Hallo Leute,
wie ich der Zeitung entnehmen konnte (Thüringer Allgemeine v. 11. 4.) herrschten beim Landespokal-Halbfinale zwischen dem ZFC Meuselwitz und dem FC Rot-Weiß Erfurt beim notwendigen 11-m-Schießen "grenzwertige" Lichtverhältnisse (siehe auch die Fotos auf http://www.zfc.de). Anstoß war um 17.30 Uhr.
Daher meine Fragen:
1. Was passiert, wenn der SR vor dem ersten Schuss entscheidet, dass die Helligkeit nicht mehr ausreicht?
2. Wie geht es weiter, wenn nach Beginn des 11-m-Schießens, z. B. nach 12 oder 14 Versuchen nichts mehr geht und der SR abbrechen muss?
3. Sind Beurteilungen der Lichtverhältnisse auch Tatsachenentscheidungen, d. h. muss geschossen werden, wenn der SR sagt, dass es hell genug ist?