Noch ein Wort zur "nicht Namhaftmachung" etc. pp.
Man stelle sich vor, 3, 5 oder meinetwegen auch 10 "Otto Normalverbraucher" (sorry Otto, musste sein :biggrin:) setzen sich Sturmhauben auf die Larve und machen "Action" gegen unbehelligte und arglose Dritte, lassen Mädels öffentlich pieseln etc. pp. und verteidigen sich anschließend damit, dass ja nur die "nicht namhafte" Hälfte der Gruppe geprügelt, randaliert, gespannt und gedemütigt hätte?!
Glaubt hier ernsthaft jemand, dass DIESES Verfahren dann eingestellt würde?! Die wären alle fällig, "Mittäterschaft" ("im bewussten und gewollten Zusammenwirken") "bandenmäßige Begehungsweise" etc. pp. oder aber irgendwelche Unterlassensvorwürfe wären all die Sachen, die dem nicht ganz so blöden Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft dazu einfallen würden...
Handeln allerdings die Jungs in Grün derart rabiat, endet es so wie gestern mitgeteilt.
Bananenrepublik Deutschland. Punkt.