wenn du von untermaßig sprichst......dann heisst das im genauen der platz entspricht nicht der regel???? ich habe da ja auch meine erfahrungen gemacht vorwiegend im potsdamer raum..... da schickt dich vor zwei jahren ein aufstiegsmitkonkurrent mitten im winter auch auf einen viel zu kleinen kunstrasen....mir ist der klubname entfallen........
zurück zum punkt....müssen diese plätze nicht genehmigt werden....??? wenn ja geht es wohl mit rechten dingen zu....wenn nicht hat man wohl die möglichkeit protest einzulegen????? es gibt ja schliesslich von-bis maße.....
wenn mir der Name einfällt, helf ich dir auf die Sprünge
aber ich bin mir ziemlich sicher, daß ich weiß, welches Geläuf du meinst. Dieses, morgen wieder von mir berannte, hat "Mindestmaße" laut Fußballregel. Womit bewiesen wäre, daß die Verfasser dieser Regeln nicht unbedingt etwas vom Fußball verstehen müßen.
Protest einlegen wollten da schon ganz andere