im endeffekt ist der kfv am zuge. die spielgemeinschaften wurden so in den spielbetrieb aufgenommen. d.h. der kfv steht auch in der pflicht allen teams, die das betreffen würde, die möglichkeit zu geben zumindest nachzumelden oder eine anderweitige lösung zu finden, die es allen spielern ermöglicht dem fußballsport wie geplant nachzugehen.
um nix anderes geht es doch bei der aufgabendefinition eines kfv - die organisation des spielbetriebs unter beachtung der interessen aller vereine und spieler und unter beachtung der statuten des flb - also ist wie oben geschrieben der kfv am zuge!!!
wenn jetzt einige spieler/teams nicht spielen können, wäre ein boykott des gesamten spielbetriebs im kfv überlegenswert!!!