sagenhaft...
Bei der Partie gegen des FCM II kommt der Schiedsrichter aus Magdeburg...
Sowas gibt es echt nur beim FSA
unglaublich
aber wir gewinnen trotzdem
sagenhaft...
Bei der Partie gegen des FCM II kommt der Schiedsrichter aus Magdeburg...
Sowas gibt es echt nur beim FSA
unglaublich
aber wir gewinnen trotzdem
Ja, nicht unbedingt eine gute Wahl. Aber Marco Schramm ist Zielitzer, was geographisch eigentlich zur südlichen Altmark zu zählen ist. Mithin solltet Ihr ihm doch erstmal `ne Chance geben.
Übrigens pfeift bei MSV Preussen - Einheit Wernigerode ein Schiedsrichter aus`m Harz
Aber Marco Schramm ist Zielitzer, was geographisch eigentlich zur südlichen Altmark zu zählen ist.
Was
Wohl eher nicht
Ach sorry, habe ich vergessen:http://de.wikipedia.org/wiki/Zielitz
bevor du streitest
sagenhaft...
Bei der Partie gegen des FCM II kommt der Schiedsrichter aus Magdeburg...
Sowas gibt es echt nur beim FSA
Dann kannst du ja damit rechnen zu welchen Gunsten dieses Spiel ausgehen wird. Das ist wieder mal eine Sauerei seitens ´des Fußballverbandes.
Mann lasst Ihn doch erst mal pfeifen!!!
Nen Schuldigen habt Ihr auf jedenfall schonmal!!!!
Was macht Ihr eigentlich , wenn es einen unberechtigten Elfer für Euch gibt??????
Warten wir doch erstmal ab, wie der Schiri pfeift und verdammen wir ihn nicht vorher schon.
Was mir derzeit viel mehr Sorgen macht, ist so ne Art "Liebesbrief", den ich heute aus Sangerhausen bekommen habe. Und sicher nicht nur ich. Unseren "Wessis" im Lok-Vorstand trau ich nicht so recht über den Weg. Denen ist doch egal, ob jahrelang treue Lok-Fans ins Stadion reinkommen oder nicht. Gab doch beim letzten Spiel gegen FCM II im Februar 2008 schon genug Probleme.
dann veröffentliche doch mal den inhalt....
Stadionverbot ?
Stadionverbot ?
scheint ja demnach aufgehoben worden zu sein....
Warten wir doch erstmal ab, wie der Schiri pfeift und verdammen wir ihn nicht vorher schon.
Was mir derzeit viel mehr Sorgen macht, ist so ne Art "Liebesbrief", den ich heute aus Sangerhausen bekommen habe. Und sicher nicht nur ich. Unseren "Wessis" im Lok-Vorstand trau ich nicht so recht über den Weg. Denen ist doch egal, ob jahrelang treue Lok-Fans ins Stadion reinkommen oder nicht. Gab doch beim letzten Spiel gegen FCM II im Februar 2008 schon genug Probleme.
Da bist du nicht der einzige der diesen Brief heute bekommen hat. Habe heute auch so einen Liebesbrief bekommen und werde mich dagegen wehren. Weil immerhin gab es auch vernüftige Leute die unsere Lok unterstützt haben und nun einen Stadionverbot seitens dieses Vereines bekommen.
Was macht Ihr eigentlich , wenn es einen unberechtigten Elfer für Euch gibt??????
Dann geben wir das zu
Bin schon mal auf eure Kommentare bezüglich des Spiels gespannt. Gerade wie sich der Schiedsrichter macht. Für mich riecht das aber wirklich bissl faul.
ich bin mir nicht ganz sicher, aber die rechtmäßige weitergabe der daten durch die polizei an den vfb sangerhausen möchte ich mal in frage stellen. der verein hat schließlich keine anzeige erstattet und dürfte somit auch nicht rechtmäßig in den besitz der personalien kommen. sollte ich falsch liegen, klärt mich bitte auf.
wenn die weitergabe nicht rechtmäßig ist, würde ich den betroffenen lok-fans raten anzeige zu erstatten.
Da bist du nicht der einzige der diesen Brief heute bekommen hat. Habe heute auch so einen Liebesbrief bekommen und werde mich dagegen wehren. Weil immerhin gab es auch vernüftige Leute die unsere Lok unterstützt haben und nun einen Stadionverbot seitens dieses Vereines bekommen.
