Nein, aber das scheint ja nicht in Deinen Kopf zu gehen.
SKANDALURTEIL im Bezirk Dresden - Zulässigkeit des Videobeweises
-
-
Ach nicht? Na gut...harhar
In deinen Kopf scheint einiges zu gehen. Tut mir leid wenn ich beleidigend werde, aber du machst dich einfach nur lächerlich. Schicke neue Geschichte auf deiner Homepage. Fantasie hast du bewiesen.
-
Zitat
Original von Greidie84
... und danach gab's keinen Videobeweis in den Stadien.
Nicht ganz richtig. In der Saison 2003/04 wurden Björn Joppe und Silvio Pätz (beide 1. FC Union Berlin) nachträglich gesperrt, da auf Fernsehbildern Tätlichkeiten zu sehen waren. Angeblich soll das DSF dem DFB die Bilder zugespielt haben, um sich für der "Scheiß DSF"-Rufe an der Alten Försterei zu revanchieren. Letzteres ist aber nur ein Gerücht. -
Zitat
Original von compurobbie
Idioten, die nicht gescheid lesen können, gibt es immer. (...)
Die Verquickungen der betreffenden Herren untereinander sind leider notwendig, um überhaupt zu verstehen, wie ein solches Urteil zustande kommt.
Deinen HP- Text finde ich als Neutraler sehr tendenziös und aufstachelnd. Man kann den Sachverhalt auch inhaltlch richtig darstellen, ohne so reiserisch zu formulieren.
Steiger
Glück auf! -
Ich wiederhole mal nochmal meine Worte von Seite 1: Es handelt sich im genannten Fall garnicht um einen Videobeweis. Genausowenig ist die Tasachenentscheidung in Gefahr. Anscheinend sollte sich mancher hier erstmal einer Regelschulung unterziehen, bevor er stumpf und falsch rumprollt.
Die Regel ein Spiel zu annulieren nach einer spielentscheidenden Regelwidrigkeit des SchiRi gibt es schon sehr lange. Dieser Spielentscheidende Regelverstoß wurde verhandelt und vom Sportgericht regelkonform entschieden.
Vielleicht sollte man sich zuerst mal die Definitionen der Begriffe "Videobeweis" und "Tatsachenentscheidung" raussuchen.Das Urteil scheint mit bestehendem Regelwerk konform zu gehen und auch ein sog. "Präzedenzfall" wurde nicht geschaffen.
-
Was für eine übertriebene Panikmache hier herrscht. Jemand hat ja schonmal das Beispiel mit Thomas Helmer genannt. Da wurde das Spiel ebenfalls nach Sichtung von Videomaterial wiederholt weil der Schiri einen sehr groben Fehler gemacht hat der Spielentscheidend war.
Und seit dem lief der Ball trotzdem weiter. Faktisch ändert sich garnichts.
-
Unter sportrechturteile.de findet man zudem viele weitere Beispiele für gleiche Verfahrensweisen.
Viel heisse Luft um nichts hier. -
Tony, Du verstehst es nicht. Bisher ist ein Videobeweis ausschließlich erlaubt, wenn eine persönliche Strafe verhängt wird, wobei der Schiedsrichter dieses grobe Foulspiel NICHT Gesehen und gewertet hat.
Bei uns hat der schiedsrichter klar ausgesagt, er habe die gesamte Sitauation erfasst. Damit liegt eine Tatsachenentscheidung vor. Ein Videobeweis ist nicht statthaft, das ist eine ganz klar abgegrenzte Geschichte. Dazu habe ich auch schriftliche Bestätigungen von FIFA und DFB. Das unzulässig ins Verfahren eingeführte Video ist der Knackpunkt des Verfahrens - ganz nebenbei durften die Beteiligten dieses Video bis heute nicht sehen.
