ALTE THEMEN

  • Jeder darf sich eines Themas annehmen. Oder dürfen Fans nur über den eigenen Klub reden?


    Übrigens: In 3 Wochen fängt das 2. Halbjahr an. Und was sagt das den Mitgliedern des BFC Dynamo???
    Auf Wunsch sage ich es auch deutlicher...

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    Wenn euch Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann solltet ihr anderen erlauben, das Recht in Anspruch zu nehmen, euch auch das zu sagen, was ihr nicht hören wollt! Frei nach George Orwell

  • Das die Nächte dann wieder länger werden? :keks:


    Nö!
    Dass die Nächte länger werden, das habe ich nicht gemeint. Es wäre ja auch falsch - denn Sonnenwende ist doch nicht erst in drei Wochen...
    Außerdem findet das Ereignis Sonnenwende für alle statt und nicht nur für Mitglieder des BFC Dynamo.
    Dreimal darfst du raten!

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  • Ich weiss auch was - und das fängt mit M... an und hört mit ...lung auf!!! :D Ne im Ernst, langsam sollte ein Termin ran.

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    Es ist ein Brauch von Alters her, wer Sorgen hat, hat auch Likör.

  • Also Mantelreinigung geht ja schon mal so was von gar nicht - weil hört doch nicht mit ...lung auf!!!

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  • § 12…
    Absatz 7
    7. Die Organe geben sich eine Geschäftsordnung, in der insbesondere das Verhandlungs- und Stimmverfahren sowie bezüglich der Organe Absatz 1. Buchstabe b) bis d) die Abgabeerklärungen für das Organ geregelt werden. Diese Geschäftsordnung ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.


    § 13 Mitgliederversammlung
    Absatz 1


    1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Vereinsorgan. Die Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich, und zwar im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres stattfinden, wobei der Termin möglichst an einem Wochenende liegen soll, um allen Mitgliedern eine Teilnahme zu ermöglichen. Die Einberufung erfolgt durch das Präsidium drei Wochen vor dem festgesetzten Termin durch schriftliche Einladung der Mitglieder jeweils unter der Bezeichnung der Tagesordnung. Für die Zusendung der schriftlichen Einladung ist immer die letzte dem Verein bekannte Adresse maßgebend. Anträge auf Satzungsänderung müssen mit dem Wortlaut der vorgeschlagenen Satzungsänderung mit der Tagesordnung bekannt gegeben werden.


    § 14 Das Präsidium
    Absatz 1


    Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und einem weiteren Präsidiumsmitglied. Es ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB.


    Absatz 5
    5. Scheidet ein Mitglied des Präsidiums aus, bestimmt der Wirtschaftsrat kommissarisch einen Nachfolger für den Rest der Wahlperiode.

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  • Wen meinst Du mit WIR?


    PS: Schöne Fotos.


    Wer ist WIR, wenn von einer Mitgliederversammlung die Rede ist?


    PS.: Danke.
    Den Rest sollten wir hier nicht diskutieren. Besser für den Verein.

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  • da ist er dann endlich wieder, der eine tag, an dem maja zum bfc geht... alle freuen sich schon auf dich... und deine sinnlosen anträge... :verweis: vergiss charly :knuddel: nicht mitzubringen... auf den freuen sich noch mehr... :motz:
    herzlich willkommen schonmal...

  • Manche können es nicht lassen, sie müssen immer ins Persönliche abgleiten. Mehr als 75% meiner Anträg wurden angnommen.
    Und einer der abgelehnten bestand zum Beispiel darin, eine zeitweise Mitgliedschaft mit niedrigerem Beitrag für Menschen mit geringerem Einkommen zu ermöglichen... 10 € sind ziemlich viel für eine passive Mitgliedschaft, wenn jemand vielleicht keine Arbeit und Kinder hat - oder noch jung ist und kein eigenes Einkommen hat...


    Aber jetzt sollten alle lieber mal für Greifswald die Daumen drücken, aus gutem Grund.

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