Die Nachpielzeit muss zur Ausführung eines Strafstoßes nochmals verlängert werden. Der Torhüter kann den Ball parieren, allerdings prallt dieser nun zum Schützen zurück. Muss der Schiedsrichter den Nachschuss noch zulassen?
Gruß
Uwius
Die Nachpielzeit muss zur Ausführung eines Strafstoßes nochmals verlängert werden. Der Torhüter kann den Ball parieren, allerdings prallt dieser nun zum Schützen zurück. Muss der Schiedsrichter den Nachschuss noch zulassen?
Gruß
Uwius
Nein.
Wird Er aber.....ist für Ihn gesünder.
Nein, muss er nicht.
nein muß er nicht, der SR kann aber äußern das nach dem Schuß kein Nachschuß mehr gilt und gleich abpfeift.
Also ich denke, dass er das schon muss. Denn die Aktion ist noch nicht abgeschlossen. Im laufenden Spiel würde man ja auch nicht abpfeifen, wenn eine Torchance vorliegt.
Also ich denke, dass er das schon muss. Denn die Aktion ist noch nicht abgeschlossen. Im laufenden Spiel würde man ja auch nicht abpfeifen, wenn eine Torchance vorliegt.
dem schließe ich mich an...
Ein Strafstoß der in seiner Ausführung oder Wiederholung verlängerten Spielzeit gilt auch als verwandelt, wenn der Ball bevor er die Torlinie zwischen den Pfosten und unter der Querlatte überschritten hat,
-> einen oder beide Pfosten und/oder die Querlatte und/oder den Torwart berührt hat.
Der Schiedsrichter muss den Nachschuß nicht zulassen.
Hmm, Ende is wenn der SR abpfeift, denke das is Ermessenssache.Kann den Nachschuss zulassen, muss er aber nich...
Nein.
Wird Er aber.....ist für Ihn gesünder.
genau, sonst wird das bierchen nicht mehr schmecken
Nein, muß er nicht!
Auflösung:
Wenn der SR die Spielzeit zur Ausführung des Strafstoßes verlängert, so dauert das Spiel so lange, bis das Ergebnis des Stoßes feststeht. Ein Nachschuss ist nicht mehr zuzulassen.
Gruß
Uwius