Wenn dieses Verfahren nicht korrigiert wird, darf Jeder Protest bei scheinbaren Fehlentscheidungen von Schiedsrichtern einlegen, weil dann auch gewertete - also Tatsachenentscheidungen - angegriffen werden dürfen. Dieser Fall ist dann nämlich als Präzendenzfall geeignet,
Also in Kurzform: Videobeweis nur, wenn der Schiri sagt, er hätte eine Situation nicht gesehen. In allen andren Fällen ist das ne Tatsachenentscheidung, die nicht angegriffen werden darf, in Sachen zum BEispiel gem. § 10 RVO.
Und dass der Videobeweis trotz eindeutig verbietender Rechtslage zugelassen wirde, kann unter anderem mit der Befangeneheit des Gerichts zusammen hängen.
Ganz nebenbei verstehenalle Sportrechtler die Brisanz der Situation und sind über das Urteil entsetzt und schockiert.
-
Bei einem spielentscheidendem Regelverstoß des Schiedsrichters kann dieser sich nicht auf die Tatsachenentscheidung berufen. Das Spiel ist in diesem Fall zu annullieren. Es ist auch nicht mit Disziplinarbußen (Tätlichkeiten etc.) nach Fernsehbildern zu vergleichen (ebenfalls eine ganz andere Geschichte).
Ich empfehle einen Blick in die Spielordnung. Die weist das eindeutig so aus. Dazu gibt es zudem zahlreiche gleichlautende Urteile. Ob die Beweisführung nun über Zeugenaussagen oder Video geführt wird ist dann vollkommen nebensächlich. Da der SchiRi wohl selbst die Situation schilderte dürfte diese Aussage bereits ausgereicht haben um das Urteil zu fällen.
P.S.: Es geht hier nicht um Fehlentscheidungen-es geht um Regelverstoß des SchiRi. Das ist ein entscheidender Unterschied.
-
Ist es spielentscheidend, wenn ein Freistoß in der 52. Spielminute des bisher klar überlegenen Teams weit weit in den Strafraum gespielt und dort von einem Stürmer verwertet wird, der auch noch zwei Gegner technisch perfekt umdribbelt? Nein!
Kann es spielentscheidend sein, wenn also ein Spieler, der etwa 20 Meter vor dem Strafraum steht, zum Referee gerufen wird und somit im Mittelfeld angeblich nicht "eingreifen" kann (das ja überspielt wird, da wäre nie ein Mittelfeldspieler ran gekommen!)? Nein!
Und wie gesagt, der VIDEOBEWEIS IST NIE ZULÄSSIG in solchen Fällen. Das ist eine klare Rechtslage, ich habe mich zweieinhalb Jahre lang mit genau dieser Tatsache befasst und kann Dir rechtlich fundiert gerne mal meine etlichen Gutachten dazu geben, die gehen über hunderte von Seiten.
Außerdem ist diese Situation nicht spielentscheidend gewesen, weil das Sportgericht einen Tatbestand des Referees unterstellt, den es im Sportrecht nicht gibt, diesen daher auch nicht rechtlich untermauert. Womit auch?
Leider ist es nicht zulässig, dass ich Dir jetzt die gesamten Unterlagen zukommen lasse, wenn Du sie lesen würdest, würdest Du kreidebleich werden!
-
Ich will es jetzt nicht in einen Disput ausarten lassen :wink:
Du scheinst mir hier aber einfach viele verschiedene Dinge in einen Topf zu werfen.
Es ist eben häufig so in der justicia, dass das was dem Laien (und da meine ich mal uns beide) so klar vorkommt etwas ganz anderes ist, als das was der Laie darunter zu verstehen meint.So weit ich die Sache aus den hier aufgezeigten Sachverhalten richtig überblicken konnte, war die ganze Sache für mich nicht fragwürdig und absolut regelkonform.
Die Zukunft wird darüber richten und dann werden wir sehen, was dabei herauskommt.
