Nö, mußt Du auch nicht, es steht immer da, das die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben war, weil er ja nicht als Gewalttäter registiert war. (siehe auch IV., 2. Absatz) Wo werden diese (teilweise auch angeblichen!) registriert????
Und zu den verfahrenstechnischen Mitteln kann ich nur sagen, ist es peinlich für Vater Staat, wenn er sich dieser Mtttel bedienen muß, um eine riesen Sauerei zu decken!