Seit Jahren aktiv im Vereinsleben und im speziellen vertraut mit der Insolvenz , Rückbenennungen , Vereinsaufbau , Fördergelder und Sponsoring sowie Fanaktionen und Entwicklung im Bereich Eigenwirtschaftlichkeit von Vereinen , möchte ich hier mal im allgemeinen meine Erfahrungen , Hilfe und mein Wissen anbieten.
Ich werde nicht alles beantworten können und vieles bezieht sich auf Erfahrungen beim BFC Dynamo , da aber unsere Vorraussetzungen und Möglichkeiten am denkbar ungünstigsten waren , haben wir viel lernen können und müssen .
Um es verständlicher zu machen nutze ich nicht das Amtsdeutsch
Ich fange mal mit Insolvenz an .(Mitglieder können den Verein und deren Führung auch dazu zwingen zBs. durch eine MV.....dies für unsere Vfb/LOK-Freunde)
Jeder Verein ist berechtigt eine Insolvenz zu beantragen , nicht zu verwechseln mit einer Eröffnung. Schulden setze ich mal vorraus
Berechtigte Vertreter des Vereins zBs. Präsi , Aufsichtsrat , Übergangspräsidium ( diese Personen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung) beantragen beim Amtsgericht die Einleitung der Insolvenz.
Einzige Bedingung , eine eventuelle Alt-Insolvenz muss seit 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen sein( dabei spielt eine mögliche damalige und noch nicht zurück gezahlte Schuldenaufnahme zur Insolvenzbeendigung keine Rolle , für Bürgschaften gilt das gleiche . (Siehe Vfb Leipzig u. Magdeburg)
Ein vom Amtsgericht eingesetzter Insolvenzverwalter prüft die wirtschaftliche Lage des Vereins und berät das Amsgericht mit einer Empfehlung. Sollte diese groben Einschätzung der Massefähikeit des Vereins positiv ausfallen , sind/wären die Gebühren für die Insolvenzeröffnung fällig. In Berlin beträgt diese Gebühr 15000€ .Der Insolvenzverwalter(im weiteren nur noch IV genannt) setzt auch den Verein von der Massefähigeit in Kenntniss und informiert den Verein über anstehende Kosten.
Kosten einer Insolvenz.
Diese setzten sich aus Gebühr , vorrangiger Forderungen (Masseforderungen) und nachrangiger Forderungen (Insolvenzsumme =also die bekannten Altschulden ) zusammen.
Die Gebühr.
Nach Zahlung der Gebühr übernimmt der IV die geschicke des Vereins und alle Entscheidungsträger werden ihm unterstellt.
Der IV ist ab da jederzeit berechtigt die Insolvenzeinleitung abzubrechen.Auch die duch eine MV berechtigte Vereinsführung kann jederzeit die Insolveneinleitung aufkündigen und in Konkurs gehen.
Der Verein gilt dann als aufgelösst und der Name wird aus dem Vereinsregister gelöscht . Eine nochmalige o. wiederholte Nutzung des Vereinsnamen in genauer Nennung ist nie wieder möglich !!!
Sollte unverhofft Geld in die Kassen des Vereins kommen (Lotto o. ein Gönner ) und die Schulden können begichen werden o. es erfolgt eine jederzeit mögliche Einigung mit den Gläubigern ist ebenfalls eine sofortige Insolvenaufhebung machbar.
Die Gebühr ist aber in jedem Fall zu entrichten .
Falls ich weiter ausführen soll ( vorangigen Forderungen =Masseforderung ) bitte Bescheid geben , macht ja alles bissel Arbeit und kostet Zeit.
Wer Fragen dazu hat , dann mal los !Falls kein Interesse besteht bitte das Thema löschen.
Der BFCér:schaf: