden. Ob dies allererste Schritte für einen Neuanfang sein könnten? Ich verwende das Wort mal, auch wenn man es in den letzten Jahren beim VfB leider sehr inflationär hörte.

  • @ BFCer: Ist es nicht, wie auch in der freien Wirtschaft, möglich, dass ein Gläubiger eines Vereins die Insolvenz "für" diesen beantragt?
    Ich kann mir das nämlich überhaupt nicht vorstellen. Dann könnten ja kaltherzige Gläubiger (und solche gibt es zur Genüge) eine ganze Vereinslandschaft zerstören! Gab es solche Fälle schon mal, oder ist nur der Verein selbst berechtigt/verpflichtet Insolvenz zu beantragen?

  • Auch die Gläubiger sind berechtigt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Fußballbereich sind es am ehesten die Sozialversicherungsträger, die einen entsprechenden Antrag stellen. So war es m.E. bei Lok Stendal, nachdem die Fusion gescheitert war bzw. der Fusionsclub bei Rechtsstreitigkeiten sich auf den Standpunkt zurückzog, dass Lok/ Altmark nach wie vor der Ansprechpartner für die Schulden ist.

    ich war TeBe - ich bin TeBe - ich werde TeBe sein


    Der Internationalismus hört am Strafraum auf

  • Beim Vfb ergibt sich eine besondere Sichtweise der Dinge.


    Dazu muss geklärt werden wer Interesse an einer Insolvenz hat und wer nicht . Weiter geht es mit dem Gründen für das "Ja" o. "Nein"


    Nicht jeder Gläubiger und/oder Verein hat Interesse an einer Insolvenz...da ja immer verbunden mit Verlusten für Gläubiger und oft sportlichen Talfahrten.Ganz verzwickt wir es wenn Vereinspersonen und Gläubiger ein und die selben Personen sind .
    zB. Präsident X hat 300000€ in den Verein gesteckt die wollte er aber mit Gewinn irgendwann aus dem Verein wieder herraus ziehen ...
    zB.Präsident Xhat Beziehungen zu einer Firma die ihr Geld in den Verein steckte ...er ist nun in einer Zwickmühle...rettung des Vereins stehen den Firmeninteressen entgegen( versprechungen o. Geldprobleme )
    Einer der wichtigsten Gründe für die Verhinderung von Insolvenzen sind Verschleierungen von Geschäften die nicht im Interesse des Vereins lagen( veruntreuen von Geldern) , Manipulationen von Büchern , zu befürchtende Sanktionen mit Haftungsnahme usw usw usw.....


    Die Bücher von Vereinen und auch Firmen offen zu legen ist manchmal einem Selbstmord gleich .


    auch ganz logische Gründe gibt es die da wären :
    Summe X wurde investiert um sie nicht zu verlieren wird weiteres Geld bereit gestellt in der Hoffnung die Gesammtsumme später aus dem Verein zu ziehen o. die Werbeplattform nicht zu verlieren usw usw usw.
    Die Hoffnung auf Besserung ist uns Menschen eigen .


    Das hier etwas auf den Vfb zutrifft habe ich damit nicht gesagt...


    Der BFCér
    :schaf:

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  • @ ping pong


    Bei dem Thema :"Gläubiger die eine Insolvenz beantragen " war ich noch nicht :-))))))))))))))))))))))))))


    ansonsten ist das ja logisch...
    Ich gehe das Thema mal aus sicht der Vereine und Mitglieder an .
    Wir wollen ja die Rettung und Sanierung des/der Vereine .


    Der BFCér:schaf:

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  • Beim BFC wurden mehrere Insolvenzanträge von Gläubigern durch andere Gläubiger o.Sponsoren abgeschmettert.(Schulden wurden bezahlt )
    Ein Gläubiger mit Insolvenzantrag handelt nur aus Eigeninteresse da er ihm zustehendes Geld einklagt...also auch völlig berechtigt.
    Die Drohung auf Insolvenzantrag ist aus sicht der Gläubiger ein Druckmittel und nur der äußerste Schritt den die Gläubiger gehen .Um nicht weiter in Schwulitäten zu gelangen zahlen die Schulner dann .


    Der BFCér:schaf:

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    Einmal editiert, zuletzt von BFCér ()

  • @ Andre´


    Um nicht dem Vorwurf der Konkursverschleppung ausgesetzt zu werden machen dann ja Firmen und Vereine eine Insolvenz ...
    Konkursverschleppung ist strafbar !


    Der BFCér:schaf:

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  • Zitat

    Original von Thomas
    Heute war ja zu lesen, dass man Unterschriften für eine außerordentliche MV sammelt. Auch der 1. FC Lokomotive soll neu gegründet werden. Ob dies allererste Schritte für einen Neuanfang sein könnten? Ich verwende das Wort mal, auch wenn man es in den letzten Jahren beim VfB leider sehr inflationär hörte.


    Das ist nicht deren ernst oder ? Sie wollen sich in LOK Leipzig zurückbenennen ??? Bei ehemailge Ostclubs verstehe ich das ja noch, da man da keine Vergangenheit vor 49 hatte aber Leipzig ist doch als VfB in ganz Deutschland ein Begriff ?!