So long, have a nice sunday :razz:
"Freundschaft"
P.S.: Auf deine Frage nach der Spielentscheidung mal ein Zitat von dir eingangs
ZitatDas spielentscheidende Tor zum 1:0 in der 52. Spielminute
-
Wollte Dich nicht angreifen, dachte nur, dass Du aufgrund Deiner Äußerungen auch mal im Sportgericht gesessen hast und Du deshalb die krassen Fehler des Sportgerichts erkennst.
-
Zitat
Original von compurobbie
Wollte Dich nicht angreifen, dachte nur, dass Du aufgrund Deiner Äußerungen auch mal im Sportgericht gesessen hast und Du deshalb die krassen Fehler des Sportgerichts erkennst.Nimms mir nicht übel, aber dir fehlen glaub ein paar Latten im Zaun!!! :naja:
-
ich seh das wie der compurobbie, nur weil ein Spieler nicht eingreifen konnte der weit weg vom eigentlichen Geschehen ist, wie soll der das Tor verhindern
Hätte sich Bischofswerda eigentlich auch über das Tor beschwert wenn sie das Spiel noch 2:1 gewonnen hätten (wäre ja dann trotzdem ihr gutes Recht und vielleicht auch Pflicht)
-
Du warst doch gar nicht dort. Wie compurobbie sich alles zurecht bastelt dürftest du aber erkennen.
Der Spieler war auf dem Weg in die Abwehr, wurde dann vom Schieri zurückgeholt. Während dessen wurde der Freistoss ausgeführt. Das sei nur mal zum tatsächlichen Geschehen angemerkt, völlig wertungsfrei.
Die Frage zum 2:1 ist absolut albern. -
ich war nicht da das ist schon richtig, ich hab mich da auch nur auf die Aussagen verlassen die compurobbie über die Spielszene geschrieben hat, wenn das nicht zutrifft wärs natürlich ganz schön hart, denn ein bisschen Wahrheit sollte man auch hier beibehalten :sad:
-
Zitat
Original von M & M
Sehe ich ganz genauso, eine peinliche Nummer die Seinesgleichen sucht. Von dem Statement auf der Fanpage will ich erst gar nicht anfangen :naja:
kann ich auch nur unterstreichen!
m.m. nach hätte schiebock auf das verfahren verzichten sollen, sehe das ähnlich wie claus, aber nun hier den verschwärungstheoretiker zu mimen...und compurobbie: entweder du nennst alle fakten oder hälst eben die füße still. aber so nach dem motto "wenn ihr alle fakten kennen würdet, die mir vorliegen, dann..." nicht wirklich hilfreich. dann hast du hier nämlich gar nix zu sagen und kannst dir diese stimmungsmache getrost sparen. dass ihr gute kontakte zur sensationspresse habt, ist schön, tut aber ebenso wenig zur sache.
-
claus: Du wirfst mir vor, ich würde lügen. Zitat: "Wie compurobbie sich alles zurecht bastelt dürftest du aber erkennen." Dies ist falsch und das weißt Du und das wissen die anderen Schiebocker hier auch.
Ganz nebenbei ist das Alles vollkommen Wurst und Schnuppe. Es geht einzig um die Zulsässigkeit des Videobeweises und die ist klar geregelt. Alles andere darf gar nicht existieren, da die Tatsachenentscheidung des Referees gilt.
Nun soll also ein Sportgericht diese Gesetzmäßigkeit im Fußballsport aushebeln aus möglicherwiese persönlichen Gründen. Dass diese recht nahe liegen ist dargelegt worden und wurde auch mit der Berufungsschrift des FCL schriftlich näher erläutert.
Fachliche Gründe möchte ich mir nicht vorstellen, da die Herren Sportrichter normal eine hohe Qulifizierung vorweisen sollten. Allein, wer die Presseberichterstattung zur Zulässigkeit des Videobeweises mitbekommen hat, weiß dass er nicht zulässig ist. Zur Not hätte auch ein Blick in die schriftlich fixierten Anweisungen des DFB und der FIFA bezüglich des einsatzes technischer Hilfsmittel genügt und das "so viel" Engagement darf man schon erwarten.