Von der Sache her hat der VfB Sangerhausen Hausrecht und kann somit nach freiem Belieben entscheiden, wem er den Zutritt zum Stadion ge- oder auch verwehrt. Insofern kann man sich dagegen nicht wehren...
ich bin mir nicht ganz sicher, aber die rechtmäßige weitergabe der daten durch die polizei an den vfb sangerhausen möchte ich mal in frage stellen. der verein hat schließlich keine anzeige erstattet und dürfte somit auch nicht rechtmäßig in den besitz der personalien kommen. sollte ich falsch liegen, klärt mich bitte auf.
wenn die weitergabe nicht rechtmäßig ist, würde ich den betroffenen lok-fans raten anzeige zu erstatten.
Der selbe Gedanke ist mir auch schon gekommen...
Ich habe mich auch bereits gefragt, mit welchem Recht SGH an irgendwelche Namen inkl. Adressdaten rankommt. Offiziell nimmt es dieser Staat mit dem Datenschutzgesetz ja ziemlich genau.
Rechtliche Schritte werde ich prüfen lassen.
Von der Sache her hat der VfB Sangerhausen Hausrecht und kann somit nach freiem Belieben entscheiden, wem er den Zutritt zum Stadion ge- oder auch verwehrt. Insofern kann man sich dagegen nicht wehren...
Der selbe Gedanke ist mir auch schon gekommen...
Ich habe mich auch bereits gefragt, mit welchem Recht SGH an irgendwelche Namen inkl. Adressdaten rankommt. Offiziell nimmt es dieser Staat mit dem Datenschutzgesetz ja ziemlich genau.
Rechtliche Schritte werde ich prüfen lassen.
Aber wie kann man das Prüfen lassen Stiedi?
Aber wie kann man das Prüfen lassen Stiedi?
Über jemanden, der sich damit auskennt...
Aber wie kann man das Prüfen lassen Stiedi?
frage deinen anwalt oder die öffentliche rechtsauskunft...auch die rechtsschutzversicherung hilft weiter
bin mal gespannt ob ich am 20.09. zutritt bekomme
§ 7 Datenschutz
(1) Für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personengebundenen Daten im Zusammenhang mit der
Festsetzung und Verwaltung der Stadionverbote gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und – soweit
anwendbar – der Landesdatenschutzgesetze.
(2) Die personengebundenen Daten der Stadionverbote dürfen nur zweckgebunden durch die Vereine, den DFB und die in § 6
Abs. 5 Satz 2 genannten Stellen erhoben, verarbeitet und untereinander übermittelt werden.
(3) Die Dateien bzw. Karteien der Stadionverbote sind nur von besonders Beauftragten zu führen und durch technischorganisatorische
Maßnahmen vor dem Zugriff Unberechtigter zu sichern. Die Beauftragten der Vereine und des DFB sind zur
Beachtung des Datengeheimnisses zu verpflichten (§ 5 Bundesdatenschutzgesetz).
(4) Der örtlichen Polizei, dem örtlichen Bundesgrenzschutzamt und den Landeskriminalämtern dürfen die Daten zum Zwecke
der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung übermittelt werden, den Gefahrenabwehrbehörden nur zum Zwecke der
Gefahrenabwehr, der Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Strafverfolgung.
(5) Die Übermittlung der Daten nach Absatz 4 erfolgt gegenüber der Polizei und dem Bundesgrenzschutz
a) regelmäßig ohne Anforderung im Rahmen des § 6 Abs. 5 oder
b) auf besondere, begründete Anforderung.
Der Staatsanwaltschaft und den Gefahrenabwehrbehörden sind Daten nur bei begründetem Ersuchen zu übermitteln.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Richtlinien sind am 1. Juli 2004 in Kraft getreten.
Schon mal einen Verkehrsunfall gehabt ??? Da bekommste auch die Daten deines gegenüber , und erst dann kannst du Anzeige erstatten!! Also es wurde "angeblich" etwas beschädigt , Bullerei war vor Ort nimmt Perso auf , und gibt Sie dem geschädigten weiter(VFB)! Dieser entscheidet dann was passiert und wie er weiter verfährt!!! In diesem Fall ist der Schaden für eine Anzeige wohl zu gering , aber wer sich net benimmt bzw. einer oder zwei , und keiner von 10 sagt was "mitgehangen , mitgefangen" !!!Persönliches Pech halt!! Und Kochi wenn du Kein SV hast, kannste uns gerne besuchen und bekommst auch Einlass!!!