    ".. solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO2 Ausstoß mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken." Bodo Buschmann,

  • Die Möglichkeit eine Sanierung des Vereins zu bewerkstelligen o. das Interesse sein Geld wieder zu bekommen haben nun Personen o. Einrichtungen veranlasst eine Insolvenz zu beantragen ......


    Wie geht es weiter ? Interesse ?


    Der BFCér:schaf:

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  • M&M, es geht keinesfalls darum, sich in Lok zurückzubenennen. Das ganze richtet sich auch nicht gegen den VfB. Es gibt aber Leute, die vorsorgen möchten. Keiner weiss momentan, ob Insolvenz eröffnet wird bzw. wie der VfB aus einer Insolvenz herauskommt. Da möchte man, so habe ich die Sache verstanden, für den "Fall der Fälle" (siehe Ausführungen des BFCér) gewappnet sein. Hintergrund ist wohl auch, dass zum Verein bekanntlich mehr Mannschaften gehören, als nur die 1. Herren. Und genau darauf zielen die Bemühungen derzeit wohl schwerpunktmäßig.

  • Die Einleitung einer Insolvenz ist verbunden mit Begleitumständen die vielfälltig sind.
    Imageverlust für Verein und Verantwortliche,Vertrauensverlust bei Sponsoren sowohl Alte wie auch Neue , Sportler u. Trainer , Verbände , Behörden , Eltern , Mitglieder und Fans , sie überlegen sich ihr weiteres Verhalten zum Verein und Personen dann mehrmals.Neue Präsidien und Vertretungen gehen dann oft nicht sehr zimperlich mit Altgedienten um . Von heut auf morgen werden Leistungen vom Tisch gewischt...leider aber für einen Neuenfang unvermeidbar.Viele wollen diesen Schnitt nicht , aus Angst alles zu zerstören , denn die Gefahr lauert immer.


    Mit der Beantragung einer Insolvenz werden alle Verträge im Verein gelöst . Spieler , Trainer und sonstige Positionen die durch Vertäge mit finanziellen Leistungen geregelt sind , sind angehalten diese Leistungen unentgeldlich weiter zu führen. Eine Meldung beim Arbeitsamt ist für Personen die ihren Lebensunterhalt so verdienten selten zu vermeiden.
    Ein unterkommen bei anderen Vereinen ist dann ein redlicher Versuch und entlastet den Verein sogar , dazu später.


    Es gibt Vereine die eine Insolvenz in Begleitung wirtschaftlich starker Partner durchführen.....dies hat aber Auswirkungen auf angestrebte Quoten dazu später auch mehr.


    Jetzt kommen wir zu den vorrangigen Forderungen auch Masseforderungen genannt.
    Jeder Verein hat die Pflicht ein Insolvenzausfallgeld zu zahlen in Höhe von 3 Monatsgehältern pro Person...das ist der Ausgleich von Arbeitslosengeld bis zur vollen Gehaltssumme.
    Beispiel : Spieler X hatte einen Vertrag über 3000€
    2000 bekommt er vom Arbeitsamt fehlende Summe von 1000 ist vom Verein zu zahlen.Fällige Rentenversicherung , Arbeitslosenversicherun , Krankenversicherung(sportinvalidität) kommen in voller Höhe noch dazu.
    Der Verein schuldet dem Spieler 1000€ , und der Anstalt für Arbeit ,die die Versicherungskosten in voller Höhe für die zu versichernden 3000€ übernommen haben, eine nicht unerhebliche Summe.In unserem Beispiel ca. 1500-1700€ und das ist noch tief angesetzt.


    Die gesammte Masseforderung beim BFC betrug 204000€.(Alle Spieler und Trainer die sich arbeistlos meldeten)


    Erst wenn diese Masseforderung beglichen ist wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet...sie beginnt erst jetzt richtig !!!
    Alle Bemühungen bis dato laufen noch unter "Insolvenz ist nur beantragt"
    Das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt jetzt ! In unserem Fall haben wir 1,5 Jahre gebraucht da wir die Summe von 204000€ nicht hatten, wir Fans verhandelten mit Spielern , Trainern ,Verantwortliche der EX-führung und konnten die Summe auf ca. 100000 drücken (bis mitte 2002). Um die restliche Summe von weiteren 100000€ kümmerte sich das Neue Präsidium und konnte vor wenigen Wochen Vollzug melden.


    Der Insolvenzverwalter nimmt nun seine eigentliche Aufgabe , der Bedienung der Gläubiger war. Ein Insolvenzplan wir erstellt und das Amtsgericht legt 3 Daten für Gläubigerversammlungen fest.
    Jetzt kommen wir zu den nachrangigen Forderungen auch Insolvenzsumme o. Schulden genannt .



    Der BFCér



    :schaf:

    Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät ! :irre:

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  • Kann nur hoffen, dass dies hier auch einige in Probstheida mitlesen, um aus den Erfahrungen einen Nutzen ziehen zu können...