Es hat etwas gedauert, da ich mich erst bei Rechtanwälten wegen der Bedingungen für eine Vereinsgründung unterhalten musste.
§2 Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2. Die Mitglieder der Vereinsorgane sind ehrenamtlich tätig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt oder zulässt. Der Verein kann zur Erledigung der Aufgaben haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter beschäftigen.
3. Die Aufgaben des Vereins gliedern sich in folgende Schwerpunkte
•Plattform und Forum bilden für Fanbetreuer, Fanprojekte, Fangruppen, Fanclubs und Fans
•Darstellung und Präsentation der ostdeutschen Vereine, besonders der Kleineren in den unteren Ligen
•Die Archivierung von Stadien, Statistiken und Vereinen der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Daten müssen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
•Durch Aktionen auf die Notwendigkeit der Erhaltung von Stadien und Vereinen hinweisen
Bevor der Verein eingetragen werden kann, müssen wir uns nocheinmal treffen, da die Satzung von allen Mitgliedern unterschrieben werden muss. Daher schlage ich ein Treffen für Anfang März vor. Am Besten wieder in Babelsberg, den Ort dürften jetzt alle kennen.