-
Zitat
Original von compurobbie
...Es geht einzig um die Zulsässigkeit des Videobeweises und die ist klar geregelt...
Ist sie eben nicht. Es hängt immer davon ab ob ein Regelverstoß oder eine Tatsachenentscheidung vorliegt. Und wie ich schon einmal geschrieben hatte ist die Definition von "Tatsachenentscheidung" und "Regelverstoß" Auslegungssache. Wenn das Sportgericht auf einen Regelverstoß des Schiedsrichters enschieden hat ist der Videobeweis zulässig. Es sei nur soviel gesagt. Es hat in der Rechtsprechung des DFBs schon Spiele gegeben die wiederholt werden sollten. Nur leider wollte das die FIFA nicht und dieses Urteil wurde für nichtig erklärt. Für den DFB lag ein Regelverstoß vor, für die FIFA eine Tatsachenentscheidung. Es ging damals um die Spiele VfB Leipzig - Chemnitzer FC (1995) und TSV 1860 München - Karlsruher SC (1997/98 )
Spätenstens bei der FIFA habt ihr also sehr gute Karten das es keine Neuansetzung geben wird. :biggrin:ZitatOriginal von compurobbie
Nun soll also ein Sportgericht diese Gesetzmäßigkeit im Fußballsport aushebeln aus möglicherwiese persönlichen Gründen.
Hier hebelt niemand was aus. Und ich wiedehole mich gerne. Bei vorliegenden Regelverstößen ist der Videobeweis zulässig. Außerdem herrscht hier die Autonomie der Rechtssprechung.ZitatOriginal von compurobbie
Allein, wer die Presseberichterstattung zur Zulässigkeit des Videobeweises mitbekommen hat, weiß dass er nicht zulässig ist.Wenn ich mich immer auf die "seriösen" Berichte der auf der Fanseite des FCL genannten Pressevertreter verlassen hätte, wäre die Erde schon mindestens 4 mal von einen Kometen getroffen worden. Man kann damit, wenn gute Kontakte zu eben diesen bestehen, auch ziemlich viel Mist anstellen. Der eine oder andere glaubt dann tatsächlich die Sache von dem "Skandalurteil" und das jetzt jeder, mit einer Videokamera bewaffnet, beim Spiel in der 2. Kreisklasse dasteht und nur auf einen Fehler des Schiris wartet um danach Protest einzulegen .
ZitatOriginal von compurobbie
Zur Not hätte auch ein Blick in die schriftlich fixierten Anweisungen des DFB und der FIFA bezüglich des einsatzes technischer Hilfsmittel genügt und das "so viel" Engagement darf man schon erwarten.
Tja, was stet denn da. Da steht z.B. in der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV unter §16 Allgemeine VerfahrensvorschriftenZitatDie Beweisaufnahme kann mit Hilfe von Zeugenaussagen, Schriftstücken und sonstigen Beweismitteln geschehen.
Und eben unter diese "sonstigen Beweismittel" fällt eben auch das Videomaterial.Gruß, Astat
-
Ich galube, wir beide sollten uns leich nur noch privat schreiben, damit den anderen ni langweilig wird
Der Videobeweis ist spätestens seit einer Direktive des DFB aus dem Juli 2001 klar und restriktiv geregelt, weil Alles, was diesbezüglich vorher falsch gelaufen ist den DFB sehr viel Geld gekostet hat...
Es gibt keine Regel, die den Videobeweis bei sogenannten Regelverstößen erlaubt, zumal hier eben auch kein Regelverstoß vorliegt. Der kann per se gar nicht vorliegen, was sich aus der Rechtslage.
Die sonstigen Beweismittel erlauben aber ebne keinen Videobeweis, weil dies - siehe oben - durch den DFB eindeutig geregelt ist. Ein verbotenes Beweismittel wird nicht dadurch erlaubt, als dass es nicht in jeder Regel von vornherein einzeln ausgeschlossen wird.